Österreich: Neues Gesetz gegen Staatsverweigerer
AK Vorrat kritisiert, dass Verschärfung auch gegen Personen eingesetzt werden könnte, die sich nur mit dem Bürgermeister anlegen
In Österreich wird am 15. Oktober ein neues Parlament gewählt. Im Wahlkampf spielt die innere Sicherheit eine große Rolle, wie nicht nur die Tweets des möglichen neuen Kanzlers Sebastian Kurz zeigen. Bereits vor der Neuwahl hatten sich die Koalitionspartner SPÖ und ÖVP auf ein Sicherheitspaket geeinigt, aus dem bislang nur eine Einschränkung des Demonstrationsrechts umgesetzt wurde. Eine Ausweispflicht beim Kauf von SIM-Karten, ein zweiter Vorratsdatenspeicherungsversuch, eine Rechtsgrundlage für Polizeitrojaner und eine Novellierung des Strafgesetzbuchs stehen noch aus - was dem neuen Vizekanzler Wolfgang Brandstetter nach aber nicht unbedingt heißen muss, dass eine oder mehrere dieser Maßnahmen nicht doch noch vor der Wahl Wirklichkeit werden.
Am weitesten gediehen ist die Novellierung des Strafgesetzbuchs, die bereits dem Nationalrat vorliegt, dem österreichischen Parlament. Sie soll in einem neuen Paragrafen 279a den Straftatbestand der Teilnahme an einer "staatsfeindlichen Bewegung" einführen. In der Kabinettsentwurfsfassung wird Gründern und Mitgliedern einer "staatsfeindlichen Bewegung" mit bis zu zwei Jahren Haft gedroht, wenn sie diesbezüglich "eine ernstzunehmende Handlung ausgeführt" haben. Für Unterstützer liegt die Höchststrafe bei einem Jahr Haft.
Österreichische Version der amerikanischen "Freemen"
Anlass für den neuen Paragrafen sind die so genannten "Staatsverweigerer". Flapsig formuliert könnte man sagen, dass es sich bei diesem Ableger der US-amerikanischen "Freemen" um Personen handelt, die John Locke und Jean-Jacques Rousseau gelesen und die dabei gewonnenen Eindrücke nicht durch die Realität oder die Lektüre von Carl Schmitt korrigiert haben: Sie glauben, dass ein Staat einen Vertrag mit einem Individuum schließen muss, um Macht über dieses Individuum zu haben. Und, dass kein gültiger Vertrag zwischen ihnen und den Staaten existiert, in denen sie leben, weil sie in keinen solchen Vertrag eingewilligt haben. Behördenschreiben schicken sie deshalb häufig mit Vermerken wie "kein Vertrag" an die Absender zurück (vgl. Phänomen "Staatsverweigerer").
Dass Ende April nach landesweiten Hausdurchsuchungen mit über 450 Einsatzkräften auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Graz österreichische Staatsverweigerer wegen Delikten von der "Beteiligung an einer staatsfeindlichen Verbindung" über den "Widerstand gegen die Staatsgewalt", der Nötigung, der Erpressung und der "gefährlichen Drohung" bis zum "gewerbsmäßigen schweren Betrug" in Haft genommen wurden, spricht nicht unbedingt dafür, dass hier eine Gesetzeslücke besteht, die geschlossen werden müsste.
Allerdings ist noch unklar wie die Verfahren ausgehen: Der Betrugsvorwurf bezieht sich beispielsweise auf Dokumente mit rosa "Herzerl"-Logos die die Staatsverweigerergruppe Staatenbund Österreich anbot und für Gebühren zwischen zehn und fünfzig Euro ausstellte - darunter Führerscheine, Gewerbescheine, "Lebendmeldungen", "Authentizitätskarten" und Autokennzeichen. Für die Grazer Staatsanwaltschaft war das strafbar, weil die Käufer ihrer Ansicht nach glaubten, mit dem Erwerb solcher Dokumente hätten sie sich der Verpflichtung zum Zahlen von Strafen und Steuern entledigt. Andere Verfahren, in denen bereits Urteile gesprochen wurden, weisen darauf hin, dass es in Österreich ein größeres Problem mit staatlich bestellten Sachwaltern und Behörden gibt, gegenüber denen sich verschuldete und andere Bürger anscheinend manchmal so machtlos fühlen, dass sie sich in ungewöhnliche psychische Auswege flüchten.
Bestimmt genug formuliert?
Werner Reiter vom Arbeitskreis Vorratsdaten (AK Vorrat) glaubt, dass der neue "Gesinnungs-Straftatbestand", der wegen dieser Staatsverweigerer eingeführt wird, später auch auf andere Personen und Gruppen angewendet werden könnte, die sich mit Bürgermeistern oder Behörden anlegen. Dabei nimmt er explizit auch solche Gruppen nicht aus, die sich zum Beispiel gegen bestimmte Bauvorhaben einsetzen. Um das zu verhindern, könnte der Nationalrat die Definition einer "staatsfeindliche Bewegung" in Absatz drei der Vorschrift enger fassen. Im Kabinettsentwurf heißt es dort:
Eine staatsfeindliche Bewegung ist eine Gruppe vieler Menschen, die darauf ausgerichtet ist, die Hoheitsrechte der Republik Österreich (Bund, Länder, Gemeinden oder sonstige Selbstverwaltung) rundweg abzulehnen oder sich fortgesetzt die Ausübung solcher oder behaupteter Hoheitsrechte selbst anzumaßen, und deren Zweck es ist, fortgesetzt auf eine Weise, durch die sich die staatsfeindliche Ausrichtung eindeutig manifestiert, gesetzwidrig die Vollziehung von Gesetzen, Verordnungen oder sonstigen hoheitlichen Entscheidungen der Behörden zu verhindern oder die angemaßten oder behaupteten Hoheitsrechte durchzusetzen.
In Sozialen Medien fragen sich manche Österreicher bereits, ob sie damit die EU anzeigen könnten.
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