Kein Asyl für geflüchtete türkische Militärs

Bild: W. Aswestopulos

In der Begründung des ablehnenden Bescheids werden sie als Terroristen bezeichnet

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Sieben der acht nach dem Putsch im Juli per Militärhubschrauber nach Griechenland geflohenen Militärs haben nach Abschluss der ersten Stufe des griechischen Asylverfahrens kein Asyl in Griechenland erhalten. Einer der Gruppe bekam seinen ablehnenden Bescheid bereits am 21. September.

Die Offiziere waren in einer Aufsehen erregenden Aktion nach dem Putsch per Hubschrauber über die Grenze nach Griechenland geflogen. Sie hatten sämtliche Aufzeichnungen aber auch die Black-Box des Hubschraubers vernichtet. Umgehend hatte die Türkei mit diplomatischem Druck und Drohungen die Auslieferung verlangt. Der Helikopter wurde den Türken übergeben. Die um Asyl bittenden Offiziere wurden zunächst hinsichtlich ihres "illegalen Grenzübertritts" und der Verletzungen der Luftfahrtregeln von der Justiz mild behandelt. Sie blieben jedoch wegen der auch in Griechenland gegen ihr Leib und Leben bestehenden Gefahr in Schutzhaft.

In der Zwischenzeit hatte die griechische Regierung das Auslieferungsersuchen der Türkei bereits am 26. August als unannehmbar zurückgewiesen. Die geflohenen türkischen Militärs hofften somit darauf, dass sie ebenso wie andere geflohene Offizielle der Türkei Asyl erhalten könnten.

Die Ablehnung vom Dienstag traf sie daher umso härter. Denn in der Begründung des ablehnenden Bescheids werden sie als Terroristen bezeichnet. Um sich zu verteidigen, wandten sie sich nach Abschluss des Verfahrens an die Öffentlichkeit. Sie meinen, dass die Entscheidung der Asylbehörde "nicht auf Basis der Vorgaben des internationalen und europäischen Rechts getroffen wurden, sondern vielmehr von bilateralen politischen Aktionen bestimmt wurde".

"Wir kamen nach Griechenland, um unser Leben zu retten. Wir haben nicht die Absicht zu Werkzeugen der Außenpolitik oder bilateraler Vereinbarungen zu werden", fügen sie in der Gemeinsamen Erklärung hinzu.

Die Offiziere erklären weiterhin, dass es Druck auf sie gegeben habe, damit sie ihre Anwältin austauschen. Sie beschuldigen dabei die Mitarbeiter der Asylbehörde. Ferner bedauern sie, "wir wurden nicht einmal in unserem Land als Terroristen bezeichnet. Dennoch gelten wir für eine griechische staatliche Behörde als Terroristen und werden damit dem Schutz der internationalen Flüchtlingsrechte entzogen."

Hinsichtlich der Anschuldigungen bemerkte die Direktorin der Asylbehörde, Maria Stavropoulou, gegenüber dem staatlichen griechischen Nachrichtendienst Athens News Agency-Macedonian News Agency: "Wenn die Antragsteller Beweise für das haben, was sie gegenüber der Behörde vorbringen, dann bitten wir sie, diese vorzulegen. Hinsichtlich der Entscheidung über ihren Asylantrag haben sie ein Widerspruchsrecht."