Nach Kofferbombenfunden - mehr Videoüberwachung gegen den Terror?
Ein Glossar zu einem viel diskutierten Thema
Zwei gefundene Kofferbomben in Deutschland - und ein Tatverdächtiger festgenommen. Die Jagd nach den Tätern hat Erfolg und nicht zuletzt wegen der Kameras, die auf den Bahnhöfen installiert waren. Politiker jeder Couleur rufen nach einem Ausbau der Kameras zur Terrorabwehr -und ganz leise auch gegen die Kriminalität und das schwindende Sicherheitsgefühl der Bürger. Dabei fallen immer wieder Argumente und Begriffe, die vielleicht einer Einordnung bedürfen, da diese oft Falsches oder zumindest Widersprüchliches erzählen. Ein kleines Glossar der Begriffe rund um die Videoüberwachung soll Klarheit und Ordnung schaffen.
Videoüberwachung
Videoüberwachung bezeichnet Systeme von Kameras, Monitoren sowie u.U. Operateuren, die diese anschauen und eventuell Verdächtiges beobachten. Nicht alle Systeme zeichnen auf, einige speichern die Daten ausschließlich, ohne dass ein Mensch sie sich in Echtzeit ansieht. Videoüberwachung ist auch in Deutschland relativ weit verbreitet, vor allem im privaten Umfeld, auf Tankstellen, in Kaufhäusern, Stadien, Banken etc. Darüber hinaus an Bahnhöfen und in einigen Nahverkehrsbetrieben.
Öffentliche Videoüberwachung gibt es in Deutschland bislang eher weniger - die entsprechenden Gesetze fehlten in den meisten Bundesländern dazu bisher. Das hat sich im Verlauf des letzen Jahres weitgehend geändert. Die Polizeigesetze wurden geändert und die Kameras können seitdem auch zu anderen Zwecken als der bisher üblichen Verkehrsüberwachung eingesetzt werden. Das häufigste Argument bisher war die Bekämpfung von Kriminalität an bestimmten Orten - sogenannten Brennpunkten. Mit den andauernden Terroranschlägen - vollzogenen und vereitelten - rückt die Bekämpfung des zumeist islamischen Terrors in den Mittelpunkt.
Großbritannien gilt allgemein als das Vorreiterland in Sachen Kameras, u.a. wegen des Terrors der IRA in den 1980er Jahren in London sowie den fehlenden Datenschutzgesetzen, die es erleichtert haben, diese Technologie zur Bekämpfung von Kriminalität einzusetzen. Mutmaßungen über die britische Gesellschaft hinsichtlich sozialer Kontrolle und eines allzu fürsorglichen Staates will ich hier nicht weiter als Gründe bemühen.
Flächendeckende Videoüberwachung
Will niemand! Der Zusatz, dass Kameras kein Allheilmittel sind und diese nicht flächendeckend ausgebaut werden sollen, fehlt in keiner Forderung deutscher Politiker. Das auch deshalb nicht, weil eine solche Verwendung keine gesetzliche Grundlage haben würde. Aber auch, weil sich der bislang laute, aber zahlenmäßig kleine Widerstand dagegen dann doch ausweiten könnte.
Sicherheitsgefühl
Das subjektive Sicherheitsgefühl ist eines der Hauptargumente für die Installation von Kameras in vielen Innenstädten. Die Politik sieht es als nicht vorhanden oder zumindest negativ beeinflusst an. Videoüberwachung soll helfen, diese Gefühle zu verbessern und damit urbane, öffentliche Räume wieder den Bürgern zurück zu geben. Denn die Drogenszenen und übermäßige Ballung von Kriminalität verursachen ein negatives Image und schlagen sich auch auf den Konsum und die Attraktivität der Innenstädte nieder. Vor allem sind Drogenhändler und ihre Kundschaft im Visier dieser Maßnahmen - denn sie verursachen nach Meinung der Verantwortlichen am meisten Unsicherheit. Dass es über diese angeblichen Gefühle, zumal bei sinkender Kriminalitätsrate, kaum bis gar keine gesicherten Erkenntnisse und wenige Studien und Daten gibt, stört niemanden. Ob jeder Bürger andere Unsicherheitsgefühle hat, die sich gar nicht auf einen Raum hin interpretieren lassen, darf dabei angenommen werden. Als Argument für die Videoüberwachung hält es einer gründlichen Analyse auf jeden Fall nicht stand.
Prävention
Kameras sollen Straftaten verhindern. Sie sollen abschrecken und dadurch die Kriminalitätsrate oder auch den Terroristen abhalten, seine Taten zu begehen. Das klappt nur bedingt, denn nicht alle Taten sind geplant, z.B. Affekttaten. Andere lassen sich trotz Kameras planen, wenn man diese bei der Tat berücksichtigt. Aussagen über den Präventionseffekt lassen sich nur schwer machen - die polizeilichen Kriminalitätsstatistiken sind ein schlechter Gradmesser dafür, weil sie nicht genau das erfassen, was dazu nötig wäre. Als Abschreckung funktionieren Kameras offensichtlich gut in Parkhäusern und auf Parkplätzen gegen Vandalismus und Autoklau. Dort sind aber auch die Bedingungen ideal, nämlich leere übersichtliche Räume, wo Menschen sich mit einem erklärten Ziel aufhalten: ihr Auto zu parken oder damit wieder weg zu fahren. Abweichungen davon sind leicht auszumachen und Vandalismus ist gut zu erkennen. Andere Orte bieten eine derartige Eindeutigkeit nicht. Und ob Terroristen sich abschrecken lassen, ist fraglich.
Kameras als Ermittlungsinstrument
Sollte Prävention tatsächlich wirken, bräuchten wir dieses Argument nicht. Da die Kameras in letzter Zeit immer häufiger als Aufklärungsinstrument entdeckt wurden, ist anzunehmen, dass es mit der Prävention nicht weit her ist. Als Mittel, um die Täter im Nachhinein zu fassen, hat Videoüberwachung allerdings eine noch stärkere Tendenz zur Ausweitung, denn niemand kann mit Gewissheit sagen, wo etwas passiert. Und um möglichst lückenlos verfolgen zu können, wo sich potentielle Täter bewegt haben, müssten möglichst viele Kameras an vielen Orten aufgestellt werden. Aber eine totale Überwachung will ja niemand.
Kriminalitätsbrennpunkte
Darum hat man sich zumindest in der bisherigen Argumentation auf die sogenannten Kriminalitätsbrennpunkte eingeschossen. Warum ein Ort ein solcher Brennpunkt wird, ist allerdings nicht klar geregelt. Es heißt, dass es ein Ort sein soll, an dem “wiederholt Straftaten stattfinden". Das trifft ab der Zahl zwei auf beliebige Orte zu. Welche Statistik dazu herangezogen wird und welche Ziele damit verfolgt werden, bleibt allzu oft im Dunklen - so z.B. in Hamburg bei der Überwachung der Reeperbahn. Dort wurde die absolute Zahl von 757 schweren Straftaten im Vorjahr nicht ins Verhältnis zu den fast 25 Millionen Besuchern von Hamburgs Amüsiermeile gesetzt. Insgesamt scheinen die Brennpunkte nicht immer nachvollziehbar gewählt zu werden. Der Eindruck von politischem Aktionismus, um überhaupt etwas zu tun, drängt sich auf.
Verdrängung
Videoüberwachung verdrängt nur die Kriminalität und verhindert sie nicht. Dieses Problem ist Teil der Maßnahmen und Systeme. Warum auch sollen Kriminelle ihre Tätigkeit aufgeben, wenn es genug Orte gibt, an denen keine Kameras stehen. Sicherlich, manche Arten von Kriminalität brauchen bestimmte Vorraussetzungen - z.B. Taschendiebstahl die großen Mengen von Menschen und das dichte Gedränge. Aber vieles funktioniert auch an jedem anderen beliebigen Ort. Terroristen brauchen “publikumswirksame" Orte und lassen sich kaum verdrängen – ihre Taten lassen sich aber auch nicht verhindern. Ihre Methoden - so ist zu befürchten - werden nur feiner und perfider. Verdrängung hieße aber auch eine Ausweitung, denn kein Verantwortlicher könnte begründen, warum die Kameras nicht dorthin folgen, wo auch die Kriminalität hin abwandert. Untersuchungen dazu gibt es wenig, weder von der Polizei selbst noch von wissenschaftlich unabhängiger Seite.
Umfragen und Studien
Forschung und Wissenschaft werden gern zitiert, wenn es um die Begründung von Maßnahmen der öffentlichen Videoüberwachung geht. Selten wird allerdings angegeben, welche Studien gemeint sind, die die so positiven Effekte der Kameras nachweisen. Die polizeiinternen Studien sind heikel, da eine Unabhängigkeit nicht gewährleistet ist - und sie sind wissenschaftlich oft auch nicht gründlich. Andere Untersuchungen, die das Problem differenziert und kompliziert darstellen, sind selten willkommen - damit lässt sich keine Politik machen. Am schlimmsten aber sind die adhoc-Umfragen von Zeitungen und Meinungsforschungsinstituten, die immer nur nach der allgemeinen Zustimmung fragen und nicht die kontext- und anlassgebundenen Sichtweisen von Videoüberwachung berücksichtigen. Die Zustimmung schwankt dort zwischen 50 und 80 Prozent - was weder sehr eindeutig noch konsistent ist. Es scheint, als ob die simple Frage nach der allgemeinen Zustimmung noch von anderen Faktoren abhängt als nur von den oft sehr ungenauen Vorstellungen der Befragten.
“Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten"
Das ist das Killer-Argument schlechthin, dem offenbar viel abzugewinnen ist, zumal wohl weniger Menschen kriminell sind als nicht. Dennoch zeigt sich hier der Irrglaube, Videoüberwachung funktioniere nur bei den “bösen" Menschen. Sie funktioniert immer und nimmt alles auf. Was verwendet wird, entscheiden andere Menschen - und da liegt der eigentliche Denkfehler. Mit der Aufnahme allein wird schon ein Generalverdacht geäußert, den wir selbst entkräften müssen.
Datenschutz
Der Datenschutz und seine Schützer haben einen schweren Stand. Nicht nur dass laut einer EU-Umfrage viele Menschen von diesen Rechten und Gesetzen nichts wissen - die gegenwärtige Lage macht es auch leicht, diese durch Angst auszuhöhlen. Die Argumentationen derjenigen, die weniger Datenschutz wollen sind kurzsichtig. Es werden Errungenschaften geopfert, die wir so leicht nicht wieder zurückbekommen werden. Generell herrscht bei den Maßnahmen öffentlicher Videoüberwachung eine fehlende Transparenz. Kritik daran wird mit dem Satz “wer nichts zu verbergen......." begegnet. Wir sollen also einfach vertrauen, wenn auch der anderen Seite dieses Vertrauen den vielen “Braven" nicht entgegengebracht wird. Argumentationen, die darauf hinauslaufen zu behaupten, dass Datenschutz Täterschutz sei, sind geradezu infam. Wenn behauptet wird, dass die Überwachungsmaßnahmen gerade unsere Freiheit und Sicherheit schützen, dann sollte dabei auch an den Datenschutz gedacht werden. Alles andere wäre unredlich.