Politischer Druck auf Amri-Ermittler?
Im Bundestagsuntersuchungsausschuss zum Anschlag auf dem Breitscheidplatz können Strafverfolger ihr widersprüchliches Handeln nicht plausibel machen
6. Juni 2019, Deutscher Bundestag, Untersuchungsausschuss zum Anschlag auf dem Breitscheidplatz in Berlin: Die Sitzung dauert bereits seit sechs oder sieben Stunden an, als die Abgeordnete Irene Mihalic (Bündnis 90/Die Grünen) eine Frage stellt, die dazu geeignet ist, eine komplett neue Tür aufzustoßen: "Ist von irgend einer Seite auf Sie politischer Druck ausgeübt worden oder an Sie und Ihre Behörde herangetreten worden?" Die Zeugin, der die Frage gilt, ist eine Oberstaatsanwältin aus Berlin. Sie könne nur für sich sprechen, sagt sie: "An mich ist keiner herangetreten."
Etwas später erklärt sie aber auch, dass sie "Mitglied einer hierarchischen Behörde" sei mit einem "Chef" an der Spitze, der Entscheidungen treffe. Dieser "Chef", das war der Generalstaatsanwalt von Berlin, durchaus ein politisches Amt. Manchmal kommt der Druck nicht von außen, sondern geht von innen aus.
Konkret ging es um die Abschiebung des mutmaßlichen Amri-Komplizen Bilel Ben Ammar. Aber die Frage, ob im Amri-Komplex vielleicht Einflussnahmen vorgenommen wurden oder gar noch werden, schwebte im Prinzip die ganze Zeit über der Ausschusssitzung. Denn das, was die drei Zeugen dieses Tages präsentierten, eine Oberstaatsanwältin, ein Oberstaatsanwalt und ein Bundesanwalt, beinhaltete derart große Widersprüche, dass nahelag, einen unbekannten Hintergrund zu vermuten, der auch noch im Juni 2019 verborgen werden soll.
Der Tunesier Anis Amri, laut offiziellen Ermittlungen der alleinige Attentäter des Anschlages vom 19. Dezember 2016 mit zwölf Toten, und Bilel Ben Ammar gehörten zusammen mit ein paar Dutzend weiteren Personen zu einem militant islamistischen Spektrum. Ihre Existenz und möglichen Vorhaben finanzierten sie gleichzeitig mit kriminellen Geschäften. Weil die Sicherheitsorgane ernste Hinweise auf Anschlagspläne gehabt haben wollen, wurden die Personen über Jahre hinweg beobachtet, bearbeitet, mit Maßnahmen überzogen und strafverfolgt. Dabei kam nahezu das komplette Instrumentarium zum Einsatz: Telefonüberwachung, Wohnraumüberwachung, Observationen, Einsatz des Ortungssystems IMSI-Catcher, Einsatz von menschlichen Quellen und V-Personen, Einsatz von total überwachten konspirativen Wohnungen, Wohnungsdurchsuchungen und Razzien, Einleitung von Strafverfahren, Abschiebungen - das ganze Besteck.
Der Mega-Widerspruch ist nun der: Obwohl reale Bedrohungsgefahren gesehen und alle Mittel eingesetzt wurden, sollen sich sämtliche Verdachtsmomente auf mögliche Gewalttaten zerschlagen und nicht erhärtet haben. Verfahren wurden wieder eingestellt, Verdächtige blieben auf freiem Fuß, Überwachungsmaßnahmen wurden beendet. Nichts.
Doch dann tritt das Ereignis, mit dem man anfangs gerechnet, es dann aber wieder verworfen hatte, tatsächlich ein. Es kommt zum größten Terroranschlag in der Geschichte der Bundesrepublik seit 36 Jahren, seit der Bombe auf das Oktoberfest in München im September 1980.
Und dann die nächste Kehrtwende: Nachdem es den Anschlag also real gab, verändern die Verantwortlichen im Sicherheitsapparat erneut ihr Verhalten. Sie lassen mit Bilel Ben Ammar eine der Personen, die man schon vor Jahren als Terrorverdächtigen auf dem Schirm hatte und die nun als Mittäter des Anschlages in Betracht kommt, entkommen. Er wird aus dem laufenden Ermittlungsverfahren heraus, trotz Haftbefehl und vorbereiteter Anklage bei einem anderem Delikt nach Tunesien abgeschoben. Was ist hier eigentlich los?
Diese Widersprüche können Ermittler, Strafverfolger, aber auch politisch Verantwortliche nicht plausibel erklären. Seit zweieinhalb Jahren nicht. Die Erklärungen, die sie anbieten, sind nicht schlüssig, sondern erscheinen bemüht und willkürlich. Dass sie sie trotzdem so energisch wie substanzlos verteidigen, wie die drei Staatsanwälte in der letzten Ausschusssitzung, macht die Sache nur noch mehr verdächtig.
Ermittlungen der Sicherheitsbehörden in der radikal-islamistischen Szene
Konkret gestaltete sich das Vorgehen der Sicherheitsbehörden in der radikal-islamistischen Szene folgendermaßen: Im Oktober 2015 beispielsweise wurde ein Ermittlungsverfahren gegen drei verdächtige Tunesier eingeleitet. Sie kamen aus dem selben Ort, wie der mutmaßliche spätere Attentäter vom Breitscheidplatz, Anis Amri. Weil sie sich in Berlin aufhielten, bekam das Verfahren den Namen "Eisbär". Hauptverdächtiger war Sabou Saidani, bemerkenswerterweise ein ehemaliger Elitepolizist aus Tunesien, Angehöriger einer Anti-Terror-Einheit. Die beiden anderen hießen Sabri Ben H. und Ahmad J. Die Ermittler wollen konkrete Hinweise gehabt haben, dass sie in Berlin einen Anschlag planten. Tatsächlich durchgeführt wurden außerdem Schleusungen von Personen ins Kampfgebiet des Islamischen Staates (IS).
Im Umfeld der Gruppe, vielleicht aber auch in ihr, hatte das BKA mindestens zwei menschliche Quellen platziert. Außerdem kamen Informationen von ausländischen Nachrichtendiensten, wie der bei der federführenden Bundesanwaltschaft zuständige Oberstaatsanwalt im Untersuchungsausschuss des Bundestages bestätigte. Einzelheiten dazu wollte er nur in nicht-öffentlicher Sitzung nennen. Eine solche nahm der Ausschuss dann aber nicht in Anspruch.
Parallel ermittelte auch das Landeskriminalamt (LKA) Berlin gegen Personen im Umfeld der Gruppierung. Eine von ihnen war wiederum ein Spitzel des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Berlin. Davon will weder das LKA noch die Bundesanwaltschaft (BAW) etwas gewusst haben.
Schließlich, am 8. Dezember 2015, kam es zum Zugriff, Wohnungen wurden durchsucht, die Beschuldigten festgenommen. Das Ergebnis war negativ: keine Erkenntnisse, die Vorwürfe hätten sich nicht bestätigt, der Tatverdacht nicht erhärtet.
Der BAW-Staatsanwalt gibt sich überzeugt, dass die Beschuldigten in den Vernehmungen nicht die Wahrheit gesagt haben, er habe sie aber nicht widerlegen können. Einer der drei, Ahmad J., sagte zu seinen Vernehmern den Satz: "Stellen Sie mich ein, geben Sie mir Geld, dann arbeite ich für Sie!"
War das eine ernsthafte Selbstanbietung zur Kooperation? Wusste der Beschuldigte, dass die Behörden mit V-Leuten arbeiteten und sah darin eine Chance, einem Verfahren zu entgehen? Und war das etwa originärer Bestandteil der "Beziehung" zwischen Islamisten und Strafverfolgern?
Seltsam auch: Der Hauptverdächtige Saidani wurde abgeschoben, obwohl es einen Haftbefehl gegen ihn gab. Eine Parallele zum Fall Ben Ammar. Aber im Gegensatz zu dem eingestellten Ben Ammar-Verfahren läuft das "Eisbär"-Verfahren aktuell immer noch.
Der Amri-Freund Bilel Ben Ammar stand mit der Saidani-"Eisbär"-Gruppe in enger Verbindung. Allerdings wurde er nicht als Beschuldigter geführt. Er galt für das BKA als "Nachrichtenmittler", etwa drei Wochen lang wurde sein Telefon abgehört, dann wurde die Maßnahme wieder beendet. Belastendes habe sich daraus nicht ergeben, so der für das Verfahren zuständige Oberstaatsanwalt bei der Bundesanwaltschaft, Simon Henrichs.
Allerdings gab es parallel ein Verfahren, das sich gegen Ben Ammar richtete, eingeleitet im November 2015, Vorwurf: Planung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, sprich: wegen Terrorverdachtes. Geführt wurde es im Gegensatz zum "Eisbär"-Verfahren aber nicht von BAW und BKA, sondern vom LKA Berlin und der Generalstaatsanwaltschaft Berlin. Oberstaatsanwältin Eva-Maria Tombrink sagte, Ben Ammar sei "IS-nah und durchaus gefährlich" gewesen. Laut Oberstaatsanwalt Henrichs dagegen reichten die Erkenntnisse gegen Ben Ammar für ein Verfahren der Bundesanwaltschaft nicht aus. Heute weiß man, dass der Verdächtige auch Mitglied der libyschen Terrororganisation Ansar al-Sharia war.
Ende November 2015 bekamen die Ermittler einen Hinweis auf einen "Transport" mit einer brisanten Lieferung. Unverzüglich wurden Durchsuchungen in einer Moschee, in Fahrzeugen, einer Wohnung und einem Zimmer in einem Flüchtlingsheim durchgeführt. Sie erwiesen sich als Fehlschlag, gefunden wurden nur Datteln und Drogerieartikel. Der Terrorverdacht, so die Terrorfahnder, habe sich nicht bestätigt.
Sollen damit zugleich alle bisherigen Erkenntnisse zu Ben Ammar falsch gewesen sein? Waren die Fahnder unprofessionell - oder wurden sie geleimt? Wollten die Verdächtigen testen, ob sie unter Beobachtung stehen und wie weit sie gehen können? Oder gab es noch ganz andere Gründe für das Scheitern der Aktion?
Sollte sie vielleicht scheitern? Vor dem Untersuchungsausschuss im Abgeordnetenhaus von Berlin sagte ein LKA-Verantwortlicher, die Aktion sei ja gar nicht gescheitert, schließlich habe man durch sie Klarheit bekommen. Jedenfalls: Das Verfahren gegen Ben Ammar wurde eingestellt, er konnte sich weiter frei bewegen. Was blieb, war ein Kleinverfahren unter anderem wegen Sozialleistungsbetrugs, Ben Ammar gab das freimütig zu. Das Verfahren sollte nach dem Anschlag noch eine Rolle spielen.
Pannen oder Absicht?
Auch Amri zählte zu dieser Szene, mit Ben Ammar verkehrte er persönlich. Anfang Dezember 2015 wurde Ben Ammar, trotz des "Fehlschlages" wenige Tage zuvor, vom LKA Berlin aufgesucht, als sich Amri gerade bei ihm aufhielt. Es kam zu einer kurzzeitigen Festnahme und Befragung. Das war am 6. Dezember 2015, zwei Tage vor dem Zugriff auf die Saidani-"Eisbär"-Gruppe.
Bisher war nicht klar, warum das LKA Ben Ammar und Amri offen kontaktiert hatte. Was man durch den Zeugenauftritt eines LKA-Beamten vor dem Berliner Ausschuss weiß, ist, dass er für diese Kontaktierung einen "Sonderauftrag" hatte, der direkt vom Staatsschutz kam. Mit der Aktion platzte das LKA mitten in die eben begonnenen Abhörmaßnahmen gegen Ben Ammar und seine Funktion als "Nachrichtenmittler" in der "Eisbär"-Gruppe. Die war damit zerstört und wertlos geworden.
Der Besuch hatte zugleich die Wirkung einer Warnung. Ben Ammar, Amri und ihr Umfeld wussten nun, dass die Polizei weiter fahndete. Die zwei Tage später vorgesehenen Durchsuchungen bei Saidani und seinen zwei Komplizen wurden dadurch torpediert. Dass sie gleichfalls erfolglos blieben, kann folglich nicht überraschen. Und wieder stellt sich die Frage: Handelte es sich um eine stümperhafte Panne der Polizei, wie von Anfängern - oder war eine bestimmte Absicht mit diesem Vorgehen verbunden? Sollte die Erfolglosigkeit das Ergebnis sein?
Eine weitere kurzzeitige Festnahme und Befragung Amris sollte sich im Februar 2016 in Berlin wiederholen. Bis heute ist unklar, ob bei dieser Aktion auch Ben Ammar dabei war. Das LKA bestreitet das, in den Akten ist aber von einem "Herrn Bilel" die Rede.
Insgesamt auffällig bei diesen Szenarien ist einmal die schier unglaubliche Dichte von staatlichen Informanten in dieser Szene. Und dann, dass die Strafverfolger wiederholt Dinge taten, mit denen sie ihre eigenen Maßnahmen konterkarierten.
Dazu zählt auch die Abschiebung Bilel Ben Ammars nach dem Anschlag, die seit Wochen für Unruhe sorgt, auch in Opferkreisen. Im Raum steht, ob der Amri-Freund ein Mitwisser, Unterstützer oder gar Mittäter war.
Das Ermittlungsverfahren wegen des Anschlages auf dem Breitscheidplatz, sprich: wegen vielfachen Mordes, erstreckte sich auch auf Ben Ammar. Zunächst war er zehn Tage lang verschwunden. Am 3. Januar 2017 wurde seine Wohnung durchsucht. Die Staatsanwaltschaft ordnet seine vorläufige Festnahme an und beantragte Haftbefehl, weil sie einen Fluchtgrund sah. Das Anschlagsverfahren wurde mit dem Sozialbetrugsverfahren zusammengeführt, das frühere Terrorverfahren spielte keine Rolle mehr. Am 4. Januar 2017 erließ das Amtsgericht Tiergarten Haftbefehl, begründete ihn auch mit dem Anschlag und teilte die Bedenken Fluchtgefahr.
Am 13. Januar 2017 wandte sich Bundesanwalt Thomas Beck, in der Bundesanwaltschaft Leiter der Abteilung Terrorismus, ans Bundesjustizministerium, dem die Karlsruher Behörde unterstellt ist und teilte mit, es würden "zureichende tatsächliche Anhaltspunkte bestehen, dass Ben Ammar in die Anschlagspläne eingeweiht und zumindest hilfeleistend beteiligt" gewesen sei. Noch am selben Tag traf derselbe Bundesanwalt mit dem Generalstaatsanwalt von Berlin dann eine Absprache für die Abschiebung Ben Ammars.
Irene Mihalic, die diesen Sachverhalt in der Ausschusssitzung vorträgt, sagt: "Das steht in krassem Widerspruch zu allem, was wir bisher gehört haben." Oberstaatsanwältin Eva-Maria Tombrink, die in der Generalstaatsanwaltschaft Berlin für Ben Ammar zuständig war, entgegnet, die Formulierung "zureichende Anhaltspunkte" sei die "allerunterste Verdachtsstufe", Haftbefehl gebe es erst bei "dringendem Tatverdacht". Dabei hatte sie wenige Tage zuvor ja selber einen Haftbefehl beantragt und bekommen. Die Anklage gegen Ben Ammar wegen Sozialleistungsbetruges lag fertig in ihrer Schublade.
Auch den Abgeordneten Benjamin Strasser (FDP) überzeugt das nicht: "Wo war der Knackpunkt für die letztlich andere Entscheidung? Was ist in diesen Tagen passiert?", fragt er. Eine Frage, die mit der seiner Kollegin nach möglicher politischer Einflussnahme korrespondiert. Die Oberstaatsanwältin antwortet: "Zum einen ist die Zeit vorangeschritten", außerdem seien die Maßstäbe, wenn ein Haftbefehl beantragt werde, immer strenger.
Am 30. Januar 2017 erfolgte Haftprüfung. Nun hieß es, es gebe keine Anhaltspunkte, dass Ben Ammar am Anschlag auf dem Breitscheidplatz beteiligt gewesen sei. Zu diesem Zeitpunkt waren die Asservate noch nicht ausgewertet, die Ermittlungen noch in vollem Gange. Die Staatsanwaltschaft stellte das Ermittlungsverfahren wegen Sozialbetruges ein. Am 1. Februar 2017 wurde Ben Ammar nach Tunesien geflogen. Dort soll er in einem Hochsicherheitsgefängnis sitzen. Das Mordverfahren gegen ihn wegen des Anschlages lief noch bis zum Oktober 2017 weiter.
Im Zuständigkeitsbereich der Oberstaatsanwältin Tombrink ist in den letzten fünf Jahren seit 2014 niemand so schnell abgeschoben worden, innerhalb von sechs Wochen, wie Ben Ammar. Ebenfalls ist kein zweiter Fall bekannt, dass eine Abschiebung von derart betriebsamer politischer Reisediplomatie begleitet wurde, wie hier. Ein Staatssekretär des Bundesinnenministeriums flog extra nach Tunesien.
Wer war der vierte Täter?
In der Islamisten- und Drogenszene, in der sich Amri bewegte, war er umgeben von zahlreichen Spitzeln verschiedener Sicherheitsbehörden. Die Zahl ist zweistellig. Mehrere hatten einen persönlichen Kontakt zu ihm. In der Sitzung des Bundestagsausschusses ergab sich jetzt ein Hinweis, dass es eine weitere V-Person gegeben haben könnte, die in direktem Kontakt zu Amri stand.
Amri war im Juli 2016 in Berlin an einer Messerstecherei beteiligt, die strafrechtlich als "gemeinsame schwere Körperverletzung", wenn nicht sogar als "versuchte Tötung" zu bewerten war und zwingend einen Haftbefehl nach sich hätte ziehen müssen. Den verweigerte allerdings die Generalstaatsanwaltschaft Berlin. Oberstaatsanwältin Tombrink war damit nicht befasst, aber ihr Chef, Behördenvize Dirk Feuerberg. Er muss Ende Juni vor dem Ausschuss erscheinen.
Bei der Tat griffen vier Männer drei andere Männer an. Amri war einer der Angreifer. Zwei seiner Mittäter wurden später, nach dem Anschlag, verurteilt und inzwischen abgeschoben. Dass es einen vierten Angreifer gab, wurde anfänglich von der Staatsanwaltschaft bestritten, mittlerweile aber eingeräumt. Angeblich konnte er nicht identifiziert werden. Die Grünen im Untersuchungsausschuss sind nun auf ein Dokument gestoßen, dass das in Frage stellt. Aus einem Vermerk des BKA vom Juli 2017 soll hervorgehen, dass die Person Hadez A. mit der Tat vom Juli 2016 und den Tätern in Verbindung gestanden habe.
Wenn er tatsächlich der vierte Angreifer war, stellt sich eine Reihe von Fragen: Warum wurde behördlicherseits lange versucht zu verschleiern, dass es einen vierten Täter gab? Warum wird, nachdem das inzwischen eingeräumt werden musste, bis heute versucht, dessen Identität geheim zu halten? Sinn macht so etwas, wenn diese Person zum Beispiel in einem Vertrauensverhältnis mit einer Behörde steht. War der vierte Angreifer, möglicherweise Hadez A., also ein V-Mann oder Informant? Das hieße, dass die Sicherheitsbehörden in Berlin eine Quelle unmittelbar an der Seite des späteren mutmaßlichen Attentäters hatten.
Und das wiederum würde auch das widersprüchliche Verhalten so mancher Behördenvertreter erklären.