Keine Ruhe, keinen Frieden
Über die massenhafte Aberkennung des Politischen Asyls
1993 war der irakische Staatsbürger M. nach Deutschland geflohen und erhielt nach einiger Zeit auch das beantragte Asyl. Dreizehn Jahre später bekam er vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Post. Darin wurde ihm angekündigt, sein Asylstatus werde nunmehr widerrufen. Mit dem Sturz des Saddam-Regimes sei der damalige Asylgrund hinfällig geworden.
„Wenn schon kaum einer mehr kommt, dann können wir ja auch die rausschmeißen, die hier sind.“ Diese harsche Maxime scheint das Handeln des Bundesinnenministeriums und des ihm angeschlossenen Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zu bestimmen, wenn es um die Aufnahme von Flüchtlingen, respektive um den Rauswurf der ungebetenen Gäste geht.
Im letzten Jahr haben noch 21.000 Flüchtlinge in Deutschland Schutz vor Krieg und Verfolgung gesucht. Fünf mal so viel waren es noch fünf Jahre zuvor. Aus ihrer Mitte gewährte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 251 Antragstellern den Asylstatus. Im gleichen Jahr erhielten 9.000 in der Vergangenheit anerkannte Flüchtlinge einen Blauen Brief vom Bundesamt. Darin wurde ihnen angekündigt, sie würden ihren Asylstatus verlieren. Für jeden neuen Asylberechtigten produzierte das Amt im vergangenen Jahr also 36 Flüchtlinge, denen der Asylstatus aberkannt wurde.
Die Begründung im Blauen Brief der Behörde ist immer dieselbe: Die Lage im Herkunftsland habe sich zugunsten der Asylberechtigten beruhigt, der Asyl-Schutz in Deutschland sei nicht mehr nötig. Eine bemerkenswerte Behauptung, stammen doch die meisten der vom Amt angeschriebenen Flüchtlinge aus dem Irak und Afghanistan.
Das hat nach dem UNHCR, der UN-Flüchtlingsorganisation, nun auch den Menschenrechtskommissar des Europarates zu deutlicher Kritik veranlasst. Im Juli erklärte er:
Der Kommissar zeigt sich besorgt und fordert die deutschen Behörden auf, diese Politik in Übereinstimmung mit dem internationalen Asylrecht zu überprüfen. (...) Die Gewährung des internationalen Schutzes soll den Flüchtlingen ein Sicherheitsgefühl vermitteln, das nicht durch eine häufige Überprüfung ihres Status gefährdet werden darf.
Die Bundesregierung schert das wenig. Sie hat die Kritik des Menschenrechtskommissars unwirsch zurückgewiesen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sei, Zitat, „in der Regel nach drei Jahren ... zur Überprüfung ... verpflichtet.“
Eben diese gesetzliche Vorgabe hatte Menschenrechtskommissar Thomas Hammarberg kritisiert. Sie stammt aus dem Jahre 2005, heißt Zuwanderungsgesetz und zwingt, ganz im Unterschied zur Genfer Flüchtlingskonvention, die deutschen Behörden nach drei Jahren zur Regelüberprüfung des Asylstatus.
Mit Hinweis auf diese selbstgefertigte Vorgabe die Kritik an eben diesem deutschen Gesetz aushebeln zu wollen, ist wahrlich die Meisterleistung eines Winkeladvokaten. Zwar kann ein Asylberechtigter gegen den angekündigten Widerruf Einspruch einlegen. Jedoch gab die Behörde im zurückliegenden Jahr in nur fünf Prozent der Fälle dem Einspruch statt. Auch die angerufenen Gerichte entscheiden regelmäßig zuungunsten der Flüchtlinge. Mit existenziellen Folgen. Wer seinen Asylstatus verliert, verliert auch seine Arbeit, seine Wohnung, seine soziale Identität, seine Gegenwart und Zukunft – und die seiner Kinder. Schon mit der Einleitung eines Widerrufsverfahrens verliert der anerkannte Flüchtling das, was der europäische Menschenrechtskommissar „Sicherheitsgefühl“ nennt. Das aber macht den eigentlichen Wert des asylrechtlichen Schutzes aus.
In den vergangenen fünf Jahren haben 57.000 anerkannte Flüchtlinge und ihre Familien den Absturz in erneute existenzielle Unsicherheit und Angst erlitten. Sie mussten zurück in die Sozialhilfe und in Flüchtlingsunterkünfte, respektive ins Abschiebelager; seither sind sie nur noch „geduldet“.
Der letzte Akt, der handgreifliche Rausschmiss aus Deutschland, schließt sich nur deshalb nicht immer automatisch an, weil die Heimatflughäfen der so aus dem Leben Herausgetretenen häufig noch gesperrt sind, wie z. B. im Irak. Oder weil sich keine Fluglinien finden, die die Menschen in Gebiete ausfliegen, in denen bürgerkriegsähnliche Auseinandersetzungen toben.
Vor kurzem hat die letzte Fluglinie, die das noch tat, die irakisch-kurdische „Zagros-Air“, dieses Geschäft aufgegeben. Flüchtlings- und Menschenrechtsgruppen hatten dem Unternehmen mit einer imageschädigenden Kampagne gedroht.
Die Genfer Flüchtlingskonvention, daran erinnert der UNHCR in seiner Kritik, erlaubt die Aberkennung des Asyl nur dann, wenn im Herkunftsland die Chancen auf ein menschenwürdiges und friedliches Leben gesichert sind. Davon kann in den Hauptherkunftsländern der „Abschüblinge“, wie es im Beamtendeutsch heißt, also im Irak, in Afghanistan oder in Angola wahrlich nicht die Rede sein.