Kapitalismus brutal
EU-Bürokratien basteln an einer Dienstleistungsrichtlinie
EU-Gegnern wurde früher entgegen gehalten, die Europäische Gemeinschaft verfolge das Ziel, all ihren Bürgern ein Leben in Sicherheit und Wohlstand zu verschaffen. Derzeit wird in Brüssel und den Hauptstädten der Mitgliedsländer ein Vorschlag einer Dienstleistungsrichtlinie diskutiert, in dem viele einen Anschlag auf die in einigen Mitgliedsländern noch immer bestehenden hohen Lohn- und Sozialstandards sehen. Die EU-Kommission als Wegbereiterin einer kapitalistischen Gesellschaft nach US-Vorbild. Linke Politiker, Europäische Gewerkschaften und Attac schlagen Alarm (s. a. Offener Brief der IG Bau an Bundeskanzler Schröder).
Die Absichtserklärung klingt vielversprechend:
Diese Richtlinie ist Teil des Wirtschaftsreformprozesses, den der Europäische Rat auf seiner Tagung in Lissabon mit dem Ziel eingeleitet hat, die EU bis zum Jahre 2010 zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen. Für die Verwirklichung dieses Zieles ist die Vollendung eines wirklichen Binnenmarktes für Dienstleistungen unerlässlich.
Um dieses Ziel zu erreichen, sei es notwendig, einen Rechtsrahmen zu schaffen, durch den "die bisherigen Hindernisse für die Niederlassungsfreiheit von Dienstleistungserbringern und für den freien Dienstleistungsverkehr zwischen den Mitgliedsstaaten beseitigt werden":
Der Vorschlag erstreckt sich auf eine große Bandbreite von Dienstleistungstätigkeiten mit wenigen Ausnahmen, etwa den Finanzdienstleistungen, und er gilt nur für Dienstleistungserbringer, die in einem Mitgliedsland niedergelassen sind.
Kern der Richtlinie - und damit auch Kernproblem - ist das Vorhaben der EU, künftig das "Herkunftslandprinzip" anzuwenden. Das bedeutet, der Dienstleister unterliegt "einzig und allein den Rechtsvorschriften des Landes, in dem er niedergelassen ist". Damit würde letztlich ganz Europa im Dienstleistungsbereich zum Billiglohnland, in dem sich die betroffenen Branchen natürlich am niedrigsten Lohnniveau innerhalb der Gemeinschaft orientieren.
Selbst dort, wo bereits heute Stundenlöhne zwischen 3,81 und 4,32 Euro gezahlt werden - wie beispielsweise im Friseurhandwerk oder bei Wachdiensten im Bundesland Thüringen -, wären beispielsweise wären litauische oder polnische Fachkräfte sicherlich bereit, für noch weniger zu arbeiten. Zugespitzt bedeutet das: Hartz 4-Minijob-Lohnniveau für alle - zumindest im Dienstleistungsbereich.
Der jetzt vorliegende Richtlinienvorschlag hätte zur Folge, dass Firmen aus Ländern mit höherem Lohnniveau, etwa Deutschland, in Niedriglohnländer innerhalb der EU umsiedeln und ihre Dienstleistung künftig auch in Deutschland zu dem Niedriglohn anbieten würden, der an ihrem neuen Firmensitz gilt.
Breite Ablehnung des EU-Vorschlags
In einer internen Anhörung der SPD-Bundestagsfraktion am 27. Oktober dieses Jahres wurde der Vorschlag der EU-Kommission von nahezu allen Teilnehmern scharf kritisiert. Das Prinzip sei in sich nicht konsistent und führe zu schleichender Veränderung von Standards. Es setze die Mitgliedstaaten bzw. die Regierungen und die nationalen Parlamente unter Druck, Regelungen und Vorschriften zu vereinheitlichen.
Ein geordnetes EU-Verfahren darüber, wann und inwieweit man vereinheitlichen wolle, finde nicht statt, erklärte der Städtetag. Außerdem bedeute das Herkunftslandprinzip einen hohen Qualitätsverlust und die sozialen Sicherungssysteme würden dadurch zusätzlich ausgehöhlt, so der Bundesverband der Freien Berufe. Die Verbraucherzentrale Berlin hob hervor, dass das Herkunftslandprinzip auf einseitige Bedürfnisse ausgerichtet sei. Es stelle insgesamt eine Gefahr dar. Der Wettbewerbsdruck unter privaten Anbietern werde zwar erhöht, es würden dann aber innerhalb eines Mitgliedstaates unterschiedliche Rechtsnormen innerhalb einer Branche geben, befürchtet Attac. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. bemängelt, dass das Herkunftslandprinzip unzureichend geregelt sei, Qualitätsstandards aufgeweicht würden und sich die Wettbewerbssituation verschärfe.
Der Bundesverband der Deutschen Arbeitgeberverbände (BdA) schätzt den Kommissionsvorschlag zwar positiv ein und betrachtet ihn als eine sinnvolle Möglichkeit, den Grundsatz der Dienstleistungsfreiheit auf europäischer Ebene durchzusetzen. Allerdings sieht auch der BdA keine reale Möglichkeit, die von der EU vorgesehenen "Kontrollen in den Herkunftsländern" tatsächlich auch auszuführen.
Die von hoher Arbeitslosigkeit betroffenen neuen EU-Staaten haben erfahrungsgemäß kaum ein Interesse daran, durch mögliche Kontrolle möglicherweise die Zahl ihrer im europäischen Ausland tätigen Staatsbürger zu reduzieren. Schließlich bringen auch unterbezahlte Arbeiter wichtige Devisen ins Herkunftsland.
Thomas Fritz, Handelsexperte bei Attac, brachte es anlässlich einer Demonstration gegen die Dienstleistungsrichtlinie in Brüssel auf den Punkt:
Die EU-Kommission rollt Sozialversicherungsbetrügern den roten Teppich aus. Weil grenzüberschreitend tätige Firmen keine Meldungen mehr abgeben müssen, können sie Arbeitnehmer sogar sozialversicherungsfrei beschäftigen. Während dem Tätigkeitsland Kontrollen untersagt seien, habe das Herkunftsland weder ein Interesse noch ernsthaft die Möglichkeit, diese Aufgabe wahrzunehmen.
Neben Tarifverträgen und Sozialabgaben nehme die Richtlinie auch Gebühren- und Honorarordnungen unter Beschuss, warnte Fritz:
Damit werden die für viele Freiberufler überlebenswichtigen Honorarordnungen auf Dumpingniveau getrimmt.
Rechtliches Chaos
Nach Auffassung der Vorsitzenden der Arbeitsgruppe Weltwirtschaft der SPD-Bundestagsfraktion, Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk, droht mit der Dienstleistungsrichtlinie auch ein rechtliches Chaos.
"Die Kontrolle des Dienstleistungserbringers sowie der von ihm erbrachten Dienstleistung obliegt dem Herkunftsstaat, auch wenn der Anbieter Dienstleistungen in einem anderen Staat erbringt.
Art. 16, Abs. 2
Das bedeutet, dass auf dem Boden ein- und desselben Staates 25 parallele Rechtssysteme in 20 Sprachen gültig sein und in Konkurrenz treten werden: das anzuwendende Recht wäre von Person zu Person bzw. Betrieb zu Betrieb, Dienstleistung bzw. Dienstleistungsteil je nach Herkunft des Dienstleisters verschieden. Eine solche Situation ist in der Geschichte ohne Beispiel. Selbst beim Turmbau zu Babel gab es zwar verschiedene Sprachen, ansonsten aber galt das Recht des Stadtkönigreiches Babylon.
In der Konsequenz werden sich in Deutschland inländische Betriebe strengeren Auflagen ausgesetzt sehen als ausländische (Inländerdiskriminierung). Sie würden dann die Gleichstellung mit der ausländischen Konkurrenz einklagen oder aber ihre Unternehmen dorthin verlagern, wo günstigere Normen, Standards, Auflagen, Sozial- und Umweltabgaben sowie Steuern angeboten werden. Nach der Richtlinie genügt bereits eine Briefkastenfirma, sagen wir in Riga, der Slowakei oder der Insel Jersey, um von einschlägigen deutschen Belastungen befreit zu sein."
Gefahren fürs noch saubere Trinkwasser
Der PDS-Europa-Abgeordnete Andre Brie bezeichnete den Kommissions-Vorschlag als einen "Freibrief für Unternehmen, in den einzelnen Ländern bestehende Standards, beispielsweise bei Löhnen, bei der Sicherheit oder dem Umweltschutz, zu ignorieren." Brie verwies in diesem Zusammenhang auf das Beispiel Großbritanniens, wo nach der "Liberalisierung" des kommunalen Wasserversorgungsbereichs Preissteigerungen um bis zu 50 Prozent und eine starke Zunahme von Erkrankungen durch verunreinigtes Wasser konstatiert wurden.
Eine Befürchtung, die auch von der SPD-Linken Sigrid Skarpelis-Sperk geteilt wird. In einem internen Diskussionspapier zur Dienstleistungsrichtlinie warnt auch die SPD-Bundestagsabgeordnete
Problematisch ist in diesem Zusammenhang u.a. der Bereich der Wasserversorgung. In der Richtlinie ist der Bereich zwar vom Herkunftslandprinzip ausgenommen, jedoch nicht vom gesamten Anwendungsbereich der Richtlinie. Wasserwerke wie andere Versorgungsunternehmen wären dann von den Verboten staatlicher Anforderungen bei der Niederlassungsfreiheit betroffen.
Sorge auch in Österreich
Auch im Nachbarland Österreich herrscht große Sorge. In einer gemeinsamen Erklärung fordern Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer in Oberösterreich ebenso einmütig wie nachdrücklich, "diese neue EU-Richtlinie zurückzunehmen. Stattdessen sollen Maßnahmen zur Koordinierung und Harmonisierung der Standards auf hohem Niveau gesetzt werden."
In ihrer Erklärung heißt es, die geplante EU-Richtlinie über die Erbringung von Dienstleistungen im Binnenmarkt führe unweigerlich zu einem ruinösen Wettlauf um die niedrigsten Standards bei der Ausübung von Dienstleistungsgewerben sowie von Arbeits-, Sozial- und Berufsausbildungsvorschriften.
In Österreich könnte schon bald portugiesisches, litauisches oder irisches Recht bei der Erbringung von Dienstleistungen zur Anwendung kommen. Geht es nach der EU-Kommission, soll künftig das Herkunftslandprinzip gelten: Führt beispielsweise ein portugiesisches Dienstleistungsunternehmen in Österreich einen Auftrag durch, muss es nur das portugiesische Recht beachten. In letzter Konsequenz würde das bedeuten, dass in Österreich 25 verschiedene Rechtsordnungen gelten. Das gibt die EU-Kommission auch zu. Sie hält ausdrücklich fest, dass sie einen Wettbewerb der unterschiedlichen Rechtssysteme einführen möchte.
Schöne neue EU-Welt.