"Protest ist keine derzeit erlaubte Ausnahme vom Verbot von Versammlungen"

Die Corona-Pandemie wird in Großbritannien wie in anderen Ländern als Ramme zur Durchsetzung von Maßnahmen zur Schleifung von Grundrechten verwendet

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Das ist auch in Großbritannien so. Selbst die Einführung des Corona-Impfstoffs verleitet so manchen Politiker dazu, Testballons steigen zu lassen, die Vertretern britischer Menschenrechtsorganisationen Schweißperlen auf die Stirn treiben lassen.

So soll in Wales scheinbar ein Impfpass im Kreditkartenformat eingeführt werden. Dieser soll, so die offizielle Begründung, den Inhaber darüber informieren, wann die zweite Impfdosis fällig wird. Außerdem soll er eine Telefonnummer enthalten die man im Fall von aufgetretenen Nebenwirkungen und Unverträglichkeiten anrufen kann.

Soweit so gut. Doch Menschenrechtsorganisationen wie "Liberty" und "Big Brother Watch" haben bereits Bedenken angemeldet. Denn Großbritannien hat im Gegensatz zu Deutschland keine Ausweispflicht, entsprechend gibt es weder Melderegister noch Personalausweise. Letztere einzuführen, ist jedoch ein Langzeitprojekt britischer Regierungen, welches aber bislang am Widerspruch großer Bevölkerungsteile gescheitert ist. Der für Wales angedachte Impfpass bringt nun Elemente eines Personalausweises ins Spiel.

Impf-App

In den anderen Landesteilen Großbritanniens soll es ein derartiges Experiment zwar nicht geben, dennoch soll die Impfung als Instrument sozialer Kontrolle verwendet werden. So erklärte der frisch gebackene Impfminister Nadhim Zahawi in einem Interview für die BBC, dass man in Regierungskreisen über eine Impf-App für Smartphones nachdenke, welche man zum Beispiel für Restaurant- oder Kinobesuche verwenden könne.

Es gebe unter Anbietern von Dienstleistungen und Veranstaltungen Bedarf, den Einlass kontrollieren zu können. Mit einer solchen App werde dies möglich. Auf Nachfrage der Journalistin, ob es "damit quasi unmöglich" werde, etwas "ohne Impfung zu unternehmen", antwortete Zahawi: "Die Menschen werden eine Entscheidung treffen müssen."

Demonstrationsrecht

Auch das britische Demonstrationsrecht ist im Laufe der Covid-19 Krise zunehmend ramponiert worden. Für das Jahr 2021 droht neues Ungemach. Laut einer Mitteilung der auf die Untersuchung von Polizeigewalt spezialisierten Bürgerrechtsorganisation "Netpol" vom 26. November plant die Regierung aufgrund des nachhaltigen und andauernden Drucks durch Lobbyorganisationen aus dem Polizeiapparat eine Reihe von Gesetzesverschärfungen. Diese sollen scheinbar in einem "Gesetz zum Schutz der Polizei und der Öffentlichkeit" zusammengefasst werden, so Netpol.

Vor Ausbruch der Covid-19-Pandemie hatte Großbritannien ein sehr liberales Versammlungsrecht. Kundgebungen und sogar Demonstrationen müssen eigentlich nicht angemeldet werden. Die Corona-Gesetzgebung ermöglicht politische Zusammenkünfte unter freiem Himmel nur noch mit strengen Auflagen und nach vorheriger Anmeldung und Genehmigung durch die örtliche Polizei.

Diese Gesetzgebung wird zunehmend fälschlicherweise zu einem Demonstrationsverbot umdefiniert. So twitterte Londons Bürgermeister Sadiq Khan am 27. November im Vorfeld einer geplanten Demonstration gegen die Lockdown-Maßnahmen der britischen Regierung, dass Versammlungen von mehr als zwei Personen, die nicht im selben Haushalt wohnen, verboten seien und die Sicherheit der Londoner Bevölkerung sowie der Polizei gefährden würden. Die Organisation "Big Brother Watch" brandmarkte diesen Tweet später als "ernsthaft irreführend". Rechtsverdrehung helfe keinem.

Eine ähnliche Rechtsverdrehung kommt auch von der Polizei selbst. So erklärte die Londoner Metropolitan Police am 27. November, dass "Protest keine derzeit erlaubte Ausnahme vom Verbot von Versammlungen unter den geltenden Corona-Bestimmungen" darstelle. Dem entgegneten die Organisationen "Big Brother Watch" und "Liberty" mit einer ausführlichen Gegendarstellung, dass Demonstrationen zu politischen Zwecken mit entsprechenden Hygienekonzepten ausdrücklich erlaubt seien.

Pressefreiheit

Auch die Pressefreiheit wird ähnlich selbstherrlich eingeschränkt. Am 9. September schrieb "Big Brother Watch" einen bitteren Beschwerdebrief an den Londoner Polizeichef aus Anlass zahlreicher polizeilicher Übergriffe auf Medienvertreter am Rande einer Demonstration in der britischen Hauptstadt am 5. November. Während dieser Demonstration führte die Polizei 190 Verhaftungen durch und verhängte Geldstrafen in Höhe von bis zu 10.000 Pfund.

Journalistische Arbeit gilt laut britischen Corona-Verordnungen als "essentielle Arbeit" der auch unter Lockdownbedingungen nachgegangen werden darf. Das wurde von der Londoner Polizei scheinbar nicht akzeptiert, vielmehr wurden Journalisten angewiesen die Demonstration zu verlassen. Es gibt inzwischen zahlreiche Beschwerden von Pressevertretern, an jenem Tag durch Polizisten bedroht und geschlagen worden zu sein. Außerdem soll die Polizei verschiedenen Fotografen mit Verhaftung gedroht haben.

Vorwürfe systematischer Polizeigewalt werden auch von der Organisation "Netpol" erhoben. Sie veröffentlichte im November einen Report, in welchem sie der britischen Polizei "institutionellen Rassismus" vorwirft. Insbesondere die Teilnehmenden an "Black Lives Matter" Demonstrationen während der Sommermonate seien von "exzessiver Gewaltausübung" durch Polizeibeamte, darunter "Schlagstockeinsätze, der Einsatz berittener Polizei gegen Demonstranten, Pfeffersprayeinsatz sowie gewaltsame Festnahmen" betroffen gewesen. Eine junge Frau sei bei einem solchen Einsatz von einem Polizeipferd bis zur Bewusstlosigkeit "zertrampelt" worden. Die stundenlange Einkesselung von oft minderjährigen Demonstranten habe ebenfalls zum polizeilichen Repertoire gehört. Auch die Arbeit von für Menschenrechtsorganisationen arbeitende Demonstrationsbeobachtern sei auf teils gewaltsame Weise behindert worden.

Im Anbetracht all dieser Beschwerden erscheint es verständlich, dass gerade bei "Netpol" bezüglich des geplanten Gesetzes zum Schutz der Polizei die Alarmglocken schrillen. "Netpol" spricht in diesem Zusammenhang von der "Erfüllung einer polizeilichen Wunschliste". So soll die Polizei scheinbar größere Handhabe bei der Erstellung von Auflagen für "statische" – also an einem fixen, definierten Ort stattfindende –Kundgebungen erhalten. Auch soll das Verbot solcher Kundgebungen erleichtert werden.

Die Handlungsschwelle für die Durchführung von Verhaftungen im Rahmen von Kundgebungen und Demonstrationen soll ebenfalls gesenkt werden. Konnte die Polizei bislang bei "schwerwiegenden Störungen" (serious disruption) des öffentlichen Lebens durch einen Protest eingreifen, soll dies zukünftig bereits bei "signifikanten Störungen" (significant disruption) möglich sein. Das würde eine schärfere Kriminalisierung von Aktionen des zivilen Ungehorsams bedeuten als bislang. Zum Einsatz kommen könnte ein solches Gesetz etwa bei Blockadeaktionen der Klimaschutzbewegung im innerstädtischen Bereich.