Kramp-Karrenbauer, die Klarnamenpflicht und die Kanzlerfrage
In der CDU ist nach schlechten Umfragewerten eine Debatte darüber entbrannt, ob die aktuelle Parteivorsitzende die richtige Kandidatin für den Posten der Regierungschefin ist
Im Dezember übernahm Annegret Kramp-Karrenbauer nach einem knappen Sieg über Friedrich Merz den Parteivorsitz der CDU. Darauf hin ging es für die Union in den Umfragen wieder leicht nach oben - aber nur bis in den April. Danach sackten die Christdemokraten in den Umfragen von über 30 auf nur noch 24 bis 27 Prozent ab. Bei Emnid liegen sie mit 27 Prozent gleichauf mit den Grünen, bei Forsa mit 24 Prozent sogar dahinter.
Für Annegret Kramp-Karrenbauer selbst sehen die Umfragewerte noch schlechter aus als die für ihre Partei: Den Meinungsforschern der Forschungsgruppe Wahlen gegenüber lehnen sie aktuell 71 Prozent als Bundeskanzlerin ab - 20 Prozentpunkte mehr als im März. Selbst unter den Unionsanhängern hätte sie nur eine Minderheit von 28 Prozent gerne als Regierungschefin. Bei anderen Instituten schneidet sie nicht sehr viel besser ab.
Kritik und ein sich selbst verstärkender Kreislauf
Eine (Mit-)Ursache, die sich für das schlechte Abschneiden anbietet, ist die Ende März verabschiedete faktische Uploadfilterpflicht in Artikel 13 / 17 der neuen EU-Urheberrechtsrichtlinie, deren Gültigkeit die polnische Regierung mit einer Klage angefochten hat (vgl. Polen zieht gegen EU-Richtlinie zum Urheberrecht vor EuGH). Diese Uploadfilterpflicht wurde in Sozialen Medien mit Hashtags wie #NieMehrCDU von zahlreichen Nutzern kritisiert (vgl. Trilog-Einigung auf Uploadfilter).
Annegret Kramp-Karrenbauer folgerte daraus nach dem schlechten Abschneiden ihrer Partei bei der EU-Wahl, man müsse vor Wahlen Meinungsäußerungen im Internet "regulieren" (vgl. CDU zieht Konsequenzen aus Wahldebakel: Meinungsfreiheit muss geregelt werden), was in Sozialen Medien noch negativere Reaktionen und Hashtags wie #AKKRuecktritt zur Folge hatte.
Dieser Effekt wiederholte sich, als sie am Wochenende andeutete, was sie sich unter einer Regulierung vorstellt: Eine Klarnamenpflicht, wie sie der im Europawahlkampf eher mäßig erfolgreiche christdemokratische Spitzenkandidat Manfred Weber (vgl. Weber will "der digitalen Welt den europäischen Stempel aufdrücken") und der umstrittene österreichische Ex-Kanzleramtsminister Gernot Blümel anstreben (vgl. Österreich: Kurzer Dienstweg zwischen Verfassungsschutz und ÖVP).
So eine Klarnamenpflicht würde jedoch nicht nur Warnungen des Auswärtigen Amtes zu Postings über den türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdoğan konterkarieren, sondern wäre auch (wenn überhaupt) sehr schwierig verfassungsgemäß umzusetzen. Immerhin entschied der Bundesgerichtshof 2009 unter dem Aktenzeichen VI ZR 196/08, dass "eine Beschränkung der Meinungsäußerungsfreiheit auf Äußerungen, die einem bestimmten Individuum zugeordnet werden können, […] mit Art. 5 Absatz 1 Satz 1 GG nicht vereinbar" ist:
Die Verpflichtung, sich namentlich zu einer bestimmten Meinung zu bekennen, würde [nämlich] die Gefahr begründen, dass der Einzelne aus Furcht vor Repressalien oder sonstigen negativen Auswirkungen sich dahingehend entscheidet, seine Meinung nicht zu äußern. Dieser Gefahr der Selbstzensur soll durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung entgegengewirkt werden. (Bundesgerichtshof)
WerteUnion fordert Urwahl durch die Basis
Kramp-Karrenbauers Umgang mit der Situation und ihre sinkenden Beliebtheitswerte befeuern Spekulationen darüber, ob sich die CDU vor einer (möglicherweise vorgezogenen) Bundestagswahl nicht für einen anderen Kanzlerkandidaten als die Parteivorsitzende entscheidet. Emnid stellte einer repräsentativen Gruppe deshalb drei mögliche CDU-Kanzlerkandidaten zu Auswahl. Dabei kam heraus, dass der im Dezember unterlegene Merz mit 31 Prozent fast doppelt so viel Zustimmung genießt wie die ehemalige saarländische Ministerpräsidentin.
Für den nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Armin Laschet, der sich eine Kandidatur offen hält würden mit elf Prozent noch weniger Wähler stimmen. 40 Prozent der Befragten lehnten alle drei Politiker ab. Mehr Auswahl hätte man möglicherweise bei einer Urwahl des Kanzlerkandidaten durch die Parteibasis, wie sie Alexander Mitsch, der Sprecher der konservativen WerteUnion, gestern forderte.
Empfohlener redaktioneller Inhalt
Mit Ihrer Zustimmmung wird hier eine externe Buchempfehlung (Amazon Affiliates) geladen.
Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen (Amazon Affiliates) übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.