Maas' Zensurgesetz: Verbände hoffen auf Union und EU-Kommission

Grafik: TP

Pressemitteilung der CDU/CSU weckt Zweifel an schneller Verabschiedung - Ausweitung der Online-Durchsuchung und "Must-be-Found"-Pflicht in Vorbereitung

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Heute behandelt der Bundestag das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) von Bundesjustizminister Maas (vgl. Maas will NetzDG noch diese Woche durch den Bundestag bringen). Seit Nadine Schön, die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gestern Abend eine Presserklärung abgab, in der es heißt, das Gesetz müsse "muss substantiell verbessert werden, um gesamtgesellschaftliche Anerkennung zu finden", bestehen jedoch Zweifel daran, ob dieses NetzDG gleich durchgewunken wird und noch vor der Bundestagswahl in Kraft treten kann.

Maas wies auf Facebook gestern noch einmal alle Befürchtungen von Kritikern des Gesetzes als unbegründet zurück. Im aktuellen Entwurf hat er eine Ausnahme eingefügt, die den mit guten Kontakten zu Ursula von der Leyen und anderen Politikern ausgestatteten Burda-Konzern freuen wird: XING ist nun als Netzwerk mit einer "Themenvorgabe" von den neuen Zensurpflichten befreit. Andere Unternehmen müssen dagegen weiter Bußgelder in Höhe von 50 Millionen Euro fürchten, wenn sie nicht schnell und umfassend genug zensieren. Die kurzen Fristen (je nach Fallgruppe 24 Stunden oder sieben Tage) und die gigantische Drohsumme dürften gemeinsam dafür sorgen, dass auch viele rechtmäßige Inhalte gelöscht werden, weil Firmen lieber Nutzer verprellen, als ein so großes finanzielles Risiko einzugehen.

Stillhaltepflicht der EU-Kommission läuft erst Ende Juni ab

Eine Allianz für Meinungsfreiheit, der sich unter anderem der IT-Branchenverband Bitkom, der Bundesverband IT-Mittelstand, die Organisation Reporter ohne Grenzen und die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger angeschlossen haben, hatte sich deshalb gestern früh "schriftlich an die Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU und SPD, an die Mitglieder des Rechtsausschusses sowie an den Vizepräsidenten der EU-Kommission" gewandt, um "vor einem gesetzgeberischen Schnellschuss [zu warnen], der die Ursachen strafbarer menschenfeindlicher Hetze gänzlich außer Acht lässt und zugleich den offenen Meinungsaustausch im Netz gefährdet."

Ihrer von zahlreichen Juristen geteilten Ansicht nach ist Maas' Gesetzentwurf nicht nur mit dem deutschen Grundgesetz, sondern auch mit dem Europarecht unvereinbar, weshalb sie stattdessen für eine "gesamtgesellschaftliche Lösung" plädieren, "die von Zivilgesellschaft, Internetwirtschaft und Politik in einem strukturierten Prozess gemeinsam erarbeitet wird". Oliver Süme, der Vorstand Politik und Recht beim Internetwirtschaftsverband Eco (der der Allianz ebenfalls angehört), hofft besonders auf die EU-Kommission, deren Stillhaltepflicht nach der Notifizierung aber erst Ende Juni abläuft.

SPD-Wahlprogrammentwurf mit "Must-be-Found"-Regel

In ihrem Wahlprogrammentwurf plant die SPD derweilen schon den nächsten Schritt gegen "Hate Speech" und "Fake News": Eine "Must-be-Found"-Regel, die vorschreibt, dass "gesellschaftlich relevante Inhalte" gut sichtbar präsentiert werden. Äußerungen von SPD-Politikern wie Lars Klingbeil legen nahe, dass diese Regelung dafür sorgen soll, dass die Angebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunksender, die in einem gewissen Näheverhältnis zur Politik stehen, vor denen von Blogs und anderen privaten Anbietern aufgeführt werden. Sucht ein Nutzer dann beispielsweise etwas zur Ukraine, dann sieht er als erstes die Nachrichten der ARD-Tagesschau und der Heute-Nachrichten, während andere Angebote auf Plätzen verschwinden, auf denen sie kaum jemand mehr anklickt.

Online-Durchsuchung wird mit Verfahrenstrick auf 27 Delikte ausgeweitet

In einem weiteren Gesetzentwurf aus dem Hause Maas, den Netzpolitik.org vorgestern veröffentlichte, soll die mit dem Argument der Terrorbekämpfung eingeführte Möglichkeit zur Online-Durchsuchung privater Computer und Telefone auf einen Katalog von insgesamt 27 Delikten bis hin zur "Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte" ausgedehnt werden. Beim Einsatz dieses Ermittlungsinstruments werden Computer und Telefone gehackt.

Richter Ulf Buermeyer, der Vorsitzende der Gesellschaft für Freiheitsrechte, hält diesen Maas-Entwurf für eine "krasse Provokation", weil der "massenhafte Einsatz von Staatstrojanern" erst nachträglich als "Formulierungshilfe" in ein vom Bundeskabinett ohne diese Maßnahme verabschiedetes Gesetz zur Änderung der Strafprozessordnung aufgenommen wurde. Für Buermeyer ein "Verfahrenstrick, um das Thema klein zu halten". Tobias Singelnstein, ein Professor für Kriminologie an der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum, spricht ebenfalls von einer "Hintertür", die seiner Ansicht nach "mit demokratischer Debattenkultur nichts zu tun" hat.

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