Paradies für Reiche - Hölle für Arme
Firmenerben zahlen in Deutschland kaum Erbschaftsteuer. Bei kleinen Erbschaften langt der Staat aber kräftig zu, wenn der Erblasser auch nur kurzzeitig Sozialleistungen bezogen hat
Das Geschacher um die vom Bundesverfassungsgericht angemahnte Erbschaftsteuerreform ist vorerst beendet. Die Koalition hat sich, ein wenig überraschend, doch noch vor der parlamentarischen Sommerpause auf einen Kompromiss geeinigt. Am Mittwoch soll das Bundeskabinett den Gesetzentwurf von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) beschließen. Der Bundestag wird dann voraussichtlich gleich nach der Sommerpause darüber debattieren.
Überraschend ist die Einigung, weil die Positionen der Kontrahenten bis zuletzt weit auseinanderlagen. Dabei hatte sich Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) zwar nach Kräften bemüht, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nur so gerade eben zu befolgen und die Mehrbelastungen für die Erben großer Betriebsvermögen so gering wie möglich zu halten. Doch vor allem der CSU reichte das noch nicht. Auch die grün-rote Landesregierung von Baden-Württemberg meldete Bedenken an. In den reichen Südländern fallen zwar besonders viele große Erbschaften an, aufgrund des Länderfinanzausgleichs profitieren sie jedoch kaum davon.
Keine Überraschung ist: Deutschland ist und bleibt auch künftig ein Erbschaftsteuer-Paradies, vor allem für Firmenerben. Mehr als 150 Milliarden Euro werden hierzulande jährlich vererbt. Die Erbschaftsteuersätze sind niedrig und die Freibeträge im internationalen Vergleich sehr hoch. So nahm der Fiskus im vergangenen Jahr gerade einmal 5,5 Milliarden Euro aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer ein. Das entspricht weniger als einem Prozent des gesamten Steueraufkommens.
Nach der derzeitigen, vom Bundesverfassungsgericht beanstandeten, Regelung können sich Firmenerben zu 85 Prozent von der Erbschaftsteuer befreien zu lassen, wenn sie den Betrieb fünf Jahre lang fortführen und die Arbeitsplätze erhalten. Nach sieben Jahren entfällt die Steuer sogar komplett. Um den Vorgaben der Verfassungshüter zu genügen, plant Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) bislang, diese Steuerprivilegien künftig nur noch für Betriebsvermögen von weniger als 20 Millionen Euro zu gewähren. Für Familienunternehmen hebt er die Schwelle auf Druck der Lobbyisten kürzlich auf 40 Millionen Euro an. Doch die Stiftung Familienunternehmen verlangt 120 Millionen Euro als Grenzwert, der Bundesverband der deutschen Industrie (BDI) gar 300 Millionen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund wiederum hält schon Schäubles ursprüngliche Pläne für verfassungswidrig, wie DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell dem Tagesspiegel berichtete. Der am Montag vermeldete Kompromiss sieht nun Grenzwerte von 26 Millionen Euro statt 20 Millionen und 52 Millionen Euro statt 40 Millionen für Familienunternehmen vor.
Um die einflussreichen Freunde schwerreicher Erben zu besänftigen, hatte das Finanzministerium in den Gesetzentwurf extra ein Schlupfloch eingebaut: Werden die Grenzwerte überschritten, können Firmenerben sich dennoch von der Erbschaftsteuer befreien lassen, wenn das Unternehmen sonst in seinem Bestand gefährdet wäre. Um dies nachzuweisen, sollen sich die Erben einer Bedürfnisprüfung unterziehen, in die auch ihr Privatvermögen bis zur Hälfte einfließt. Die Bedürfnisprüfung bleibt auch nach dem jetzt gefundenen Kompromiss bestehen, obwohl die Interessenvertreter reicher Unternehmenserben sich bis zuletzt wenig begeistert davon zeigten.
Letzteres stößt deren Interessenvertretern besonders bitter auf. Wenn das Privatvermögen der Erben einbezogen würde, dann handele es sich um "eine verkappte Vermögensteuer, die wir nicht wollen", sagte die CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt der "Welt". Das ist natürlich blanker Unsinn, da es sich hier lediglich um ein Angebot zum Steuersparen handelt. Schwerer dürfte wiegen, dass von den Erben überhaupt Auskunft über ihr Privatvermögen verlangt wird, gehören doch die Besitzverhältnisse der Supereichen zu den bestgehüteten Geheimnissen in unserem Land.
Um die Öffentlichkeit davon abzulenken, dass es hier um die oberen Zehntausend geht, schwadronierten deren Freunde wie Baden-Württembergs Wirtschafts- und Finanzminister Nils Schmid (SPD) oder CSU-Chef Horst Seehofer gerne vom "Mittelstand" oder den "Familienunternehmen", die durch Schäubles Reformpläne angeblich in ihrer Existenz bedroht seien. Tatsächlich wären schon von Schäubles ursprünglichen Plänen weniger als ein Prozent aller Firmenerben betroffen, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Grünen hervorgeht.
Mittelständische Unternehmen dürften kaum darunter sein, eher schon milliardenschwere Familienunternehmen wie VW, BMW, Bertelsmann, Aldi Nord und Aldi Süd oder die Schwarz-Gruppe (Lidl, Kaufland). Deren Erben ordnet man gemeinhin eher der Oberschicht zu. Und bisher konnte noch niemand ein Unternehmen benennen, das tatsächlich durch die Erbschaftsteuer in die Pleite getrieben worden wäre.
Auf der einen Seite kämpfen also Lobbyisten aus Wirtschaft, Politik und Medien mit Zähnen und Klauen dafür, dass einige wenige schwerreiche Erben auch weiterhin vollständig von der Erbschaftsteuer verschont bleiben. Am anderen Ende der gesellschaftlichen Stufenleiter gibt es dagegen Menschen, deren kümmerliches Erbe komplett vom Staat eingezogen wird. Kann nicht sein? Doch, doch, nur geht es hier nicht um Steuern.
Spezialregelungen für ALG-II-Empfänger
Der entsprechende Paragraph findet sich im Sozialgesetzbuch (SGB) II. Unter dem Titel Erbenhaftung wird darin erklärt, was jemand zu erwarten hat, der die Erbschaft eines ALG-II-Empfängers antritt. Hat der Erblasser in den letzten zehn Jahren seines Lebens insgesamt mehr als 1.700 Euro Sozialleistungen bezogen, dann werden den Hinterbliebenen diese vom Staat gleich vom Nachlass abgezogen. Neben den Sozialleistungen haben die Erben auch die vom Jobcenter überwiesenen Beiträge für die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zu erstatten.
Unter normalen Umständen dürften zwei bis drei Monate ALG-II-Bezug reichen, um die 1.700-Euro-Hürde zu reißen. Doch der Gesetzgeber ist ja großzügig, auch was die Armen betrifft. Immerhin müssen die Erben nicht draufzahlen. "Die Ersatzpflicht ist auf den Nachlasswert zum Zeitpunkt des Erbfalls begrenzt", heißt das in Juristendeutsch. War der Erbe der Partner oder ein Kind des Verstorbenen und hat diesen ein paar Jahre lang - "nicht nur vorübergehend" - gepflegt, sieht der Staat sogar von Rückforderungen ab, sofern der Nachlasswert unter 15.500 Euro liegt. Wer allerdings 15.500 Euro oder mehr zu erwarten hätte und jahrelang auf mögliche Arbeitseinkommen verzichtet hat, um den Partner oder ein Elternteil zu pflegen, hat Pech gehabt. Die Sozialleistungen, die der Verstorbene erhalten hat, werden dann voll auf das Erbe angerechnet.
Diese Spezialregelungen für ALG-II-Empfänger sind in der Öffentlichkeit kaum bekannt. Da nur selten vor Gericht darum gestritten wird, gibt es kaum aktuelle Berichterstattungsanlässe. Zwar dürften nur die wenigsten langjährigen ALG-II-Bezieher noch über ein nennenswertes Vermögen verfügen. Da es jedoch schon genügt, wenn der Erblasser in seinen letzten zehn Lebensjahren ein paar Monate lang auf Sozialleistungen angewiesen war, dürfte es sich gleichwohl um ein Massenphänomen handeln. Jedenfalls werden deutlich mehr Menschen davon betroffen sein als von der 20- oder 40-Millionen-Grenze für die Steuerfreiheit von Betriebsvermögen, die von den Lobbyisten der Superreichen als geradezu unmenschlich deklariert wird. Seit 2005 haben bereits rund 15 Millionen Menschen zumindest zeitweise Arbeitslosengeld II bezogen, eine Zahl, die ebenfalls kaum bekannt ist.
Zweierlei lestungslose Einkommen
So löst sich also das geringe Schonvermögen, das einem ALG-II-Empfänger zu Lebzeiten noch zugestanden wird, nach dessen Tod in Luft auf. Die Logik dahinter ist unschwer zu erkennen: Die Sozialleistungen, die der Verstorbene erhalten hat, waren leistungslose Einkommen. Diesen haftet ein Makel an, der sich auch auf die potenziellen Erben überträgt. Ganz im Gegensatz zu den staatlichen Subventionen für Großunternehmen.
Nun ist der Erhalt eines Erbes natürlich stets leistungsloses Einkommen; eine Tatsache, die von jenen, die die Erbschaftsteuer am liebsten gleich ganz abgeschafft sehen wollen, gerne geleugnet wird. Der Erblasser habe sein Vermögen doch selbst erarbeitet, argumentieren sie standardmäßig, und obendrein bereits versteuert. Ersetzen wir das "erarbeitet" vielleicht besser durch das neutralere "erworben". Selbst erworben haben es die Reichen ebenso wie die Armen, versteuert auch, wobei den Reichen allerdings mehr Schlupflöcher offenstehen.
Doch zurück zum "Erarbeiten": Wenn es um die Erben von Betriebsvermögen von bis zu 300 Millionen Euro geht, die nach dem Willen des BDI auch weiterhin von der Erbschaftsteuer verschont bleiben sollen, dann darf man schon mit Bertolt Brecht fragen: "Wer baute das siebentorige Theben? / In den Büchern stehen die Namen von Königen. / Haben die Könige die Felsbrocken herbeigeschleppt? / Und das mehrmals zerstörte Babylon / Wer baute es so viele Male auf? …"
Man könnte auch fragen, ob der reiche Erblasser nicht schon selbst einen Großteil seines späteren Vermögens geerbt und darauf aufgebaut hat. Kapital zu vermehren ist bekanntlich im Kapitalismus umso einfacher, je mehr davon man bereits besitzt. Um es an einem aktuellen Beispiel zu illustrieren: Wer genug Geld übrig hat, um es in Post-Aktien zu investieren, kann mit satten Dividenden rechnen, auf Kosten der "ausgelagerten" Mitarbeiter, deren Löhne dafür gekürzt werden.
Ist es nötig zu erwähnen, dass in unserem Rechtssystem nicht nur die Erben von früheren ALG-II-Empfängern das Nachsehen haben, sondern auch ALG-II-Empfänger selbst, wenn sie erben? Egal ob der Erbe selbst oder ein anderes Mitglied seiner "Bedarfsgemeinschaft" ALG II oder Sozialhilfe bezieht, das Erbe wird als Einkommen auf die Sozialleistungen angerechnet.
Die Erbschaft auszuschlagen oder zugunsten anderer Erben darauf zu verzichten, ist auch nicht ratsam, es sei denn, man würde unter dem Strich Schulden erben. Denn mit einem Verzicht auf seinen Erbanteil würde der ALG-II-Empfänger seine weitere "Hilfebedürftigkeit" mutwillig herbeiführen und das Jobcenter könnte daraufhin die Leistungen trotzdem entsprechend kürzen. Derselbe Effekt kann eintreten, wenn der Hartzi sein Erbe allzu schnell verprasst; hier bewegen wir uns allerdings in einer rechtlichen Grauzone.
Doch der Gesetzgeber ist ja großzügig, auch gegenüber ärmeren Menschen. So müssen immerhin persönliche Erinnerungsstücke nicht verkauft werden und Erbschaftsteuer, etwaige Schulden des Erblassers sowie Bestattungskosten dürfen vorab beglichen werden, also vor der Anrechnung des Nachlasswertes durch das Jobcenter.
Eigentlich eine prima Gelegenheit für eifrige Sachbearbeiter, penibel zu prüfen, ob die Bestattungskosten auch "notwendig und angemessen" waren, wie es im Jobcenter-Deutsch so schön heißt. So wäre etwa knallhart nachzufragen, ob es für die Mutter eines Hartzis wirklich eine luxuriöse Urne sein musste oder ob im Zweifel nicht auch eine Keksdose genügt hätte, wie im Coen-Brüder-Film "The Big Lebowski" für Donny, der eh ein Loser war.