Korruptionsvorwürfe gegen Bamf
Die Leiterin der Bremer Außenstelle des Bundesamts soll in über 2.000 Fällen Asyl gewährt haben, obwohl diese nicht in ihren Zuständigkeitsbereich gehörten
Die Bewilligung von Asylgesuchen im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) steht seit gestern in der Kritik. Gegen die mittlerweile suspendierte Leiterin der Außenstelle des Bundesamts in Bremen werden Vorwürfe erhoben, weil sie, wie der NDR am Freitag berichtete, "hundertfach Asyl" gewährt habe, "obwohl es dafür keine rechtliche Grundlagen gab".
Verdacht gegen Dolmetscher (Update)
Am heutigen Samstag, den 21. April, verbreitete sich eine Meldung der Bild-Zeitung, wonach das Bamf im vergangenen Jahr die Zusammenarbeit mit mehr als 2.000 Dolmetschern beendet habe.
In vielen Fällen hätten "mehrere kumulierte Verstöße" zur Beendigung der Zusammenarbeit geführt, heißt es in dem Bericht. Insgesamt seien 2017 und 2018 etwa 2100 weitere Dolmetscher vor allem wegen fachlicher Mängel "von weiteren Einsätzen für das Bamf ausgenommen" worden.
Spiegel
In 30 Fällen wurden "Verletzungen gegen den Verhaltenskodex" als Gründe für die Aufkündigung der Zusammenarbeit angeführt. Als Quelle der Information wird eine Antwort des Bundesinnenministers auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag angegeben. Im anschließenden Satz des Spiegel-Berichts heißt es, dass der "Hintergrund demnach Probleme mit der Vertrauenswürdigkeit und der Neutralität der Dolmetscher (waren)".
Daraus geht nicht klar hervor, ob sich dieser Vorwurf lediglich auf die 30 Fälle bezieht oder ob es hier um einen weiter reichenden, größeren Verdacht geht, wie dies der Bild-Zeitungsbericht suggeriert: "Offenbar hat das BAMF zudem große Probleme mit der Vertrauenswürdigkeit und Neutralität von Dolmetschern in Asylverfahren."
[Update]: Ein SZ-Bericht klärt auf, dass es sich tatsächlich nur in 30 Fällen um "Verletzungen gegen den Verhaltenskodex" handelt. Die Beendigung der Zusammenarbeit mit über 2.000 Dolmetschern habe nichts mit den Vorwürfen in Bremen zu tun. Es gehe um neue Voraussetzungen bei der Qualifikation der Dolmetscher.
"Dolmetscher, die für das Bamf arbeiten, müssen seit dem Sommer 2017 in den häufigsten Zielsprachen ein C1-Sprachzertifikat für die deutsche Sprache nachweisen." In der Hochphase des Flüchtlingszuzugs habe man sich noch mit der Selbsteinschätzung der Sprachsicherheit begnügt. Durch die Voraussetzung hat sich laut Informationen der Zeitung vom Bamf "die Zahl der eingesetzten Dolmetscher von 7500 auf etwa 5200 im Februar 2018 reduziert".
Bamf-Außenstelle Bremen: Asylanträge zu Unrecht bewillgt
Von der Staatsanwaltschaft in Bremen wird laut SZ der Vorwurf der "Bestechlichkeit und bandenmäßige(n) Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragsstellung" gegen die Frau, drei Anwälte, die angeblich mit ihr kooperierten, und einen Dolmetscher erhoben.
Laut Spiegel wirft man dem Personenkreis vor, dass in rund "1.200 Fällen Asylanträge zu Unrecht bewilligt" worden seien. Das Investigativ-Team von Süddeutscher Zeitung, NDR und Radio Bremen geht nach seinen Recherchen, die in den erwähnten SZ-Bericht mündeten, davon aus, dass es im Zeitraum zwischen 2013 und 2017 sich um "etwa 2000 Fälle" handelt, in denen Asyl gewährt wurde, obwohl die "rechtlichen Voraussetzungen dafür nicht gegeben waren".
Präzisiert wird, dass die fehlenden rechtlichen Voraussetzungen damit zu tun haben, dass die Bremer Bamf-Außenstelle Asylanträge genehmigt hat, die gar nicht in ihren Zuständigkeitsbereich gehörten. Die Anwälte, gegen die ebenfalls staatsanwaltschaftlich ermittelt wird, sollen ihr systematisch und gezielt Bewerber (Spiegel) zugeführt haben - "auch solche aus anderen Bundesländern" (SZ), die zum Teil mit organisierten Bustransporten kamen.
Nur 98 der Asylanträge lagen demnach im Zuständigkeitsbereich der Bremer Bamf-Außenstelle. Die übrigen Antragsteller kamen, davon gehen die Ermittler aus, nicht aus Bremen, sondern überwiegend aus Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Sie seien nach den positiv beschiedenen Anträgen wieder dorthin zurückgeschickt worden.
SZ
In den meisten Fällen ging es nach Angaben der Bremer Staatsanwaltschaft um Jesiden.
Seehofer kündigt Untersuchung an
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) soll angekündigt haben, den Korruptionsverdacht im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) genauestens prüfen lassen. Er wolle wissen, "ob es hier Systemmängel gibt, die solche Dinge ermöglichen." Falls ja, müsse das BAMF reformiert werden.
Nach Ansicht der innenpolitischen Sprecherin der Bundestagsfraktion der Linken, Ulla Jelpke, sind die "erheblichen Qualitätsmängel und das Fehlen eines ausreichenden Qualitätssicherungs- und Kontrollsystem seit Langem bekannt, dies wirke sich in aller Regel aber zu Lasten der Asylsuchenden aus - "darüber sollte der aktuelle Fall nicht hinwegtäuschen".
"Der eigentliche Skandal"
"62 Prozent der inhaltlich von den Verwaltungsgerichten überprüften BAMF-Entscheidungen zu syrischen Flüchtlingen werden von den Verwaltungsgerichten im Sinne der Betroffenen korrigiert. Das ist der eigentliche Skandal eines unter anderem infolge politischer Vorgaben extrem mangelhaften Behördenverfahrens", erklärt Jelpke auf ihrer Webseite zu den Korruptionsermittlungen.
Da Jesiden gute Chancen auf Asyl haben, werfe der Bremer Fall Fragen auf:
Wenn es in den meisten Fällen um Jesiden aus Syrien gegangen sein soll, verstehe ich den Betrugsvorwurf nicht: Geflüchtete aus Syrien erhalten nach einer inhaltlichen Asylprüfung nicht nur in Bremen, sondern im Bundesdurchschnitt zu 99,9 % einen Schutzstatus! Da braucht man niemanden zu bestechen.
Bremen fällt im Vergleich zu anderen Bundesländern seit Jahren durch überdurchschnittlich hohe Anerkennungsquoten auf - das missfällt all jenen, die einen restriktiven Kurs in der Asylpolitik durchsetzen wollen. Ich befürchte, dass hier eine unliebsame Mitarbeiterin des BAMF an den Pranger gestellt werden soll, die nicht bereit war, diese Politik mitzutragen.
Ulla Jelpke
Restaurant-Besuche als Gegengeschäft
Auch die Bild-Zeitung schreibt davon, dass die Schutzquote der Jesiden 2016 zwischen 92 und 96% lag, dass Manipulation also nicht unbedingt nötig erscheint. Erwähnt wird, dass die Bamf-Chefin "dafür Gegenleistungen (z. B. Restaurantbesuche) erhalten haben" soll. Restaurant-Besuche lassen allerdings auf keine wirklich großen Korruptions-Geschäfte schließen.
Laut Medienberichten hat die Leiterin das Schicksal von Jesiden sehr beschäftigt, was nahelegt, dass die Motivation für die Befugnisüberschreitung eher ideell begründet ist und nicht mit persönlichem Profit.
"Nicht im Ansatz nachvollziehbar"
Ans Licht kam die Sache, als dem niedersächsischen Innenminister Boris Pistorius auffiel, dass die Abschiebung einer Familie verhindert wurde, weil die Bamf-Außenstelle in Bremen "zuletzt doch noch ein Verbot verhängt hatte".
Das, so Pistorius in einem Brief an den früheren Bamf-Chef Weise, sei "nicht im Ansatz nachvollziehbar". Es kenne zudem noch einen weiteren Fall einer verhinderten Abschiebung, worin das Amt in Bremen und der gleiche Anwalt involviert seien.