Name, Adresse und Spezialmenüs
Ab März müssen EU-Fluggesellschaften Passagierdaten an die US-Behörden liefern
Wer künftig in die USA reisen will, muss bereits bei der Ticket-Buchung sein Einverständnis für die Weitergabe seiner Daten an amerikanischen Behörden erteilen. Das geht aus einer Grundsatzeinigung zwischen der EU-Kommission und US-Behörden hervor. Als Datenlieferanten sollen die EU-Fluggesellschaften fungieren. Sollte sich ein Unternehmen weigern, droht der Entzug der Landeerlaubnis. Datenschützer protestieren gegen den Kniefall vor den USA.
Name, Wohnort, Details aus Vielflieger-Programmen und sogar Spezialmenüs sollen künftig an US-Behörden wie Militär und Einwanderungsbehörden von den Fluglinien vorab geliefert werden. Hintergrund dieser Vereinbarung bilden wieder einmal die Anti-Terrormaßnahmen in Folge der Anschläge vom 11. September 2001. Damals hatten die US-Behörden verlangt, dass ihnen die Daten aller Passagiere von Transatlantikflügen im Voraus übermittelt werden sollen.
Die EU-Kommission entsprach diesem Ansinnen. Die verantwortliche Kommissarin, Loyola de Palacio, räumte laut Austria-Presse-Agentur (APA http://www.apa.at) ein, dass diese Regelung der EU-Datenschutzrichtlinie widersprechen würde. Terrorbekämpfung gehe allerdings vor, betonte die Verkehrskommissarin vergangenen Mittwoch gegenüber Journalisten.
Datenschützer sehen in dieser Regelung einen unzulässigen Eingriff in die Privatsphäre. Eine ausführliche Stellungnahme gibt es inzwischen von der österreichischen ARGE Daten. Der Vorsitzende Hans Zeger hält fest, dass Fluggastdaten sensible Informationen beinhalten würden. "So enthalten etwa Wünsche nach bestimmten Menüs (ohne Schweinefleisch, vegetarisch, ...) Informationen über religiöse und/oder weltanschauliche Positionen. Diese Information ist als sensibles Faktum nach EU-Recht besonders geschützt", argumentiert die ARGE Daten.
Laut ARGE Daten würden sich einzelne Fluggesellschaften bereits mit dem Gedanken tragen, nicht nur die Daten jener Personen weiter zu geben, die ihre Zustimmung erteilt haben, sondern aus Kostengründen pauschal ihre gesamten Dateien den US-Behörden auszuhändigen. Ein solches Vorgehen hält Zeger für absolut rechtswidrig.
Konkrete Stellungnahmen von Fluglinien im deutschsprachigen Raum liegen derzeit noch nicht vor. Unklar ist bis dato auch, ob es noch Detailänderungen im Zuge einer für vergangenen Freitag anberaumten Sitzung der EU-Botschafter der Mitgliedsländer zum Fall der Passagierdaten gab.
Für Datenschützer Zeger leistet die neue EU-Regelung jedenfalls keinen erkennbaren Beitrag für die Terror-Bekämpfung. "Organisiertes Verbrechen und internationaler Terrorismus tarnen sich immer 'erfolgreicher' als gewöhnliche Geschäftstätigkeit. Der 'fundamentalistische' Vielflieger ist vom Business-Vielflieger nicht unterscheidbar. Die überzogenen Forderungen der US-Administration zu Ende gedacht, müssten in eine lückenlose und permanente Überwachung aller EU-Unternehmen durch die USA münden."
Eine saubere Lösung würde er dann sehen. wenn die "US-Verwaltung für die Vergabe von Einreisebewilligungen selbst die notwendigen Daten bei den Betroffenen erhebt. Dies könnte sie etwa durch die Wiedereinführung eines US-Visums, wie bis zu Beginn der 90er Jahre erreichen."Er appelliert zudem an die EU, in Fragen des Datenschutzes "mehr Selbstbewusstsein" zu zeigen.