Parlamentarier gegen Parlamentarier: AfD im Visier eines möglichen Verbotsverfahrens

Glastür mit Waffen von Thüringen

Bild: Achim Wagner/ Shutterstock.com

Abgeordnete planen Verbotsverfahren gegen AfD. Partei soll verfassungsfeindliche Ziele verfolgen. Doch der Vorstoß birgt ungeahnte Risiken. Eine Meldung.

Nach dem Vorgängigen im thüringischen Parlament plant eine fraktionsübergreifende Gruppe von Bundestagsabgeordneten ein Verbotsverfahren gegen die Alternative für Deutschland (AfD). Das Vorhaben, das durch das Erstarken der AfD bei den jüngsten Wahlen besondere Brisanz erhält, stößt jedoch auf hohe rechtliche Hürden und ist nicht ohne Risiken, wie Experten meinen.

Verfassungsrechtliche Grundlagen und politische Motive

Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vom 30. September 2024 streben Abgeordnete an, beim Bundesverfassungsgericht per Bundestagsbeschluss einen Antrag auf Verbot der Partei zu stellen.

Ein solcher Schritt erfordert die Unterstützung von mindestens fünf Prozent der Abgeordneten, was derzeit 37 Stimmen entspricht. Für die Antragstellung ist dann eine einfache Mehrheit im Bundestag erforderlich.

Verfassungsorgan kann Antrag stellen

Antragsberechtigt für ein Verbotsverfahren sind die Verfassungsorgane Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung, über dessen Erfolg letztlich die Karlsruher Richter entscheiden.

Die Voraussetzungen für ein Parteiverbot sind in Artikel 21 des Grundgesetzes geregelt: Eine Partei muss die freiheitliche demokratische Grundordnung beeinträchtigen oder beseitigen wollen und eine "aktiv kämpferisch-aggressive Haltung" zeigen. Außerdem muss eine realistische Aussicht bestehen, dass die Partei ihre verfassungsfeindlichen Ziele erreichen kann.

Die Vorwürfe gegen die AfD

In dem geplanten Bundestagsantrag wird der AfD vorgeworfen, ebendiese freiheitlich-demokratische Grundordnung abschaffen zu wollen und ihr gegenüber eine "aktiv kämpferisch-aggressive Haltung" einzunehmen.

Konkret werden Verstöße gegen die Menschenwürdegarantie aus Artikel 1 des Grundgesetzes genannt, wie etwa die Forderung nach Rückwanderung oder diskriminierende Äußerungen gegenüber Migranten, Muslimen und sexuellen Minderheiten. Neben der Feststellung der Verfassungswidrigkeit soll gegebenenfalls ein Ausschluss von der staatlichen Förderung erreicht werden.

Risiken und Gegenargumente

Die Kritik an einem solchen Verbotsverfahren ist vielfältig. Gegner des Vorhabens, darunter Gesine Schwan, Vorsitzende der SPD-Grundwertekommission, und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), befürchten, dass ein gescheitertes Verfahren der AfD einen "gewaltigen PR-Sieg" bescheren und Wähler in die Arme der Partei treiben könnte.

Die Geschichte zeigt, dass Parteiverbote in Deutschland selten sind: Bislang wurden nur die Sozialistische Reichspartei (1952) und die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD, 1956) verboten, während ein Verbot der NPD 2017 vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt wurde.