Praktika in Deutschland - am liebsten zum Nulltarif

Während in Berlin die prekäre Lebenssituation studierender Praktikanten erforscht wird, plädieren die Arbeitgeber für weitere Ausnahmen vom Mindestlohn

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Studienintegrierte Praktika sind für viele soziale Einrichtungen, aber auch für Wirtschaftsunternehmen und Regierungsinstitutionen eine lohnende Angelegenheit. Die Nachwuchsakademiker, die auf der Suche nach Praxiserfahrungen für ein paar Monate vorbeischauen, absolvieren die tarifüblichen Arbeitszeiten, übernehmen nicht selten wichtige Aufgaben und kosten wenig bis gar nichts.

Für die Praktikanten hat die Auszeit vom Studium allerdings oft einschneidende Konsequenzen, wie eine Untersuchung des Netzwerks "Prekäres Praktikum" zeigt, die im März auf dem Berufskongress für Soziale Arbeit in Berlin vorgestellt wurde.

Unbezahlte Praktika oder: Tafel statt Mensa

1.814 Studierende der Alice Salomon Hochschule, der Evangelischen Hochschule Berlin und der Katholischen Hochschule für Sozialwesen wurden in der Hauptstadt zu ihrer sozioökonomischen Lebenssituation befragt. Das Ergebnis offenbart einmal mehr fehlerhafte Weichenstellungen des deutschen Bildungssystems, denn obwohl hier nur künftige Fachkräfte aus sozialen Berufen interviewt wurden, sind die Ergebnisse vielfach übertragbar.

Fast jeder zweite Studierende bekommt BAföG, zwei Drittel gehen neben dem Studium einer Erwerbstätigkeit nach und sind mehrheitlich zwingend auf diese Zusatzeinkünfte angewiesen. Rund 20 Prozent der Nachwuchsakademiker arbeiten 55 Stunden oder mehr im Monat. Trotzdem gaben drei Viertel der Befragten an, im Monat mit weniger als 800 Euro auskommen zu müssen - bei durchschnittlichen Fixkosten von 500 Euro.

Das "praktische Studiensemester" hat einen Umfang von 22 Wochen, in denen die Studierenden angehalten sind, tarifübliche Arbeitszeiten zu absolvieren. Eine Reduzierung ist nur bei einer Verlängerung des Praktikums möglich, wenn die Praxisstelle und die Praxisämter der Hochschulen einer Sonderregelung zustimmen.

Die meisten befragten Studierenden wählten ihren Praktikumsplatz aus eigenem Interesse oder unter dem Gesichtspunkt der beruflichen Weiterentwicklung - und zahlten vielfach einen hohen Preis. Während des Praktikums verschlechterte sich die ökonomische Situation bei knapp einem Drittel der Studierenden, nicht nur infolge fehlender oder schlechter Bezahlung, sondern auch wegen der Unmöglichkeit, neben der Vollzeitstelle weiter einer studienbegleitenden Erwerbstätigkeit nachzugehen.

Das Netzwerk zitiert einen Studenten der Evangelischen Hochschule Berlin mit der ernüchternden Feststellung: "Null Euro sind nicht genug. Dass Studierende zur Tafel gehen, kann nicht die Antwort sein auf die Frage nach Wert und Anerkennung in sozialen Berufen." Berichte aus anderen Städten zeigen, dass hier keine Einzelfälle für bestimmte Fächerkombinationen geschildert werden.

Immer mehr Studierende haben offenbar Probleme, ihr Studium zu finanzieren. Zumindest beziehen immer mehr von ihnen einen Teil ihrer Lebensmittel bei den Tafeln, statt sich in der Mensa satt zu essen.

Erklärung des Bundesverbandes Deutsche Tafel

In den vergangenen Monaten erlangten tafelnde Studenten auch mediale Aufmerksamkeit. Schlagzeilen wie "Nach der Uni zur Tafel", "Mit Kartoffeln und Kohl durchs Studium", "Arme Studenten: Tafel statt Mensa" entstehen selbstverständlich nicht allein durch unbezahlte Praktika, beleuchten aber die prekäre Gesamtsituation, die durch unbezahlte Praktika verschärft wird.

Wem helfen Lernorte?

"Praxisstellen sind Lernorte in einem Bereich der Sozialen Arbeit, in denen sozialarbeiterische/sozialpädagogische Aufgaben erfüllt und Lernziele verwirklicht werden", heißt es in der Praktikumsordnung für den Bachelor-Studiengang "Soziale Arbeit" der Alice-Salomon-Hochschule in Berlin.

Das klingt nach einer guten Idee, aber gut 70 Prozent der befragten Studierenden konnten vor allem handfeste Vorteile für ihren "Arbeitgeber" ausmachen. Sie leisteten nach eigener Einschätzung während des Praktikums eine für den Betriebsablauf unentbehrliche Arbeit. Mehr als 80 Prozent waren sogar der Meinung, dass ihre Aufgaben mit denen einer Fachkraft gleichzusetzen waren.

Kein Wunder also, dass für die einmal wöchentlich geplanten Reflexionen mit den Anleiterinnen und Anleitern vor Ort wenig Zeit blieb. Rund 50 Prozent der Praktikanten diskutierten einmal im Monat oder seltener mit ihrem Ansprechpartner, in über 80 Prozent der Fälle dauerten die Gespräche weniger als 45 Minuten.

Dabei wird von den Studierenden ein Abschlussbericht erwartet, der ihre Fähigkeit beweist, "unter didaktischer/methodischer Anleitung durch die Praxisstelle eine Verbindung zwischen Studium und Praxis herzustellen." Das Netzwerk Praktikum leitet aus den bisherigen Ergebnissen, die bis zum Sommer noch vervollständigt und differenziert werden sollen, zwei wesentliche Forderungen ab:

1. Die Arbeit von Praktikantinnen und Praktikanten soll angemessen vergütet werden.

2. Anleiterinnen und Anleiter brauchen zeitliche Freiräume für die qualifizierte Anleitung und Ausbildung in den Praxisstellen.

Netzwerk Praktikum

Zweierlei Praktika und der Mindestlohn

"Der Mindestlohn kommt wie im Koalitionsvertrag verabredet ohne Ausnahmen und er kommt pünktlich", verkündete Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) Mitte März. Einige Sonderregelungen waren gleichwohl eingepreist. Für Jugendliche bis 18 Jahre, rund 180.000 Langzeitarbeitslose, Ehrenamtliche und Praktikanten gilt die Lohnuntergrenze nicht - oder nur bedingt. Sogenannte "freiwillige Praktika", die länger als vier Wochen dauern, sollten nach Nahles' ursprünglicher Vorstellung mit 8,50 Euro pro Stunde vergütet werden. Der Gesetzentwurf, der in dieser Woche vom Bundeskabinett abgesegnet wurde, sieht nun einen Zeitraum von sechs Wochen ohne Mindestlohn vor.

Kurz vor der Beschlussfassung hatten die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, der Bundesverband der deutschen Industrie und der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft noch einmal nachdrücklich für Änderungen am Gesetzentwurf plädiert. Mit dem obligatorischen Hinweis auf die unabdingbare Notwendigkeit von Praxiserfahrungen, die nicht unbedingt vergütet werden müssen.

Die Unternehmen, die solche Praktika anbieten, investieren in diese ein hohes Maß an Zeit und Geld. Um solche Praktika nicht unattraktiv zu machen, müssen sie vom Mindestlohn ausgenommen werden. Würden solche Praktika wie Arbeitsverhältnisse behandelt, würden viele Unternehmen sie künftig nicht mehr anbieten. Die Einbeziehung studentischer Praktika in die Mindestlohnregelung würde der Praxisorientierung von Hochschulbildung schaden.

Andreas Barner, Präsident des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft

Die Gewerkschaften sehen das anders. Zwar unterstützt der DGB in einem neuen Positionspapier die Regelung des Gesetzentwurfs, verpflichtende Berufspraktika im Rahmen von Schulbesuch, Studium oder Ausbildung komplett vom Mindestlohn auszunehmen. Auch hier also keine Chance auf 8,50 Euro für die Studierenden der Hochschulen für Sozialwesen in Berlin. Für alle anderen Praktika dürften allerdings keine Sonderregelungen gelten, meint der DGB.

Praktikanten im Dienst der Regierung

In Brandenburg, wo am 14. September ein neuer Landtag gewählt wird, setzte sich die rot-rote Koalition Anfang des Jahres mit dem heiklen Thema auseinander. Ausgangspunkt war eine parlamentarische Anfrage des linken Abgeordneten Andreas Bernig, der bei der Vergabe von Praktika die Kriterien des Vereins Fairwork berücksichtigt wissen wollte. Dieser fordert für alle Praktika einen Arbeitsvertrag, eine Vergütung von mindestens 300 Euro pro Monat und eine maximale Dauer von drei Monaten.

Im Namen der Landesregierung antwortete Arbeits- und Sozialminister Günter Baaske (SPD), der sich entschieden gegen "<ä#Scheinpraktika', insb. nach Abschluss einer Ausbildung oder eines Hochschulstudiums" aussprach. Praktika, die im Zusammenhang mit einer schulischen, beruflichen oder universitären Ausbildung stehen, nahm Baaske allerdings aus, denn die Situation der Praktikanten sei "vom Grundsatz her nicht prekär".

Die Landesregierung teilt jedoch nicht die Auffassung, dass durch Studien- und Prüfungsordnung der Hochschulen vorgeschriebene Praktika generell vergütet werden sollten, weil eine generelle Entgeltpflicht das Angebot geeigneter Praxispartner und damit die Qualität der Hochschulausbildung reduzieren würde.

Günter Baaske (SPD)

Auf die Frage, wie es die Landesregierung selbst mit der Beschäftigung und Bezahlung ihrer durchaus zahlreichen Praktikanten hält, reagierte der Minister mit einer detailfreudigen Interpretation des Berufsbildungsgesetzes. Bei Praktikanten, die nicht in dessen Geltungsbereich fielen - und das sei bei den von der Landesregierung angebotenen Praktikumsverhältnissen "der Regelfall" - bestände keine gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung einer Vergütung. Das gilt nicht nur für die brandenburgische Landesregierung, sondern auch für die Bundesregierung - trotz einer Praktikantenrichtlinie aus dem Jahr 2011 - und natürlich ebenfalls für Unternehmen oder soziale Einrichtungen.

SPD-Staatssekretärin Brigitte Zypries macht solche Fragen offenbar vom guten Ton abhängig. Auch in diesen Fällen gibt es kein positives Echo auf Forderungen, wie sie von Fairwork oder vom Netzwerk "Prekäres Praktikum" erhoben werden.

Bleibt die spannende Frage, wie die Praktikantinnen und Praktikanten in Zukunft mit ihrer Situation umgehen. Momentan scheinen sie keine eindeutige Meinung zu haben. So kam der "Praktikantenreport 2012" zu einem schwer interpretierbaren Ergebnis: Obwohl 40 Prozent der Praktika in Deutschland nicht bezahlt werden und 60 Prozent der Praktikanten keine besonderen Karrierechancen in ihrem Betrieb erwarten, sind rund zwei Drittel der Praktikanten "insgesamt zufrieden".