Schäuble und der Rechtsstaat

Die Bundesregierung leitet das Auslieferungsgesuch der Münchener Staatsanwaltschaft für die 13 CIA-Agenten, die El Masri verschleppt und misshandelt haben, vor allem auf Druck von Schäuble nicht weiter

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Wie es der deutsche Bundesinnenminister mit dem Recht hält, zeigt sich nicht nur bei seinen dauernden Vorstößen, neue Gesetze für neue Sicherheits- und Überwachungsmaßnahmen schaffen und dabei auch die Verfassung ändern zu wollen. Wenn es um politische Zwecke geht, lässt der auch für den Verfassungsschutz zuständige Minister schon mal die Einhaltung des Rechts außen vor, wie dies nun im Hinblick auf das Auslieferungsersuchen für die CIA-Agenten der Fall gewesen ist, das die Bundesregierung wohl vor allem auf Druck von Schäuble nicht verfolgen will.

Die Münchener Staatsanwaltschaft hat im Fall der Entführung von Khaled El Masri Haftbefehle für 13 CIA-Mitarbeiter ausgeschrieben. El Masri war im Dezember 2003 von Mazedonien nach Afghanistan verschleppt und dort mehrere Monate festgehalten, verhört und auch von deutschen Sicherheitskräften misshandelt worden. Weil El Masri vermutlich nur aufgrund einer Verwechslung in Verdacht geraten ist, wurde er von den Amerikanern wieder im Mai 2004 freigelassen, allerdings ohne Entschuldigung und Entschädigung. Man tut einfach so, als sei nichts gewesen. Die amerikanischen Gerichte habe eine Klage von El Masri in den USA abgelehnt, weil dies die "nationale Sicherheit" gefährden könnte.

Die Münchener Staatsanwaltschaft hat im Februar nach längerem Zögern (Justiz mit Beißhemmung) Haftbefehle zur internationalen Fahndung für 11 Männer und zwei Frauen erlassen, die für die CIA tätig waren und El Masri verschleppt und misshandelt haben sollen. Dass die USA die Agenten decken und nicht ausliefern, war von Anfang an abzusehen. Und es war auch klar, dass Bundesinnenminister Schäuble, der sich auch schon mal für ähnliche Operationen wie die USA, beispielsweise für gezielte Tötungen, Verwertung von erfolterten Geständnissen oder unbefristete Inhaftierung von Verdächtigen, ausgesprochen hat, die Zusammenarbeit mit den amerikanischen Geheimdiensten nicht gefährden will – schon gar nicht für einen Fall wie El Masri oder auch Sammar, der nach Syrien verschleppt, dort gefoltert und von deutschen Sicherheitsbeamten besucht wurde. Hier hatte Schäuble unverblümt gesagt.

Ein paar Monate Haft haben schon manchen bewegt auszupacken, damit arbeitet die deutsche Strafverfolgung doch auch.

Oder auch:

Da können Sie auch Maier, da müssen Sie nicht Zammar heißen. Dann werden Sie auch nicht im Hotelzimmer mit Whirlpool untergebracht.

Schäuble betont zwar immer, dass Freiheit und Sicherheit kein Gegensatz seien und dass er streng rechtsstaatlich handeln würde, aber im auch nur potenziellen, gerne heraufbeschworenen Ernstfall neigt der Innenminister zur Sicherheit und zur Einschränkung der Freiheit und des Rechtsstaats. So hat Schäuble mit einem Veto gedroht, wenn die Bundesregierung erwägen würde, ein Ersuchen an die US-Regierung zu stellen. Diese hatte schon längst gegen die Haftbefehle und die strafrechtliche Verfolgung der CIA-Mitarbeiter protestiert und so deutlich gemacht, dass die USA Immunität für diese in Anspruch nehmen. Schäuble verteidigte dieses Zurückweichen des Rechtsstaates, weil die Zusammenarbeit mit den amerikanischen Behörden "lebensnotwendig" sei, und meinte, man solle das doch die USA selbst regeln lassen.

Offenbar konnte sich Schäuble damit auch beim Koalitionspartner durchsetzen. Justizministerin Zypries wollte zwar zunächst das Festnahmeersuchen unterstützen, hat aber nun doch, um den sowieso schon durch die vielen Vorstöße von Schäuble angenagten Koalitionsfrieden nicht weiter zu gefährden, nachgegeben. So hieß es aus dem Justizministerium, dass man das Gesuch nicht weiterleiten, weil die Amerikaner deutlich erklärt hätten, dass sie die verdächtigen Entführer nicht ausliefern werden. Das ist Realpolitik, wie man sie kennt, aber sie höhlt just die Unabhängigkeit der Justiz und damit auch den Rechtsstaat aus, den man vorgibt, angeblich mit immer massiveren und teils grundgesetzwidrigen Mitteln verteidigen zu wollen.

Allerdings untergräbt man damit auch die Sicherheit, zu der die Strafverfolgung von denjenigen gehört, die Menschen ihrer Freiheit beraubt und misshandelt haben. Und von einem wehrhaften Rechtsstaat ist hier auch nichts zu merken, wenn Schäuble nicht einmal wagt, ein Ersuchen vom Bundesjustizministerium weiterleiten zu lassen, das zwar von vorneherein zum Scheitern verurteilt war, aber dennoch Symbolkraft gehabt hätte. Auch so hat das Verhalten Symbolkraft insofern, als es deutlich macht, dass Schäuble – mitsamt der Bundesregierung – das Recht nach politischen Interessen behandelt. Strafverfolgung, Menschenrechte oder Grundgesetz haben sich den "nationalen Interessen" zu unterwerfen. Als Vorbild für den Kampf gegen den Terrorismus oder auch nur gegen die Kriminalität im Namen von Freiheit oder des Rechstaats kann es nicht dienen, wenn Verschleppung, Inhaftierung und Misshandlung für die "Freunde" straffrei bleiben sollen.