"Lex Corona" im Freistaat
Bayerische Kommunalpolitiker klagen gegen Ausgrenzung durch "Ferien- und Sonderausschüsse". Anwältin: Opposition im Landtag hat "schlechten Job gemacht"
In Bayern regt sich Widerstand gegen eine Änderung des Kommunalrechts, die am 4. März im Landtag beschlossen wurde und am Mittwoch in Kraft getreten ist - begründet wurde sie als Maßnahme zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Auffällig ist aber, dass sich die Neuregelung in der Gemeindeordnung perfekt zur Ausgrenzung unliebsamer Kleinparteien eignet, die auf kommunaler Ebene nicht an einer Fünf-Prozent-Hürde scheitern.
Aber auch die Mitbestimmungsrechte von Fraktionsmitgliedern größerer Parteien in Stadt- und Gemeinderäten werden damit in Frage gestellt: Bis zum 31. Dezember dieses Jahres können demnach beschlussfähige Gremien nach dem Muster von Ferienausschüssen gebildet werden, was faktisch den Ausschluss von zwei Dritteln der Gewählten ermöglicht.
Digitale Möglichkeiten, Mitbestimmung zu gewährleisten, sollen dabei offensichtlich von der Gnade der Mehrheitsfraktionen abhängen: "Gemeinderatsmitglieder können an den Sitzungen des Gemeinderats mittels Ton-Bild-Übertragung teilnehmen, soweit der Gemeinderat dies in der Geschäftsordnung zugelassen hat. Der Beschluss bedarf einer Zweidrittelmehrheit der abstimmenden Mitglieder des Gemeinderats", heißt es in dem Gesetzestext. Auch in der Bezirks- und Landkreisordnung ist dies nun vorerst so geregelt.
Die CSU, die seit 1957 ohne Unterbrechung den bayerischen Ministerpräsidenten stellt, und ihr aktueller Juniorpartner, die Freien Wähler, hatten die Gesetzesänderung im Landtag auf den Weg gebracht - und erstaunlicher Weise auch den größten Teil der Opposition dafür gewonnen. Beide Regierungsfraktionen hatten im Februar erklärt, es gehe für die Dauer der Pandemie um eine "rechtssichere Möglichkeit", Entscheidungen in kleineren Gremien zu treffen, damit "die Kommunen verlässlich handlungsfähig bleiben". Auch die Fraktionen von SPD und FDP stimmten im Landtag dafür, die Grünen enthielten sich.
Der bayerische Landesverband der Partei Die Linke, die nicht im Landtag vertreten ist, aber auf kommunaler Ebene einige Mandatsträger stellt, will sich das nicht gefallen lassen. Mit knapp 30 betroffenen Stadt-, Kreis-, Bezirks-, und Gemeinderäten klagt sie dagegen vor dem bayerischen Verfassungsgerichtshof.
Ausformuliert wurde die am Mittwoch eingereichte Popularklage von einer ehemaligen SPD-Politikerin: Rechtsanwältin Adelheid Rupp, die von 2003 bis 2013 selbst Mitglied des Bayerischen Landtags war. Sie hätte diese Klage auch übernommen, wenn sie noch SPD-Mitglied wäre, stellte Rupp am Donnerstag gegenüber Telepolis klar. Abgesehen davon, dass die Anwaltstätigkeit vom Parteibuch zu trennen sei, sollten sich Sozialdemokraten "schon für Grundrechte einsetzen", sagte die Juristin. Die SPD habe in diesem Fall "eine extrem schwache Figur abgegeben" und die Opposition im Landtag insgesamt "einen schlechten Job gemacht".
Wenn Fußball wichtiger genommen wird als Demokratie
Es sei "eine seltsame Nummer", dass auch SPD und FDP das Vorhaben abgesegnet und die Grünen sich trotz deutlicher Kritik nur enthalten hätten, sagt Max Steininger, Landesgeschäftsführer der Partei Die Linke in Bayern.
Deren Landessprecher Ates Gürpinar weist darauf hin, dass Mandatsträgerinnen und Mandatsträger nun stärker eingeschränkt würden als Fußballprofis: "Wenn die Regierung und Parlamente selbst demokratische Entscheidungen dem Profifußball unterordnen, dann haben wir ein Problem", erklärte er am Mittwoch. Solange Bundesligaspiele nicht auf der Playstation oder in der Fünf-gegen-fünf-Variante ausgetragen würden, "solange darf mit demokratischen Entscheidungsträgern so nicht umgegangen werden", betonte er. Und: "Solange Homeoffice nicht auf Verlangen der Beschäftigten durchgesetzt wird, solange müssen Entscheidungsgremien mit Abstand, Maske, gern hybrid tagen dürfen."
Von "Laptop und Lederhose" keine Spur
Da rein virtuelle Sitzungen laut Gesetzestext nicht zulässig sind, wird unter "Hybridsitzung" eine Mischform aus Präsenz- und Online-Sitzung verstanden. Vom Credo "Laptop und Lederhose", das für ein zumindest digital modernes Bayern steht, bleibt hier aber bei den Regierungsfraktionen keine Spur: Auch Hybridsitzungen sind nach Meinung von CSU und Freien Wählern nicht jederzeit möglich, da nicht sichergestellt werden könne, ob Gemeinderatsmitglieder zum Beispiel die technischen Voraussetzungen dafür hätten. Angesichts der Anforderungen, die an Familien mit schulpflichtigen Kindern gestellt werden, sei dieses Argument "geradezu absurd", erklärt Rechtsanwältin Rupp in der Klageschrift, die Telepolis vorliegt.
Linke-Landessprecherin Kathrin Flach Gomez macht in diesem Zusammenhang auf eine weitere Dimension der Ausgrenzung aufmerksam: "Besonders problematisch an der Installation von Sonder- oder Ferienausschüssen ist, dass damit in vielen Kommunen fast ausschließlich Männer vertreten sind. In Nürnberg sinkt der Frauenanteil von 42 Prozent im Stadtrat auf 25 Prozent im Ferienausschuss", betonte sie am Mittwoch. Das liege am hohen Männeranteil in Ältestenrat und Finanzausschuss, die den Ferienausschuss bilden. Dabei seien Frauen in der Corona-Krise die Hauptleidtragenden, so Flach Gomez. Denjenigen, die mit "Care-Arbeit und Homeoffice" eine Mehrfachbelastung zu stemmen haben, werde so auch noch die Stimme in den Kommunen genommen.
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