Kritik am Altersvorsorge-Depot: Experte sieht Bevorzugung von Lebensversicherern

Altersvorsorge-Depot: Münzsack mit wachsendem Pflänzchen symbolisiert Rendite und Kritik

Das geplante Altersvorsorge-Depot verspricht Wachstum, stößt aber auf Kritik wegen möglicher Bevorzugung von Lebensversicherern.

(Bild: Papamoon / Shutterstock.com )

Lindners Altersvorsorge-Depot erntet Kritik. Experte sieht Nachteile für Fonds und ETFs. Stattdessen könnten Lebensversicherer profitieren – aber warum?

Das von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) geplante Altersvorsorge-Depot stößt auf Kritik. Der Versicherungsmathematiker Axel Kleinlein sieht in dem Gesetzentwurf mögliche Nachteile für Anbieter von Fonds oder ETFs – und Vorteile für Lebensversicherer.

Was ist das Altersvorsorge-Depot?

Zunächst ein Blick auf das Altersvorsorge-Depot: Ab 2026 soll es eine neue Form der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge geben. Die Sparer können dann erstmals auch in renditestarke Wertpapiere wie Aktien und ETFs investieren und dabei von staatlichen Zulagen profitieren.

Der Staat will jeden eingezahlten Euro mit 20 Cent bezuschussen – bis zu einer maximalen Anlagesumme von 3.000 Euro pro Jahr. Das entspricht einer Zulage von bis zu 600 Euro pro Jahr. Familien mit Kindern und Geringverdiener sollen zusätzliche Zulagen erhalten.

Kritik an Bevorzugung von Lebensversicherern

Axel Kleinlein, ehemaliger Vorstandsvorsitzender des Bundes der Versicherten (BdV), sieht jedoch Probleme im Detail. "Das Gesetz sieht vor, dass nur Produkte, die wie Lebensversicherungen kalkuliert sind, für die Auszahlphase verwendet werden können", sagte Kleinlein den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Das könnte bedeuten, dass Auszahlpläne auf Basis von Fonds oder ETFs, die eine andere Kostenkalkulation vorsehen, nicht möglich wären. "Durch die Hintertür bleibt damit der Verrentungszwang bestehen", befürchtet der Experte.

Mangelnde Transparenz bei Rentenkalkulation

Kleinlein kritisiert zudem fehlende Transparenzpflichten für Versicherungsanbieter: "Wer sich für eine Versicherungsrente entscheidet, der sollte auch erfahren, wie die Rente kalkuliert ist, also welche Lebenserwartung ihm unterstellt wird. Solche Informationen fehlen aber noch immer, auch im neuen Gesetz".

Bei der Kalkulation von Leibrenten gehen Lebensversicherer oft von einer höheren Lebenserwartung aus als allgemein üblich. Das kann zu geringeren monatlichen Auszahlungen führen. Kleinlein fordert daher mehr Informationen für Verbraucher über die Auswirkungen dieser Berechnungen.

Gemischtes Fazit zum Gesetzentwurf

Der Aktuar zieht ein zwiespältiges Fazit des Gesetzentwurfs: "Gut gedacht, in wichtigen Details schlecht gemacht. Böse Zungen könnten behaupten, die Versicherungswirtschaft hat beim Gesetz mitgeschrieben."

Trotz der Kritik stößt das Konzept des Altersvorsorge-Depots in der Bevölkerung auf Interesse. Eine Umfrage der Postbank ergab, dass 58 Prozent der Berufstätigen es in Betracht ziehen würden, um ihre Altersvorsorge zu stärken.