Mit exotischen Lebensmitteln kommen verbotene Pestizide auf den Teller

Gift-Warnzeichen kommt über Pestizidsprüher zurück in die EU auf den Teller

Die EU verbietet gefährliche Pestizide im eigenen Markt. Dennoch exportiert sie tonnenweise diese Gifte in Drittländer. Was keiner ahnt: Die Chemikalien kehren zu uns zurück.

Giftige Chemikalien landen inzwischen auf Umwegen gerade während der Festtage auf unseren Tellern. In der EU schon längst verbotene Pestizide werden in andere Länder exportiert, um als Rückstände in Reis, Bananen und Rosinen zurückzukehren, wie ein Bericht von Foodwatch in den Niederlanden zeigt.

Ein gefährlicher Bumerang

Die EU hatte versprochen, diese Praxis im Jahre 2020 zu stoppen. Doch es gibt noch immer kein Gesetz, das nicht nur die Anwendung dieser giftigen Chemikalien in der EU verbietet, sondern auch den Export der gefährlichen Giftstoffe.

Zwar gab die Europäische Kommission vor vier Jahren das Versprechen, diesen unethischen Handel zu bekämpfen. Man wollte den Export giftiger Chemikalien, die so gefährlich sind, dass sie in der EU verboten sind, auch nicht mehr im Export zulassen. Es wurde jedoch bislang noch kein Gesetzesvorschlag vorgelegt, und die EU exportiert weiterhin jedes Jahr Zehntausende Tonnen dieser gefährlichen Stoffe.

Die EU-Kommission verpflichtete sich, bis Ende 2023 einen Gesetzesvorschlag für das Exportverbot vorzulegen, und startete eine öffentliche Konsultation. Doch der Gesetzgebungsprozess steckt seit dem 4. Quartal 2023 fest. Durch die Verzögerung der Kommission kann die bestehende gefährliche Situation aufrechterhalten werden.

Ob nach der Installation der neuen EU-Kommission das stockende Verfahren wieder aufgenommen wird oder im Räderwerk der laufenden Umstrukturierungen letztlich unter die Räder kommt, ist derzeit noch nicht abzusehen.

Um das Thema wieder auf den Tisch zu bringen, hat Foodwatch Niederlande dieser Tage einen umfangreichen neuen Bericht (in niederländischer Sprache) veröffentlicht, der die kritische Situation anprangert. Bis zum Jahr 2023 haben nach diesen Angaben niederländische Unternehmen 189 Meldungen über den Export von 52 in der EU bereits verbotenen Pestiziden eingereicht, unter anderem nach China, Indien, in die Türkei, Vietnam, Pakistan und Kolumbien. Im globalisierten Handel kann davon ausgegangen werden, dass so manches dieser Produkte auch auf deutschen Festtagstischen landet.

Dies erscheint nicht nur deshalb inakzeptabel, weil diese Praxis Menschen, die keine andere Wahl haben, aber auch die Natur in anderen Teilen der Welt gefährdet, sondern auch, weil diese verbotenen Pestizide letztlich über Lebensmittelimporte mit giftigen Rückständen wieder in die EU gelangen. Es handelt sich somit um einen Teufelskreis aus Umwelt- und Gesundheitsrisiken, der über die Grenzen der EU hinausgeht, aber letztlich auch wieder auf sie zurückfällt.

Hochgiftige Chemikalien müssen grundsätzlich gebannt werden

Hochgiftige Chemikalien müssen nicht nur in der EU gebannt werden, sondern haben letztlich auf keinem Feld der Welt etwas zu suchen. Ein sofortiges Ende des Exports dieser Pestizide muss jetzt unverzüglich gesetzlich festgeschrieben werden.

Deshalb fordert Foodwatch Niederlande die EU-Kommission auf, sie solle Schluss machen mit der bisher geltenden Doppelmoral. Diese gefährlichen Chemikalien dürfen nirgendwo auf der Welt verwendet werden. Mit Stoffen, die in der EU verboten sind, behandelte Lebensmittel dürfen nicht auf den EU-Markt gelangen. Denn die Lösung dieses Problems ist nicht nur eine Frage der öffentlichen Gesundheit und des Umweltschutzes innerhalb der EU, sondern auch eine Frage globaler Nachhaltigkeit und Gerechtigkeit.

Solange die Entscheidungsträger in Brüssel den einschlägigen Lobbyisten ausgesetzt sind, die den Schutz der Umwelt, der Menschen sowie der öffentlichen Gesundheit hierzulande aber auch in den Ländern der südlichen Hemisphäre untergraben, wird die Gesundheit von Beschäftigen und Konsumenten gefährdet.

Wenn die Importkontrolle der leicht verderblichen Produkte nicht umsetzbar ist

Bei den meisten mit in der EU bereits verbotenen Pflanzenschutzmitteln behandelten Produkten handelt es sich um leicht verderbliche landwirtschaftliche Erzeugnisse. Da längere Wartezeiten bis zum Vorliegen der Laborergebnisse die Qualität dieser Produkte beeinträchtigen können und die ständige Kühlung mit erheblichen Kosten verbunden ist, werden meist nur Stichproben genommen.

Rückrufe bei unverpackten Produkten sind nicht nur aufwendig, sondern aufgrund der fehlenden genauen Identifizierbarkeit äußerst ungenau, sodass ein Verzehr von Produkten, die mit giftigen Stoffen behandelt wurden, kaum flächendeckend vermeidbar sein dürfte.

Daher dürfte es bedeutend einfacher und letztlich kostengünstiger sein, wenn Giftstoffe, die in der EU aus guten Gründen aus dem Verkehr gezogen wurden, auch nicht mehr in den Export kommen dürfen. Es erscheint in diesem Zusammenhang nicht plausibel, dass die Exposition gegenüber solchen giftigen Chemikalien in Drittländern weniger gefährlich sein könnte.