Snowden müsste in den USA mit Folter rechnen
Die US-amerikanische Juristin Marjorie Cohn im Telepolis-Interview über die rechtliche Bewertung der Vorwürfe gegen Edward Snowden
Marjorie Cohn ist Juraprofessorin an der Thomas-Jefferson-Fakultät für Rechtswissenschaften in San Diego, Kalifornien. Sie stand nach 2006 mehrere Jahre dem US-amerikanischen Juristenverband National Lawyers Guild vor und setzt sich seit 1978 für die Internationale Vereinigung Demokratischer Juristen ein.
Frau Cohn, die Regierung von US-Präsident Barack Obama setzt derzeit alles daran, des Geheimdienst-Enthüllers Edward Snowden habhaft zu werden. Was hätte Snowden im Fall einer Auslieferung aus Russland an die USA zu erwarten?
Marjorie Cohn:In den USA würde Snowden wohl andauernde Einzelhaft drohen. Zumindest lässt der Fall des Militärs Bradley Manning darauf schließen...
...der geheime Informationen an die Enthüllungsplattform Wikileaks weitergegeben hat.
Marjorie Cohn: Das Problem bei dieser Einzelhaft ist, dass sie Folter gleichkommt, weil sie früher oder später zu Halluzinationen, Katatonie und sogar Suizid führen kann. Für Snowden wäre es sehr schwer, einen fairen Prozess zu bekommen, wenn man das politische Klima betrachtet, das die Obama-Regierung in Bezug auf Whistleblower geschaffen hat.
Nach der Flucht Snowdens aus den USA hat es von US-Seite zahlreiche Drohungen gegen China und Russland gegeben, die dem 30-Jährigen geholfen haben. Wie bewerten Sie diese Politik der US-Führung?
Marjorie Cohn: Nach Ansicht von Michael Ratner, dem Anwalt von Wikileaks-Mitbegründer Julian Assange, übt die Obama-Regierung massiven Druck auf Staaten weltweit aus, um eine Auslieferung Snowdens zu erreichen. Er soll um jeden Preis wieder in den Zugriffsbereich der USA gelangen. Nach Ansicht des Weißen Hauses war der Beschluss der chinesischen Behörden in Hongkong, Snowden ausreisen zu lassen, "eine vorsätzliche Entscheidung der Regierung, einen gesuchten Flüchtling ungeachtet eines gültigen Haftbefehls freizulassen". Diese Entscheidung werde ohne Zweifel negative Auswirkungen auf die US-chinesischen Beziehungen haben, wurde angefügt.
Außenminister John Kerry hat Russland aufgefordert, "das Richtige zu tun", also Snowden die Ausreise zu verweigern und ihn an die USA zur Strafverfolgung auszuliefern. Dies sei wichtig vor dem Hintergrund der Beziehungen zwischen Washington und Moskau, dem geltenden Recht und seiner Standards. Das alles hat ein Ziel: Die US-Regierung will möglichen Nachahmern die klare Botschaft zukommen lassen, dass die etwaige Weitergabe geheimer Daten schreckliche Konsequenzen für weitere Whistleblower haben würde.
Schon jetzt geht die Obama-Regierung auf eine beispiellose Weise gegen Geheimnis-Enthüller vor. Sie hat gegen acht Personen Anklage auf Basis des Spionage-Gesetzes erlassen. Das sind doppelt so viele entsprechende Anklagen unter dieser Regierung als unter allen Regierungen zuvor zusammengenommen.
Die eigentliche Frage aber ist doch: Wäre Hongkong verpflichtet gewesen, Snowden auszuliefern? Muss Russland ihn ausliefern?
Marjorie Cohn: China und die USA haben bislang kein Auslieferungsabkommen geschlossen. Auch mit Russland haben die USA keinen solchen Vertrag unterzeichnet. Allerdings wurden in den vergangenen Jahren sieben russische Häftlinge an Moskau ausgehändigt. Jedes Land kann eine Auslieferung ablehnen, wenn die betreffende Person ein politisches Verfahren zu erwarten hat. Snowden würde in den USA der Spionage bezichtigt. Eine solche Anklage ist geradezu der Prototyp eines politischen Tatbestandes. Demnach können die russischen Behörden eine Auslieferung des Gesuchten tatsächlich ablehnen.
Bei solchen Auslieferungsstreits wird immer wieder die Begründung angeführt, die gesuchte Person wäre im Zielland Folter ausgesetzt. Spielt das auch im Fall Snowden eine Rolle?
Marjorie Cohn: Die Antifolterkonvention der Vereinten Nationen schreibt das Prinzip der Nicht-Zurückweisung (non-refoulement) vor, wenn bei einer flüchtigen Person begründeter Weise davon ausgegangen werden muss, dass sie in ihrem Herkunftsland Gefahr läuft, Folter ausgesetzt zu sein. Da Bradley Manning als anderer prominenter Whistlebower durch eine neunmonatige Einzelhaft gefoltert wurde, kann man davon ausgehen, dass Edward Snowden ein ähnliches Schicksal blühen würde. Aufgrund dieser Überlegung kann jedes Land seine Auslieferung ablehnen.
Mehr noch: Jedes Land ist verpflichtet, sich einer Auslieferung in den Weg zu stellen, wenn es damit Grundrechte verletzen würde. Nicht gefoltert zu werden und keiner grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Strafe ausgesetzt zu sein, ist ein solches Grundrecht. Auf Basis der UN-Flüchtlingskonvention könnten China oder Russland Snowden Asyl gewähren, wenn er glaubhaft machen kann, dass er in den USA aus politischen Gründen Verfolgung befürchten müsste. Das sollte ihm wohl gelingen.
Die Johannesburg-Prinzipien über nationale Sicherheit, Meinungsfreiheit und Informationszugang aus dem Jahr 1996 legen fest: "Keine Person darf aus Gründen des Schutzes der nationalen Sicherheit nach der Veröffentlichung von Informationen bestraft werden, sofern das öffentliche Interesse an diesen Informationen schwerer wiegt als der Schaden durch ihre Veröffentlichung."
Snowden sollte also als Held gefeiert werden
Edward Snowden aber ist der Spionage angeklagt. Wie bewerten Sie diesen Vorwurf der US-Führung?
Marjorie Cohn: Um diese Anklage belegen zu können, müsste die Staatsanwaltschaft Edward Snowden nach Absatz 793(d) des US-amerikanischen Spionagegesetzes anklagen und damit belegen, dass er nicht berechtigt war, auf "Informationen der nationalen Verteidigung" zurückzugreifen. Es gab in diesem Zusammenhang ja Vorwürfe, nach denen die von Snowden veröffentlichen Informationen Terrorangriffe auf die USA begünstigen. Senatoren wie Mark Udall oder Ron Wyden, die über lange Jahre hinweg Mitglieder des Geheimdienstkomitees des US-Senats gewesen sind, haben diese Thesen glaubhaft widerlegt. Beide hatten in dem Senatskomitee schließlich lange selbst Einblick in die betreffenden Unterlagen.
Nach Absatz 798(a)(3) des US-Spionagegesetzes müsste die Anklage nachweisen, dass der Beklagte Verschlusssachen vorsätzlich an nicht autorisierte Dritte weitergegeben hat. Das wäre wohl ein einfacheres Unterfangen.
Von konservativer Seite in den USA wurde Edward Snowden vorgeworfen, die Veröffentlichungen lange Zeit geplant gehabt zu haben. Auch von deutschen Medien wurde der Vorwurf wiederholt, es handele sich mehr um einen eiskalt berechnenden Taktierer als um einen Helden. Ihre Meinung?
Marjorie Cohn: Snowden hat den Menschen in den Vereinigten Staaten und weltweit einen großen Dienst erwiesen, indem er ein massives und flächendeckendes Überwachungsprogramm offengelegt hat, das unsere Persönlichkeitsrechte bedroht. Die erwähnten Senatoren Udall und Wyden haben in diesem Zusammenhang auf einen wichtigen Punkt hingewiesen: Um terroristische Angriffe zu vermeiden, sind gezielte Geheimdienstmaßnahmen notwendig. Die flächendeckende Massenüberwachung von Telefonaten, Bewegungsprofilen und Internetdaten der Bevölkerung dient diesem Ziel nicht. Snowden sollte also als Held gefeiert werden.