Nach dem 11.9. haben sich Geheimgefängnisse und Verschleppungen verbreitet
Ein Bericht für den UN-Menschenrechtsrat weist darauf hin, dass neben den USA und deren Komplizen zahlreiche Staaten im Namen der Terrorbekämpfung schwere Menschenrechtsverletzungen begangen haben
Geheimgefängnisse, wie sie die US-Regierung im Kampf gegen Terrorismus eingeführt hat, verstoßen eindeutig gegen internationales Recht und natürlich gegen rechtsstaatliche Prinzipien. Aber viele Staaten lassen Menschen in solchen Gefängnissen außerhalb jeder Legalität verschwinden, der von den USA ausgerufene Globale Krieg gegen den Terrorismus hat die Praxis weiter verstärkt, so ein Bericht, der im Auftrag des UN-Menschenrechtsrats von unabhängigen Experten wie dem UN-Sonderberichterstatter für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte und der fundamentalen Freiheitsrechte im Kampf gegen den Terrorismus oder dem UN-Sonderberichterstatter für Folter erstellt wurde.
Ein geschichtlicher Überblick soll zeigen, dass Geheimgefängnisse im Rahmen von Antiterrormaßnahmen kein neues Phänomen darstellen, sondern seit dem Nazi-Regime mit dem Nacht-und-Nebel-Erlass und der Sowjetunion mit dem Gulag oft benutzt wurden, um die Opposition verschwinden zu lassen und zum Schweigen zu bringen. In den 1970er und 1980er Jahren war die Praxis in Lateinamerika verbreitet, in dem rechtsgerichtete, oft von den USA unterstützte Regimes Oppositionelle verschwinden ließen. Dann habe sich die Praxis auch in Afrika, Asien, Europa und dem Nahen Osten verbreitet.
Nach dem 11. 9. hätten nicht nur die USA, sondern zahlreiche Länder in allen Regionen Geheimgefängnisse eingerichtet oder sich an der ebenso gegen fundamentale Menschenrechte verstoßende Praxis des heimlichen Entführens und Verschleppens (rendition) beteiligt bzw. Verschleppte in eigenen Gefängnissen verschwinden lassen, verhört und gefoltert. Eine besondere Rolle in diesen extralegalen Systemen spielen natürlich die Geheimdienste, die auch eng mit denen aus anderen Staaten zusammenarbeiten, beispielsweise im Ausland verdeckte Operationen durchführen dürfen.
Unter dem Deckmantel der Antiterrormaßnahmen habe es in jüngster Zeit Geheimgefängnisse und geheime Festnahmen in China, Indien, Iran, Nepal, Pakistan, den Philippines und Sri Lanka gegeben, in Turkmenistan, Usbekistan und Russland, in Algerien, Ägypten, im Irak, Israel, Jordanien, Libyen, Saudi Arabia, Syrien und Jemen, im Kongo sowie in Gambia, im Sudan, in Uganda, Eritrea, Äquatorialguinea and Simbabwe.
Geheimgefängnisse haben die USA nicht nur in Afghanistan und im Irak betrieben, sondern auch in anderen Ländern, die mitspielten und Gefangene aufnahmen und oft folterten. Der Bericht nennt Jordanien, Ägypten, Syrien, Marokko, Pakistan, Äthiopien, Dschibuti und Usbekistan, in denen es "proxy detention sites" für die CIA gegeben hat. Als Komplizen haben Staaten wie Großbritannien, Deutschland (genannt werden die Fälle Khaled El-Masri, Murat Kurnaz, Muhammad Haydar Zammar und Abdel Halim Khafagy), Kanada und Australien. Auch Italien und Kenia werden als Komplizen genannt. Dazu kommen zahlreiche Staaten, die beim CIA-Rendition-Programm mitgespielt oder die Flüge mit den Gefangenen geduldet haben. Aufgeklärt wurde wenig, auch in Deutschland hielten sich die rot-grüne und die schwarz-rote Regierung möglichst bedeckt, wenn man es höflich ausdrückt. Man deckt sich weiter gegenseitig.
Begrüßt wird, dass US-Präsident Obama begonnen hat, das CIA-Programm zu stoppen und Guantanamo aufzulösen. Allerdings melden die Autoren Zweifel an, ob tatsächlich alle Gefängnisse aufgelöst wurden, in denen die CIA kurzzeitig Gefangene festhält. Möglichweise gelte die Executive Order auch nur die Geheimgefängnisse der CIA, aber nicht die des Joint Special Operation Command. Man begrüße zwar, dass das Rote Kreuz zwei Wochen nach Festnahme durch das US-Militär über einen Gefangenen informiert werden soll, die Genfer Konventionen würden allerdings eine Information binnen einer Woche verlangen. Insbesondere über das Gefängnis in Bagram wird Besorgnis geäußert, da auch das Oberste Gericht der USA die Habeas-Corpus-Rechte nur den Guantanamo-Häftlingen, nicht aber denen in Bagram zugestand. Zwar seien immerhin die Namen der über 600 Gefangenen in Bagram bekannt, aber nicht, woher sie kommen, was ihnen vorgeworfen wird und wie lange sie festgehalten werden sollen.
Der Bericht weist darauf hin, dass die Angst vor geheimen Festnahmen und damit verbundenen Misshandlungen und Folter die Ausübung von fundamentalen Menschen- und Freiheitsrechten wie die Meinungs- oder Versammlungsfreiheit einschränkt. Für den Bericht wurden auch einstige Gefangene befragt. Die Autoren schreiben, sie seien sehr besorgt, dass viele der Opfer in vielen Ländern Angst für sich und ihre Familienmitglieder gehabt hatten, bei diesem Bericht mitzuarbeiten. Praktisch habe es keine juristische Verfolgung von Anschuldigen geheimer Festnahmen gegeben, niemand sei zur Rechenschaft gezogen worden. Überdies hätte fast keiner der unschuldig Festgehaltenen irgendeine Form der Entschädigung oder eine Rehabilitation erhalten.
Der Bericht fordert dazu auf, dass die schweren Menschenrechtsverletzungen im Rahmen von Antiterrormaßnahmen dringend verurteilt und in Zukunft verhindert werden müssen. Zwar verbiete das internationale Recht ganz klar geheime Festnahmen und Geheimgefängnisse, aber es sei notwendig diese explizit als schwere Menschenrechtsverletzung zu verbieten. Zudem sollten alle Anklagen gegen unrechtmäßige Festnahmen und "renditions" von unabhängigen Organisationen untersucht und Schuldige, sowie deren Vorgesetzte und Komplizen vor Gericht gestellt und bestraft werden. Es dürfe keine Auslieferung von Gefangenen mehr an Staaten geben, die im Verdacht stehen, dass sie diese misshandeln oder foltern könnten. Opfer und Familienmitglieder müssen entschädigt werden.