Schluß mit kommerzieller Gebäudeerfassung
Landgericht Hamburg verbietet Tele-Info Vermarktung von Bilddatenbank
Das Landgericht Hamburg hat dem Tele-Info Verlag in Garbsen verboten, Fotos von Häusern zu vermarkten. Gegen die von dem Verlag geplante flächendeckende Bilddatenbank aller Gebäude hatte es auch in Schleswig-Holstein Widerstand vom Verband Haus und Grund sowie dem Landesdatenschutzbeauftragten Helmut Bäumler gegeben. Viele Bürgerinnen und Bürger von Schleswig-Holstein hatten in den letzten Wochen Widerspruch gegen die Erfassung ihrer Gebäudedaten beim Tele-Info Verlag eingelegt.
Zur Information: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Schleswig-Holstein informiert: Erstellung einer bundesweiten Gebäude-Bilddatei
Der Tele-Info Verlag hatte 1998 begonnen, sämtliche Gebäude in Deutschland zu fotografieren und mit Adresse zu erfassen, um sie anschließend als Bilddatenbank zu vermarkten. Nach Ansicht der meisten Datenschutzexperten verstößt dieses Vorhaben gegen Bestimmungen des Datenschutzes. Die Haus- und Grundeigentümer befürchten zudem, daß Bild und Personendaten mit Telefonnummern verknüpft werden und die Planung von Einbrüchen erleichtern oder zu unerwünschten Werbesendungen führen.
Die bundesweit geltende einstweilige Verfügung veröffentlichte der Grundeigentümer-Verband Hamburg. Danach urteilte das Gericht, der Tele-Info Verlag kommerzialisiere zum eigenen wirtschaftlichen Vorteil Informationen, die in der Eigentums- und Privatsphäre liegen. Damit werde massiv in die persönliche Sphäre des Einzelnen eingegriffen.
Noch am 9. Juli hatte der schleswig-holsteinische Landtag einstimmig seine Mißbilligung ausgedrückt, daß Tele-Info "für Vermarktungszwecke eine flächendeckende fotografische Gebäudeerfassung durchführt, ohne vorher die Zustimmung der Betroffenen eingeholt zu haben und ohne auf die zahlreichen Widersprüche Betroffener angemessen zu reagieren." Der Landtag forderte die Landesregierung auf, eine schnelle Umsetzung der EU-Datenschutzrichtlinie in Bundesrecht herbeizuführen. Nur so könne ein "wirksamer Schutz" der Bürgerinnen und Bürger gegen die unzulässige kommerzielle Verarbeitung personenbezogener und personenbeziehbarer Daten geschaffen werden.