NSU: Beugehaft für Anwältin, die Informanten schützen will?
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Untersuchungsausschuss von Baden-Württemberg beantragt für Zeugin zwei Monate Gefängnis - Hintergrund: Polizistenmord in Heilbronn
Stand der Polizistenmord von Heilbronn im Zusammenhang mit einem Waffendeal? Und gibt es dafür einen Zeugen? Um diese Fragen geht es, die im NSU-Untersuchungsausschuss von Baden-Württemberg zur Eskalation führen. Nach der jüngsten Sitzung hat das Landtagsgremium beschlossen, beim Amtsgericht Stuttgart eine Beugehaft von zwei Monaten für die Rechtsanwältin Ricarda Lang aus München zu beantragen.
Die Weigerung der Anwältin, den Namen eines Informanten zu nennen, der die obigen Fragen beantworten könne, hat eine Vorgeschichte und resultiert vor allem aus dem Verhalten des Ausschusses selber. Tatsächlich hat der gar kein Interesse an Aufklärung.
Ricarda Lang vertrat im Terrorverfahren gegen die sogenannte Sauerland-Gruppe den Beschuldigten Adem Yilmaz. Im Zusammenhang damit will die Anwältin von einer Kontaktperson Informationen bekommen haben, nach denen am 25. April 2007 auf der Theresienwiese in Heilbronn ein Waffendeal stattfinden sollte. An diesem Tag wurde die Polizeibeamtin Michèle Kiesewetter erschossen und ihr Kollege Martin A. lebensgefährlich verletzt.
Anfang des Jahres 2017 meldete sich Lang auf Eigeninitiative beim NSU-Untersuchungsausschuss in Stuttgart, um ihm ihre Informationen zur Verfügung zu stellen. Im März 2017 wurde sie als Zeugin geladen und gab wieder, was sie von ihrem Informanten wusste. Doch die Mitglieder des Ausschusses hatten kaum weitergehende Fragen an sie, zum Beispiel woher der Informant sein Wissen hatte, sondern wollten nur eines: den Namen. Den mochte die Rechtsanwältin ohne dessen Einverständnis nicht nennen. Sie erklärte, ihn überzeugen zu wollen, vor dem Ausschuss auszusagen, aber sie werde keine Quelle ohne deren Einverständnis gefährden (Kiesewetter-Mord: Gibt es einen Zeugen für einen Waffendeal am Tatort?). Der Ausschuss beschloss daraufhin, beim Amtsgericht ein Ordnungsgeld in Höhe von 1000 Euro zu beantragen.
Der juristische Streit
Der Fall hat eine juristische und eine politische Ebene. Zunächst zur juristischen: Die Frage, ob die Rechtsanwältin Informantenschutz in Anspruch nehmen kann und ein Aussageverweigerungsrecht hat, beschäftigte die Justiz monatelang. Die Anwältin machte unter anderem geltend, dass jener Informant als "Hilfsperson für die Verteidigung" [im Sauerland-Verfahren] tätig und mit ihrem Mandanten befreundet war.
Schließlich gab das Amtsgericht dem Antrag des Untersuchungsausschusses (UA) statt. Die erneute Beschwerde dagegen verwarf in der nächsthöheren Instanz das Landgericht im Februar 2018. Die Anwältin habe kein Zeugnisverweigerungsrecht und müsse 1000 Euro bezahlen. Ein Jahr hat die Auseinandersetzung bis dahin gedauert.
Der Vorsitzende des Ausschusses, Wolfgang Drexler (SPD), erklärte daraufhin, die Zeugin Lang erneut laden zu wollen. Die griff jedoch zusammen mit ihrem Anwalt zum nächsten juristischen Schritt, einer sogenannten "Anhörungsrüge", verbunden mit dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. "Gerügt" wird von Seiten des Lang-Anwaltes, dass das Landgericht den Beschluss des Amtsgerichtes nur formal übernommen, aber keine eigenständige inhaltliche Prüfung vorgenommen hatte, sprich: seine Mandantin sei vom Landgericht "nicht angehört" worden. Das sei aber notwendig, da der Fall verfassungsrechtliche Belange, wie die Verschwiegenheitspflicht von Rechtsanwälten, berühre.
Der Ausschuss lud Ricarda Lang unterdessen erneut als Zeugin, die am 14. Mai zusammen mit ihrem Anwalt auch zur UA-Sitzung erschien, um allerdings die Aussage wieder zu verweigern. Ihr Anwalt Jan Bockemühl argumentierte, solange die Rechtsmittel nicht erschöpft seien und das Verfahren nach Stellen der "Anhörungsrüge" noch offen sei, sollte man die Zeugin nicht zu einer Aussage zwingen. Im Zweifelsfalle, wenn das Landgericht der Rüge nämlich Recht gebe, würde sich seine Mandantin möglicherweise einer Straftat - Verstoß gegen die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht - schuldig machen. Der Ausschuss ließ das nicht gelten und beantragte noch am selben Nachmittag, Ricarda Lang zwei Monate in Beugehaft zu nehmen. Es ist ein gezielter Machtkampf, an dessen Ende aber ein Crash stehen könnte, der den Ausschuss und seinen Vorsitzenden selber beschädigt.
Hat der Ausschuss Interesse an einem Zeugen, der die offizielle Version untergraben könnte?
Das führt zur politischen Ebene des Konfliktes. Tatsächlich hat dieser Ausschuss überhaupt kein Interesse an einem Zeugen, der über ein Waffengeschäft am Tatort und am Tattag des Polizistenmordes von Heilbronn berichten könnte. Dadurch könnte nämlich die offizielle Version der Bundesanwaltschaft von den zwei Alleintätern Böhnhardt und Mundlos in Zweifel gezogen werden.
Der Ausschuss trägt diese Version mit, meint lediglich, es müsse Unterstützer in rechtsextremistischen Kreisen des Landes gegeben haben. Gefunden hat er bisher keine, gründlich genug gesucht hat er aber auch nicht. Vor allem mit Führungskadern und Aktivisten, die in Verdacht stehen, mit den Sicherheitsbehörden zusammen zu arbeiten, wie zuletzt bei den Blood&Honour-Leuten Stephan L. und Markus Fr., gehen die Abgeordneten schonungsvoll um.
Die weiterhin offene Frage nach einer möglichen Anwesenheit von Terroristen islamistischer Färbung und FBI-Agenten in Heilbronn hat diesen Ausschuss wider Willen beschäftigt. Er hat große Energien darauf verwandt, entsprechende Spuren parlamentarisch zu entsorgen.
Bereits nach der zweiten öffentlichen Ausschusssitzung im Oktober 2016 kam eine Mehrheit der Obleute zu dem Ergebnis, dass an der FBI-Sache nichts dran sei. Die Geschichte sei in sich "zusammengefallen wie ein Kartenhaus", die Theorie habe sich "in Luft aufgelöst", so der Obmann der CDU damals. Die These sei "heute ad acta gelegt" worden, assistierte der Obmann der SPD. Es hätten sich "keinerlei Anhaltspunkte" ergeben, dass ausländische Dienste auf der Theresienwiese gewesen seien, sie hätten heute "zwei Verschwörungstheorien ausräumen können", befand der Obmann der FDP.
Lediglich der Obmann der Grünen sah es differenzierter, sie seien in der Aufklärungssituation nicht so weit gekommen, dass man sagen könne, dass keine Geheimdienste da waren. Einerseits strafte er damit seine Kollegen Lügen, andererseits aber zeigte er, welches Ziel dieser Ausschuss verfolgt (Pressekonferenz der Obleute).
Diese Statements vom Oktober 2016 standen also am Beginn der Arbeit des zweiten NSU-UA. Er hatte sich bereits auf ein Ergebnis festgelegt, noch ehe die Untersuchung richtig begonnen hatte. Doch damit hat er seine Unabhängigkeit und Überparteilichkeit aufgegeben. Welches Interesse will dieser Ausschuss dann aber an einem Zeugen haben, der dessen längst feststehendes Urteil in Zweifel ziehen könnte? Die Frage stellte Ricarda Lang bereits bei ihrem ersten Zeugenauftritt im März 2017 - und sie stellt ein Jahr später auch ihr Anwalt. Warum beantragt dieser Ausschuss Zwangsmittel, wenn er dem Beweismittel, eben jener Informant, sowieso nicht folgen will?, so Rechtsanwalt Jan Bockemühl. Ein Zwangsmittel dürfe kein Selbstzweck sein.