Keine rechtliche Schranke gegen Lohnraub
- Keine rechtliche Schranke gegen Lohnraub
- Gesellschaftlicher Druck fehlte am Schluss
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Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts zeigt die Grenzen des Rechtswegs und die Notwendigkeit von größerem gesellschaftlichem Druck
Seit 2014 hatten 7 rumänische Bauarbeiter, die an der Konstruktion des Nobel-Einkaufszentrums Mall of Berlin in der Nähe des Potsdamer Platzes beteiligt waren, mit Unterstützung der Basisgewerkschaft Freie Arbeiter Union um die Löhne gekämpft, um die sie geprellt wurden.
Große Enttäuschung gab es am Mittwochmittag bei Ovidiu Mindrila. Gerade hatte er erfahren, dass das Bundesarbeitsgericht in Erfurt seine Klage gegen den Investor der Mall of Berlin abgewiesen hatte. Gemeinsam mit seinen Kollegen Bogdan Droma wollte er gerichtlich erreichen, dass der Bauherr als letztes Glied in der Kette haftet, wenn die von ihm beauftragten Subunternehmen zahlungsunfähig sind und Insolvenz anmelden, wie es bei der Mall of Berlin geschehen ist.
Droma und Mindrila haben den Kampf um ihre Löhne fünf Jahre lang geführt, sich an Demonstrationen und Kundgebungen beteiligt und dann mit Unterstützung der FAU den Rechtsweg beschritten.
Geschäftsmodell basiert auf Überausbeutung
Die fünf anderen Bauarbeiter haben den ihnen zustehenden Lohn ebenfalls nicht erhalten, hatten aber nicht die Zeit und die Kraft für den langwierigen Kampf. Umso enttäuschter waren Mindrila und Droma, als sie erfuhren, dass das Bundesarbeitsgericht ihre Klage zurückgewiesen hat.
Die Revision des Klägers hatte vor dem Fünften Senat des Bundesarbeitsgerichts keinen Erfolg. Die Vorinstanzen haben die Klage zu Recht abgewiesen. Die Beklagte unterliegt als bloße Bauherrin nicht der Bürgenhaftung des Unternehmers nach § 14 Arbeitnehmer-Entsendegesetz* (AEntG). Der Begriff des Unternehmers ist im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Vorgängerregelung in § 1a AEntG aF nach dem vom Gesetzgeber mit dieser Bestimmung verfolgten Sinn und Zweck einschränkend auszulegen.
Erfasst wird nur der Unternehmer, der sich zur Erbringung einer Werk- oder Dienstleistung verpflichtet hat und diese nicht mit eigenen Arbeitskräften erledigt, sondern sich zur Erfüllung seiner Verpflichtung eines oder mehrerer Subunternehmer bedient. Gibt er auf diese Weise die Beachtung der zwingenden Mindestarbeitsbedingungen aus der Hand, ist es gerechtfertigt, ihm die Haftung für die Erfüllung der Mindestlohnansprüche der auch in seinem Interesse auf der Baustelle eingesetzten Arbeitnehmer aufzuerlegen.
Dies trifft auf die Beklagte nicht zu. Sie hat lediglich als Bauherrin den Auftrag zur Errichtung eines Gebäudes für den betrieblichen Eigenbedarf an einen Generalunternehmer erteilt und damit nicht die Erfüllung eigener Verpflichtungen an Subunternehmer weitergegeben. Mit der Vergabe des Bauauftrags schaffte sie nur die Grundlage dafür, ihrem Geschäftszweck, der Vermietung und Verwaltung des Gebäudes, nachgehen zu können.
Aus der Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts
Damit hat das Gericht deutlich gemacht, dass es nicht bereit ist, ein Geschäftsmodell zu sanktionieren, das auf Überausbeutung und Lohnraub beruht.
Die Juristin Monika Fijarczyk vom gewerkschaftsnahen Berliner Beratungszentrum für Migration und Gute Arbeit (BEMA) kritisiert die Entscheidung in einem Interview mit der Taz.
Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts sehen wir kritisch, insbesondere in Bezug auf seine praktischen Folgen. Weder der Gesetzwort- laut noch die Gesetzesbegründung sehen vor, dass Bauherren generell von der Haftung für nicht gezahlte Löhne ausgenommen sind. Durch die Einschränkung der Generalunternehmerhaftung wird der Arbeitnehmerschutz geschwächt.
Monika Fijarczyk, Taz
Die Juristin weiß aus ihrer täglichen Praxis, dass diese Art der Lohnvermeidung nach dem Modell der Mall of Berlin ein Geschäftsmodell im Baugewerbe ist:
Monika Fijarczyk: Wir kennen mehrere Großprojekte in Berlin mit ähnlichen Handlungsstrukturen, auch die Firmennamen wiederholen sich. Die Arbeitnehmer können ihre Forderungen gegen niemanden richten, weil der direkte Auftraggeber verschwunden ist oder insolvent. Die einzige Firma, die zu identifizieren ist, ist der Bauherr. Man muss klar sehen, dass die Baufirmen auch deshalb insolvent werden, weil die Aufträge von vornherein unwirtschaftlich geplant sind. Die Ausbeutung der Arbeiter ist im Voraus eingeplant.
Taz: Sie haben tatsächlich den Eindruck, das hat System?Taz-Interview
Monika Fijarczyk: Ich bin seit 10 Jahren bei unserem Beratungsprojekt und kann bestätigen: Das ist eine Masche. Als ich damals angefangen habe, wurde gerade noch am Flughafen gebaut und es war auch dort ein Standard, dass nacheinander alle Bauunternehmen insolvent gegangen sind. Es kam sogar vor, dass bei den Arbeitnehmern von vornherein damit geworben wurde, dass die Firma zwar kein Geld habe, sie zu bezahlen, aber sie ja dann sicheres Insolvenzgeld von der Bundesagentur für Arbeit bekommen würden.
Das Besondere am Fall der Mall of Berlin ist der Widerstand
Das Besondere am Fall der Mall of Berlin ist also nicht die Überausbeutung und der Lohnraub. Das Besondere ist der Widerstand der 7 Bauarbeiter. Zwei von ihnen, Droma und Mindrila, haben in Erfurt geklagt. Beide hatten sich am letzten Mittwoch extra freigenommen und waren zur Urteilsverkündung mit einer Gruppe von Unterstützern nach Erfurt gefahren.
Den beiden Klägern ging es nicht nur um den entgangenen Lohn. "Es geht mir um Gerechtigkeit, dass die Firmenbesitzer verstehen, dass sie Leute nicht so verarschen können", erklärte Mindrila zu seiner Motivation, den Kampf um den entgangenen Lohn nun schon fast 5 Jahre zu führen.
Ein Erfolg in Erfurt hätte auch über den unmittelbaren Fall hinaus Bedeutung gehabt. Denn Lohn- und Sozialbetrug ist auf vielen Baustellen Praxis. Doch selten sind die Betroffenen in der Lage, um ihr Recht kämpfen. In vielen Fällen sind die Beschäftigten, die um ihren Lohn geprellt werden nicht aus Deutschland, kennen sich mit der Sprache und auch mit den ihnen zustehenden Rechten nicht aus.
Die ursprünglich 7 Bauarbeiter der Mall of Berlin, die seit Herbst 2014 um den entgangenen Lohn kämpften, wurden von Anfang an von der FAU unterstützt. Dazu gehört auch der Rechtsschutz beim Begehen des juristischen Wegs.
Einen Großteil der Kosten müssen die Kläger tragen. Der Rechtsweg ist wohl jetzt ausgereizt, meinte auch der Berliner Rechtsanwalt Klaus Stähle, der die Kläger juristisch vertrat, gegenüber Telepolis. Man werde sich die Urteilsbegründung genau ansehen und dann entscheiden, ob man auf europäischer Ebene weiterklagen werde. Doch Stähle erinnerte daran, dass die Aussichten nicht besonders gut sind.
Trotzdem bedauerte er nicht, im Fall der Mall of Berlin den Rechtsweg beschritten zu haben. Dadurch sei der Fall schließlich in einer größeren Öffentlichkeit bekannt geworden. Doch jetzt müsse für die Rechte der Arbeiter wieder durch mehr gesellschaftlichen Druck gekämpft werden. Auch die Politik sieht Stähle in der Pflicht, auf gesetzlicher Ebene dafür zu sorgen, dass ein auf Lohnbetrug und Überausbeutung basierendes Geschäftsmodell ausgetrocknet wird.