Kiesewetter-Mord: Gibt es einen Zeugen für einen Waffendeal am Tatort?
Seite 2: Kein Name
Die Mitglieder des Ausschusses in Stuttgart hatten kaum weitergehende Fragen an Ricarda L., - zum Beispiel, woher ihr Informant sein Wissen habe - sondern wollten vor allem eines: dessen Name. Den verweigerte die Rechtsanwältin mit der Begründung, ohne das Einverständnis der Quelle, werde sie sie nicht offenbaren. Denn, wenn wahr sei, was die Quelle sage, sei sie gefährdet. Und sie werde keine Quelle ohne deren Einverständnis gefährden. Ricarda L. erklärte aber, die Quelle überzeugen zu wollen, vor dem Ausschuss auszusagen. Außerdem deutete sie an, dass es für den Ausschuss "ein Leichtes" sei, selber den Namen herauszubekommen.
Der Ausschuss blieb bei seiner Forderung nach Nennung des Namens. Um welchen Hintergrund es geht, zeigte das Statement des Ausschussvorsitzenden Wolfgang Drexler (SPD): "Wir gehen davon aus, die Täter waren die zwei Uwes. Wenn Ihr Informant sagt, er kenne die Täter, muss er ja gewusst haben, dass es die zwei Uwes sind." Die Brisanz erschließt sich umgekehrt: Stimmt die Aussage des Informanten der Anwältin Ricarda L., passt sie nicht zur offiziellen Tatversion der Bundesanwaltschaft und der Polizistenmord von Heilbronn wäre wieder offen. Das ist der Nerv.
Unfreiwillig offenbarte der Ausschussvorsitzende, dass das Gremium sowieso nichts anderes glaubt, als die offizielle Version. Schon Monate vorher, im Herbst 2016, hatten mehrere Obleute erklärt, die FBI-Geschichte sei "in sich zusammengefallen, wie ein Kartenhaus". Und als im November 2016 das frühere Mitglied der Sauerlandgruppe, Fritz Gelowicz, vor dem Ausschuss auftrat, bogen hinterher mehrere UA-Mitglieder dessen Aussage, er könne nicht wissen, ob Mevlüt Kar am Tattag in Heilbronn war, um in die Aussage: Gelowicz habe erklärt, Kar sei nicht in Heilbronn gewesen.
Es darf nicht sein, was nicht sein soll
Dieser Ausschuss hat sich längst festgelegt: Es darf nicht sein, was nicht sein soll. Warum aber will er dann den Namen eines Informanten, der etwas anderes belegen könnte? Das kam auch der Zeugin Ricarda L. seltsam vor. Auf die Frage, warum sie sich überhaupt gemeldet habe, antwortete sie: "Ich werde es auch nie mehr tun. Vor allem gegenüber einem Untersuchungsausschuss, der sowieso der Meinung ist, es waren die zwei Uwes."
So verschreckt man Zeugen. Allerdings trug das Ganze Züge einer Inszenierung. Der Obmann der Grünen, Jürgen Filius, konfrontierte die Zeugin mit der unwahren Behauptung, der von L. erwähnte Kollege, den er namentlich nannte, arbeite an einer Publikation und fragte dann rhetorisch: "Wollte er deshalb, dass Sie hierher kommen?" Damit unterstellte Filius, von Beruf selber Rechtsanwalt, zwei Anwälte hätten vor einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss eine bewusste Falschaussage geplant und vorgenommen.
Schließlich die Krönung dieses Sitzungstages: Die Obleute beschlossen, beim Amtsgericht Stuttgart die Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen Ricarda L. zu beantragen. Sie habe kein Zeugnisverweigerungsrecht. Ob sie dadurch den Namen des Informanten erfahren, ist mehr als fraglich. Sollte das Gericht, den Antrag ablehnen, was durchaus möglich ist, kann man eher davon ausgehen, dass die Anwältin ihre Quelle nicht mehr überzeugen will, vor diesem Ausschuss auszusagen. Dazu der Ausschussvorsitzende Drexler: "Dann ist es halt so." War das das Ziel: eine Spur und einen Zeugen kaputtzumachen?
Gepaart war das Szenario der Obleute mit Verbalradikalismus, man könne sich das nicht bieten lassen und lasse sich nicht an der Nase herumführen. Die Abgeordneten messen mit zweierlei Maß: Von Verfassungsschützern und Staatsanwälten beispielsweise haben sie sich wiederholt und klaglos an der Nase herumführen lassen.
Abgeordnete der AfD stimmt gegen den Ordnungsgeld-Antrag
Nicht unerwähnt lassen kann man, dass ausgerechnet die Abgeordnete der AfD gegen den Ordnungsgeld-Antrag stimmte. Sie zweifle nicht an der Glaubwürdigkeit der Rechtsanwältin L. So gibt man nebenbei dieser Partei Spielraum und baut sie auf.
Der Vorgang erinnert verdächtig an andere ähnliche Vorgänge dieses Ausschusses. Als die Familie des in seinem Auto verbrannten Neonazi-Aussteigers Florian H. nicht mehr mit dem Ausschuss kooperieren wollte, weil sie das Vertrauen verloren hatte, ließ Drexler im September 2015 eine Hausdurchsuchung bei ihr durchführen. Anschließend erklärte das Gremium demonstrativ, sich mit dem Tod des jungen Mannes nicht mehr befassen zu wollen.
Seit kurzem hat der Ausschuss einen Bericht des BND über die Abläufe in seinem Haus bezüglich der Informationen über die zwei FBI-Beamten vorliegen. Er umfasst zehn Seiten und ist so geheim, dass ihn die Abgeordneten nur im Geheimraum des Landtages lesen, aber keine Kopien mitnehmen dürfen. Zum Inhalt erfuhr man nichts. Der frühere BND-Präsident Ernst Uhrlau soll im Dezember 2016 in nicht-öffentlicher Sitzung abgestritten haben, dass es in Heilbronn eine Geheimdienstoperation gab.
Warum aber ist dann der BND-Bericht derart geheim eingestuft? Kann man das nicht eher als eine Bestätigung werten, dass etwas Geheimhaltungsbedürftiges vorliegt? Daraufhin sagte der Ausschussvorsitzende, für ihn sei der Bericht "nicht geheimhaltungswürdig".
In München interessieren sich auch die Anwälte des Angeklagten Ralf Wohlleben für die FBI-Spur. Sie sollen beim U-Ausschuss in Stuttgart die Unterlagen dazu angefordert haben. Weil das der Ausschuss abgelehnt haben soll, formulierte die Wohlleben-Verteidigung einen Beweisermittlungsantrag, um über das Gericht an diese Unterlagen zu kommen. Nebenklageanwälte reagierten unterschiedlich. Einer nannte es, einen "sinnlosen Vorstoß in Richtung Verschwörungstheorie". Walter Martinek jedoch, der Anwalt des Anschlagopfers Martin Arnold, schloss sich dem Antrag an. Er, wie auch sein Mandant, sehen noch Aufklärungsbedarf.