Rentenpolitik in Krisenzeiten
Fussnoten
Der Nachholfaktor hat folgenden Hintergrund: Durch eine Sicherungsklausel dürfen Renten nominell nicht gekürzt werden. Kommt durch Anwendung der Rentenberechnungsformel von 2004 ein negativer Prozentsatz heraus, soll die eigentlich erforderliche Rentenkürzung durch geringere Rentensteigerungen in den Folgejahren nachgeholt werden.
Dieser Nachholfaktor wurde 2019 bis 2026 ausgesetzt, um die Haltelinie, keine Absenkung des Rentenniveaus unter 48 Prozent bis 2025, einzuhalten. Ohne Nachholfaktor hätte die Erhöhung 5,97 Prozent (West) betragen. Im kommenden Jahr wird die Erhöhung durch den Nachholfaktor dann um 1,17 Prozent niedriger ausfallen.
Das bedeutet eine Minderausgabe der DRV von ca. 3,5 Mrd. Euro. (Achtung Satire: Modellrechner wie Börsch-Supan oder Werding würden schnell ausrechnen, dass die Einsparungen sich bis 2040 auf über 100 Mrd. Euro aufsummieren würden – damit wären dann die 100 Mrd. des Rüstungssondervermögens gegenfinanziert.)
Auch wenn das Prognosen auf die Zukunft sind und die Steigerungssätze stark abweichen können, bleiben die relativen Differenzen zwischen Lohn- und Rentenentwicklung sicher in der dargestellten Größenordnung. Die Differenz zwischen Lohn- und Rentenentwicklung hat zwischen 1990 und 2020 schon zehn Prozent betragen.
Es handelt sich hierbei um Bruttowerte. Die Differenz zwischen den Nettolöhnen und den Nettorenten ist größer, weil die Abgabenbelastung der Renten in den Zeiträumen stärker steigen/gestiegen sind als bei den Löhnen.