Klimaklagen: Drei auf einen Streich

Junge Menschen und zukünftige Generationen sollen besser vor den Folgen des Klimawandels geschützt werden, fordern die Klägerinnen und Kläger. Foto: Leonhard Lenz / CC0 1.0

Die Deutsche Umwelthilfe zieht nun Bundesländer vor Gericht, um in Bayern, Brandenburg und NRW effektiven Klimaschutz durchzusetzen

Aufsehen erregte im März das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes gegen die Bundesregierung: Sie müsse mehr tun, um junge Menschen und zukünftige Generationen vor den Folgen des Klimawandels zu schützen, befanden die Richter. Nun stehen auch mehrere Bundesländer unter Druck, denn am Montag hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gemeinsam mit 21 jungen Menschen Verfassungsbeschwerden gegen die Länder Nordrhein-Westfalen, Bayern und Brandenburg eingelegt.

Die drei Länder stünden exemplarisch für eine verfehlte Klimaschutzpolitik. Sie hätten es versäumt, Maßnahmen zur Verringerung des Ausstoßes von Treibhausgases verbindlich festzulegen. Auf dem Klageweg sollen nun Landesregierungen verpflichtet werden, mehr für den Klimaschutz zu tun. Konkret: Die Länder sollen aufgefordert werden, Landesklimaschutzgesetze zu verabschieden, welche dem Pariser Klimaabkommen gerecht werden.

Bayern: Preisverleihung als einziger verbindlicher Termin

In Bayern reichte die DUH nach eigenen Angaben zusammen mit zehn Kindern und jungen Erwachsenen eine sogenannte Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof ein. "Bayerns Klimaschutzgesetz enthält - bis auf die jährliche Verleihung des Bayerischen Klimaschutzpreises - keine Fristen, mit denen die Erreichung der viel zu niedrig und hinter dem Bundes-Klimaschutzgesetz zurückbleibenden Klimaschutzziele sichergestellt werden könnten", heißt es zur Begründung der Klage. Außerdem will die DUH den Freistaat über den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof verpflichten lassen, ein Klimaschutzprogramm erstellen zu lassen, "mit dem Klimaschutz verbindlich in Maßnahmen und nicht nur in Zielen umzusetzen ist".

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) plant einem Bericht der Süddeutschen Zeitung zufolge noch im Juli eine Regierungserklärung zum Klimaschutz. Dazu solle Bayerns Klimaschutzgesetz verschärft werden. An solche Erklärungen glaubt David Schiepek nicht mehr. Der 19-jährige Lehramts-Student, der auch die Grünen in einem Stadtrat vertritt, führt die Beschwerde gegen den Freistaat. Er sagte: "Söder umarmt Bäume, aber es bleibt bei Lippenbekenntnissen. Passiert ist so gut wie nichts".

Brandenburg: Klimaschutzplan innerbehördlich und unverbindlich

Das Land Brandenburg soll auf dem Wege einer Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht dazu gebracht werden, überhaupt ein "Landesklimaschutzgesetz" zu verabschieden. Laut DUH plant das Land nur einen innerbehördlichen Klimaschutzplan, der rechtlich unverbindlich ist. Nach den Plänen der Landesregierung soll er erst 2022 verabschiedet werden.

"Die Klimakrise ist die größte Bedrohung der Menschheit, die es jemals gab. Weil meine Landesregierung davor die Augen verschließt und kein Klimaschutzgesetz verabschieden will, ziehe ich jetzt vor das Bundesverfassungsgericht", erklärte Emma Johanna Kiem aus Neuruppin, die gegen das Land Brandenburg klagt.

NRW: Fast alle Instrumente mit Fristen gestrichen

Gegen das Land Nordrhein-Westfalen haben vier Kinder und junge Erwachsene Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht eingelegt. Am 1. Juli erst hatte der Landtag das Klimaschutzgesetz des Landes überarbeitet. Zwar seien die Klimaschutzziele für die Jahre 2030, 2040 und 2045 angehoben worden, argumentiert die DUH, gleichzeitig seien "aber fast alle mit Fristen versehenen Instrumente aus dem Gesetz gestrichen" worden. Es fehle damit an Instrumenten, mit denen sichergestellt werden kann, dass die Ziele auch erreicht werden oder mit denen reagiert werden kann, sollten die Ziele verfehlt werden.

Geleitet werden die Verfahren von dem Anwalt Remo Klinger. Er erklärte am Montag, viele Maßnahmen für den Klimaschutz lägen im der Entscheidungskompetenz der Länder. Dazu zählte er etwa den Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs oder von Windkraftanlagen.

"Statt jedes Jahr tausende Kilometer an neuen Landes-, Kreis- und Ortsstraßen auszubauen, brauchen wir mehr Fahrradschnellwege und Pop-up-Radwege wie in den Niederlanden oder Dänemark", sagte Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer. Die ländlichen Räume besser an den öffentlichen Nah- und Fernverkehr anzubinden und mehr Angebote im Regionalen Bahnverkehr zu schaffen, liege in Landeszuständigkeit.

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