Schweizer Provider sperren Zugang zu amerikanischer Website

Die Schweizer "Aktion Kinder des Holocaust" setzte Provider unter Druck, aus "Selbstverantwortung" ihre Kunden nicht mehr auf rassistische Webseiten zugreifen zu lassen

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Die Schweizer Aktion Kinder des Holocaust (AKDH) suchte bislang nach Hompages mit rassistischen, antisemitischen oder rechtsradikalen Inhalten und meldete die Adressen dann an Polizei und Provider weiter. Über 100 wurden bereits vom Netz genommen. Jetzt ist die Gruppe noch weiter gegangen und hat erreicht, dass Schweizer Provider für ihre Kunden den Zugang auch zu einer Website gesperrt haben, die durch einen US-amerikanischen Provider ins Netz gestellt wurde.

Die AKDH ist der Meinung, wie sie in der Erfolgsmitteilung schreiben, dass "für Skinheads, Nazis und Rassisten das Internet die wichtigste Informations- und Werbeplattform" ist. Jetzt aber wehe den "braunen Gruppen in der Schweiz ein rauer Wind ins Gesicht". Man habe es geschafft, durch "geschickte Aktionen" viele entsprechende Websites vom Netz zu verbannen. Nachdem die Gruppe rechte Websites bei Providern entdeckt hatte, meldete sie diese bei der Polizei, die wiederum den Providern empfahlen, ihre Verantwortung wahrzunehmen.

Natürlich ist diesem Weg bestenfalls ein vorübergehender Erfolg vergönnt. Viele der so bei Schweizer Providern geschlossenen Websites siedelten einfach ins Ausland über. Angeblich suchten die meisten bei front14.org Unterschlupf, einer von Amerikanern betriebenen Plattform, die Webhosting und Email speziell für Rassisten anbietet, was auch ganz explizit gesagt wird. Slogan des seltsamen Nischenanbieters: "Online hate at its best." Jetzt hat die AKDH die Provider Sunrise, Diax und IP-Plus, den Internetservice von Swisscom, dazu gebracht, für ihre Kunden den Zugang zu front14.org zu sperren: "Die meisten Internetbenutzer in der Schweiz können nun 754 braune Sites nicht mehr öffnen." Ob alle dort liegenden Seiten nach Schweizer Recht verbotene Inhalte enthalten, wird nicht berichtet - und interessiert womöglich auch nicht.

Nach der Aktion hatte Jürg Bühler vom Bundesamt für Polizei diese Aktivitäten gegenüber dem Tagesanzeiger begrüßt und gesagt: "Wir appellieren an die Selbstverantwortung der Provider. Ich finde es positiv, wenn 'front14' gesperrt wird." Das aber ist eigentlich ohne rechtliche Grundlage geschehen und könnte etwa zum Vorbild neuer Pressuregroups werden, die dann auch versuchen könnten, anderes Unliebsames durch solche Aktivitäten unzugänglich zu machen. Was beim Kampf gegen den Rassismus wohl auf keinen großen Widerspruch stoßen wird - wer will schon, wenn er Bedenken äußert, was dies für die Meinungsfreiheit bedeuten könnte, auch gleich der Unterstützung des Rassismus bezichtigt werden, wie dies die Befürworter solcher Aktionen gerne machen -, könnte mithin einen bedenklichen Trend auslösen, gleich ob es um den Schutz der Bürger vor Pornographie, copyright-geschützten Dateien, verpönten Programmen oder ungeliebten Meinungen geht. Selbstjustiz ist keinesfalls immer der richtige Weg, um gegenüber politischen Feinden vorzugehen und dabei angeblich auch die Demokratie vor diesen schützen zu wollen.

Die Provider sind dabei sicherlich in einer unangenehmen Zwicklage und richten sich derzeit nach der überwiegenden Stimmung (bekanntlich kann sich diese aber auch verändern!). So erklärte Rene Burgener von Sunrise, dass seine Firma die ethische Verantwortung habe, keine Missbräuche im Netz zu dulden (wobei Missbrauch wieder ein sehr weiter Begriff ist, in den vieles hineingesteckt werden kann). Weil die rechtliche Grundlage noch Lücken aufweise und niemand die Zensurfunktion übernehme, habe er entscheiden, den Zugang zu front14 zu sperren. Wäre es nicht zumindest für jemanden, der derart entschlossen die ethische Verantwortung übernimmt, auch sinnvoll gewesen, zumindest gleichzeitig dieses Vorgehen rechtlich klären zu lassen? Eigentlich sollte es uns bei solchen Nach- und Nebenaktionen auch unheimlich werden, auch wenn sich diese gegen die Propaganda von Gruppen richten, die in keiner Weise an sich verteidigungswürdig sind.