Nur Verlierer am Medienpranger
Warum die Unschuldsvermutung neu erfunden werden muss
Die #MeToo-Debatte hat Deutschland erreicht. Gegen den Starregisseur Dieter Wedel werden schwere Anschuldigungen erhoben. Drei Frauen werfen ihm Körperverletzungen und sexuelle Straftaten vor. In der gesamten Debatte geht es nicht nur um einzelne Fälle, sondern um ein grundsätzliches Problem: den Missbrauch von Macht. Zur Diskussion steht, welche (Macht-) Strukturen Straftaten begünstigen oder erst ermöglichen. Völlig zu Recht wird betont, welche Rolle das Umfeld spielt. Bestimmte Kulturen begünstigen Machtmissbrauch. Ein Beispiel unter vielen dafür ist die Filmindustrie. Die Besetzungscouch galt - und gilt? - als völlig normal. Genauso, wie der Tausch: Filmrolle gegen Sex. Vielleicht hat die Diskussion politische Auswirkungen und führt zu einem tief greifenden Kulturwandel. Das wäre dringend nötig - nicht nur in der Filmindustrie.
Vorwürfe im Rechtsstaat
Trotzdem haben die jüngsten Vorwürfe gegen Dieter Wedel einen unangenehmen Beigeschmack. Die Geschehnisse sind 20 Jahre her, und die Vorwürfe werden nicht belegt. Rechtlich sind sie deshalb irrelevant. Vor keinem Gericht der Welt reichen bloße Behauptungen für eine Verurteilung aus. Jedenfalls rechtsstaatliche Gerichte verlangen Beweise, die eine Schuld ohne Zweifel belegen. In dubio pro reo - im Zweifel für den Angeklagten -, das ist ein unverzichtbarer Grundsatz rechtsstaatlicher Strafverfahren. Wenn ein Gericht Zweifel hat, muss es freisprechen.
Selbst wenn Dieter Wedel tatsächlich Straftaten begangen haben sollte: Sie wären inzwischen lange verjährt. Auch Verjährung ist eine wichtige rechtliche und zivilisatorische Idee. Die Zeit ändert (fast) alles. Deshalb verliert es seinen Sinn, Straftaten für immer und ewig zu verfolgen. Verjährung ist ein wichtiger Beitrag zum Rechtsfrieden. Die einzige Ausnahme davon ist Mord. Er verjährt nicht.
Die Logik des Prangers
Die Vorwürfe gegen Dieter Wedel sind also unter juristischen Gesichtspunkten irrelevant. Sie entfalten aber trotzdem große Wirkung. Sie funktionieren nach einer anderen Logik - nach der Logik des Prangers.
Vor allem im Mittelalter war der Pranger eine weit verbreitete Form der Strafe: Ein Straftäter wurde öffentlich ausgestellt. Dabei wurde auf seine Strafe hingewiesen, und er durfte beschimpft werden. Die Strafe war eine psychologische und eine soziale. Die öffentliche Demütigung und die Schande, die mit dem Pranger verbunden waren, führten in der Regel dazu, dass der Täter aus seinem normalen Leben herausgerissen wurde.
In einer zivilisierten Gesellschaft, die sich der Menschenwürde verpflichtet hat, ist ein Pranger undenkbar. Und trotzdem gibt es den Pranger immer noch. Medien stellen Menschen an den Pranger. Der Internetpranger ist inzwischen ein globales Phänomen.
Dieter Wedel am Medienpranger
Was das praktisch heißt, erfährt Dieter Wedel jetzt gerade. Seine - wirklichen oder angeblichen - Straftaten werden vor einem Millionenpublikum ausgebreitet. Immer neue Berichte über sein - vielleicht strafbares, jedenfalls unangenehmes und unangemessenes - Verhalten in der Vergangenheit erscheinen. Immer neue Schauspielerinnen steuern eigene Beobachtungen oder Berichte vom Hörensagen bei. In den sozialen Medien muss Wedel sich maßlos beschimpfen lassen.
Ob die Vorwürfe berechtigt sind oder nicht, ist inzwischen völlig egal. Sie passen zu seinem Image. Man traut ihm solche Taten zu. Deshalb wird - so urteilt die öffentliche Meinung - schon etwas dran sein.
Das ist ein Rückfall in vormoderne, irrationale Verhaltensweisen. Da ist die deutsche Verfassung, das Grundgesetz, deutlich zivilisierter und vernünftiger. Sie besteht auf der Unschuldsvermutung: Jeder gilt als unschuldig, solange er nicht von einem Gericht rechtskräftig verurteilt ist. Und ein Urteil wird nur gefällt, wenn vorher in einem fairen Prozess vor einem unabhängigen Gericht alle Details erörtert und abgewogen wurden.
Vorwürfe sind schnell erhoben. Das wissen alle aus eigener Erfahrung. Ob sie wirklich berechtigt sind, ist eine ganz andere Frage. Sie zu beantworten ist oft mühsam und langwierig.
Nur Verlierer im Gerichtshof der Öffentlichkeit
Natürlich gelten die rechtstaatlichen Maßstäbe für die Arbeit der Medien nicht direkt. Genauso selbstverständlich ist es, dass sich jeder eine Meinung über Dieter Wedel bilden darf. Sie muss nicht fundiert und vernünftig sein. Das Grundgesetz schützt mit guten Gründen auch Meinungen, die irrational, ressentimentgeladen, dumm und hysterisch sind. Der Gerichtshof der Öffentlichkeit hat seine eigenen Regeln, die nicht rechtsstaatlich sind. Am Ende bleiben aber nur Verlierer.
Der Ruf von Dieter Wedel ist ruiniert, völlig unabhängig davon, ob die Vorwürfe berechtigt oder bloße Behauptungen sind. Irgendetwas bleibt immer hängen, wusste schon der englische Philosoph Francis Bacon im 16. Jahrhundert. Auch die Schauspielerinnen, die die Anschuldigungen erheben, stehen am Ende auf der Verliererseite. Die Öffentlichkeit geht mit ihnen genauso brutal und unfair um wie mit dem Regisseur. Jeder Stein wird jetzt umgedreht. Jedes Detail aus ihrem Leben wird ans Licht der Öffentlichkeit gezerrt. Das gilt gerade auch für die unschönen Seiten ihrer Biografie. Letztlich werden sie genauso am öffentlichen Pranger stehen wie Dieter Wedel.
Die Lehre?
Lässt sich daraus etwas lernen? Menschen neigen zu schnellen Urteilen, die nicht selten ungerecht sind. Schnelle Urteile sind keine guten Urteile. Mindestens im öffentlichen Diskurs wäre es deshalb wichtig, dass ein Minimum an Fairness eingehalten wird. Das gilt für die Medien, obwohl sie unter Zeitdruck stehen. Das gilt für die Privatpersonen, die sich öffentlich äußern, obwohl sie wie alle Menschen von spontanen Gefühlen bewegt werden.
Eine vernünftige Zurückhaltung, die abwägt, schützt die öffentliche Diskussion. Ganz am Ende schützt das auch uns selbst. Denn potenziell können alle Menschen Gegenstand von öffentlichen Anschuldigungen werden. Deshalb sind wir alle auf Fairness und Vernunft angewiesen.
Prof. Dr. Dr. Volker Boehme-Neßler ist Jurist und Politikwissenschaftler an der Carl von Ossietzky Universität in Oldenburg.