Altersvorsorge-Depot: Bis zu 600 Euro jährlich vom Staat für Aktien- und ETF-Investments

Miniaturfiguren von Senioren, die auf gestapelten Münzen stehen - Symbol für die Rente mit dem Altersvorsorge-Depot

(Bild: Dilok Klaisataporn / Shutterstock.com )

Das Altersvorsorge-Depot soll 2026 starten. Aktien und ETFs werden staatlich gefördert. Was Sparer wissen müssen.

Die private Altersvorsorge in Deutschland steht vor einem Umbruch: Mit dem Altersvorsorge-Depot soll es ab dem 1. Januar 2026 erstmals möglich sein, renditestarke Wertpapiere wie Aktien und ETFs in die staatlich geförderte Altersvorsorge einzubeziehen.

Das von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) vorangetriebene Projekt verspricht deutlich höhere Ertragschancen als bisherige Angebote wie die Riester-Rente.

Staatliche Zulagen und Steuervorteile für Wertpapiersparer

Ähnlich wie bei der Riester-Rente soll der Staat auch beim Altersvorsorge-Depot Anreize zum Sparen setzen. Ein Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums sieht vor, dass jeder in das Depot eingezahlte Euro mit 20 Cent bezuschusst wird – bis zu einer maximalen Anlagesumme von 3.000 Euro pro Jahr. Das entspricht einer staatlichen Zulage von bis zu 600 Euro pro Jahr. Ab 2030 soll die Grenze auf 3.500 Euro steigen.

Familien mit Kindern können mit einer noch höheren Förderung rechnen: Pro Kind gibt es 25 Cent zusätzlich zu jedem eingezahlten Euro, maximal 300 Euro im Jahr. Auch Geringverdiener mit einem Jahreseinkommen unter 26.250 Euro profitieren von einem Extra-Bonus von 175 Euro. Berufseinsteiger bis 25 Jahre erhalten in den ersten drei Jahren jeweils 200 Euro zusätzlich – insgesamt also 600 Euro.

Steuerfreies Vermögenswachstum bis zur Rente

Ein weiterer Pluspunkt des Altersvorsorge-Depots sind die Steuervorteile. Während private Kapitalerträge in der Regel der Abgeltungsteuer unterliegen, bleiben Kursgewinne und Ausschüttungen im Depot steuerfrei. Dadurch kommt der Zinseszinseffekt voll zum Tragen.

Erst bei der Entnahme im Rentenalter ab 65 Jahren wird die individuelle Einkommensteuer fällig. Diese ist in der Regel niedriger als während des Erwerbslebens.

Der Gesetzentwurf sieht zudem vor, dass Sparer ihre Einzahlungen und die staatlichen Zulagen als Sonderausgaben von der Steuer absetzen können – zunächst bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 Euro pro Jahr.

Deutlich flexibler als Riester – aber kein Zugriff vor Rentenbeginn

Ein entscheidender Unterschied zur Riester-Rente ist die Anlagefreiheit: Der Entwurf sieht vor, dass Sparer beim Altersvorsorge-Depot selbst entscheiden können, in welche Wertpapiere sie investieren – von Aktien über Fonds hin zu ETFs. Ausgeschlossen sind lediglich riskante Hebelprodukte und Kryptowährungen. Bei Riester-Verträgen waren Aktienanlagen bisher stark eingeschränkt.

Mit dem Altersvorsorge-Depot wird Privatanlegern ermöglicht, eigenverantwortlich und flexibel in ihre Altersvorsorge zu investieren. Eine Beitragsgarantie wie bei Riester gibt es jedoch nicht. Das Altersvorsorge-Depot soll daher nur als freiwillige Ergänzung zur gesetzlichen Rente dienen.

Auf das Geld können die Sparer den Plänen zufolge frühestens mit 65 Jahren zugreifen. Dann sollen sie zwischen einer lebenslangen Rente oder einem flexiblen Entnahmeplan wählen können. Auch die Vererbbarkeit des Depots wird diskutiert.

Breite Zustimmung in der Bevölkerung

Laut einer Umfrage der Postbank vom August 2024 stößt das Altersvorsorgedepot auf großes Interesse: 58 Prozent der Berufstätigen würden es zur Stärkung ihrer Altersvorsorge in Betracht ziehen. Fast die Hälfte der bisher am Kapitalmarkt inaktiven Befragten (47 Prozent) könnte sich vorstellen, damit erstmals in Wertpapiere zu investieren.

Jetzt kommt es auf die konkrete Ausgestaltung an: Bis zum geplanten Start Anfang 2026 sind noch viele Details zu klären. Für Verbraucher lohnt es sich, die Entwicklung genau zu beobachten. Denn das Altersvorsorge-Depot könnte eine attraktive Option werden, um die Rentenlücke im Alter zu schließen.