NSU: Beugehaft für Anwältin, die Informanten schützen will?

Seite 2: Zweifel an der programmatisch wegdefinierten FBI-Spur bleiben

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Mit welchen manipulativen Methoden der Ausschuss und vor allem sein Vorsitzender vorgehen, um die FBI-Spur zu zerstreuen, konnte man im Februar anschaulich erleben. Gegenüber der Presse erklärte Wolfgang Drexler, die US-amerikanische Bundespolizei FBI habe dem Ausschuss jetzt bestätigt, dass es am 25. April 2007 keinen Einsatz in Heilbronn gegeben habe. Das gehe aus einem Schreiben des FBI an das Bundeskriminalamt (BKA) vom 15. Oktober 2012 hervor. Dieses Schreiben sei bisher als Verschlusssache eingestuft gewesen, dem Ausschuss sei es gelungen, seine Freigabe zu erwirken.

Lokal- und Regionalzeitungen griffen die angebliche Neuigkeit bereitwillig auf. Jetzt herrsche "Klarheit", hieß es beispielsweise in den Stuttgarter Nachrichten. Allerdings hatte der Politiker wesentliche Dinge verschwiegen, die den Sachverhalt in einem anderen Licht darstellen. Sieht man einmal davon ab, dass ständig US-Agenten auf deutschem Boden operieren, ohne sich bei den Behörden anzumelden oder sie gar um Erlaubnis zu fragen.

Zunächst: Das Dokument, jenes FBI-Schreiben an das BKA, ist alles andere als neu, sondern wurde schon vor Jahren in Zeitungen und Büchern veröffentlicht. Auch dem Ausschuss war es im Februar 2015 durch einen Journalisten, der als sachverständiger Zeuge gehört wurde, vorgestellt worden (siehe Vernehmungsprotokoll S. 114).

Bemerkenswert, auch das umgeht Drexler, sind vor allem die zeitlichen Abläufe: Am 15. Oktober 2012 teilte das FBI dem BKA mit, es habe damals in Heilbronn keine Überwachungsmaßnahme durchgeführt. Doch schon am 13. Oktober, morgens gegen 8 Uhr, hatte Spiegel online (SPON) unter Bezug auf die Bundesanwaltschaft gemeldet: "Bundesanwaltschaft beendet Spekulation um FBI-Operation". Bis dahin hatte aber kein Medium etwas Derartiges berichtet gehabt.

Vorausgegangen war allerdings die Anfrage eines Berliner Journalisten bei der Karlsruher Behörde am 12. Oktober, der Auskünfte über die FBI-Spur haben wollte. Dadurch war der Bundesanwaltschaft klar, dass die FBI-Spur in Journalistenkreisen gehandelt wurde. Noch am selben Tag, am 12.Oktober 2012, schrieb das BKA an die US-Botschaft in Berlin und bat um eine schriftliche Stellungnahme des FBI zu den Fragen. Unter anderem, "ob am 25.4.2007 eine Observation durch das FBI in Heilbronn durchgeführt wurde".

Die Antwort, die erst drei Tage später kam, wartete der Generalbundesanwalt aber nicht ab, sondern gab seine FBI-Negativ-Mitteilung direkt an jenem Freitag, den 12. Oktober, via SPON an die Öffentlichkeit. Manipulationen und Winkelzüge, die der Ausschussvorsitzende Drexler nicht etwa entlarvt, sondern mitträgt.

Und noch ein Sachverhalt will nicht so recht zur programmatisch wegdefinierten FBI-Spur passen. Aus einem Schriftwechsel zwischen BND, MAD und Bundesanwaltschaft vom Dezember 2011 nach dem Auffliegen des NSU geht hervor, dass dem BND von US-Seite angeboten wurde, über die Hintergründe einer FBI-Operation in Heilbronn zu reden, was der BND ablehnte. (Telepolis hat den Schriftwechsel bereits im September 2016 veröffentlicht.)

Für den NSU-Ausschuss von Baden-Württemberg hat der BND Anfang 2017 einen geheimen Bericht über die Kommunikationsabläufe in seinem Haus bezüglich der Informationen zu den zwei FBI-Beamten im Dezember 2011 erstellt. So geheim, dass ihn die Abgeordneten nur im Geheimraum des Landtages lesen, aber nicht einmal Kopien machen dürfen. Warum, wenn doch an der FBI-Spur angeblich nichts dran sein soll? Über den Inhalt des BND-Berichtes hat man bisher nichts erfahren.

Zur politischen Ebene des Falles Ricarda Lang gehört aber auch die Widersprüchlichkeit des Ausschusses im Umgang mit Zeugen. Etliche von ihnen haben im Plenarsaal des Parlamentes unwahre Aussagen gemacht, ohne dass es Folgen hatte, keine Zwangsmittel, kein Ordnungsgeld. Dabei handelte es sich nicht etwa um dubiose Neonazis, bei denen das auch vorkommt, sondern um Beamte: Kriminalkommissare, Staatsanwälte, Verfassungsschützer samt Chef und Chefin. Keiner von ihnen wurde so behandelt wie jetzt die Rechtsanwältin Lang. Allem Anschein nach sind vor diesen Gesetzgebern des Landtags zu Stuttgart nicht alle Menschen gleich.