Metall- und Elektro-Industrie: Lohnsenkung trotz Corona-Prämie?

Seite 2: Gefahr der Absenkung von Tarifstandards

Tarifverträge haben sich in den letzten Jahrzehnten erheblich verändert. So unterschiedlich die Regelungen zu Öffnungsklauseln teilweise von Branche zu Branche sind, weisen sie doch Gemeinsamkeiten auf:

  • Sie schaffen die Möglichkeit, von den einheitlichen und verbindlichen Standards des Tarifvertrags einer ganzen Branche abzuweichen.
  • Gewerkschaften und Betriebsräte stehen so unter enormen Druck.
  • Die Folge dieser Differenzierung kann die Absenkung von Tarifstandards im Geltungsbereich des Tarifvertrages sein.

Die Umsetzung kann für die Beschäftigten – unabhängig von der betrieblichen Ausgestaltung der Regelung - Verzicht auf Entgelt bedeuten. Es gibt kaum Betriebsräte, die von dieser Verbetrieblichung der Tarifpolitik Fortschritte erwarten. Die Verbindlichkeit von Tarifverträgen ist für sie von hoher Bedeutung, denn regeln müssen sie mit diesen Klauseln den Verzicht.

Von einer zunehmenden Flexibilisierung tariflicher Regeln auf betrieblicher Ebene profitieren nicht die Beschäftigten, sondern die Unternehmen. Der diesjährige IG-Metall-Abschluss bietet "konfliktscheuen Betriebsräten mehr Möglichkeiten, Entgelt zu opfern" für den "Erhalt von Arbeitsplätzen" kritisieren die Gewerkschafter der VKG.