Türkei annulliert Missbrauchsgesetz
Seite 2: Kritik von Intellektuellen, Menschenrechtlern und Frauenverbänden - Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte soll eingeschalten werden
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Intellektuelle, Menschenrechtler und Frauenverbände kritisieren die Entscheidung des Verfassungsgerichtes scharf, wie z. B. die Vorsitzende der "Vereinigung gegen Kindesmissbrauch und Vernachlässigung", Prof. Bahar Gökler. Ihrer Meinung nach würde der Kinderschutz mit Füßen getreten.
Die Professorin Aysun Baransel befürchtet, dass in Zukunft Kinderschänder straffrei herumlaufen werden.
Der Chef der Kinderschutz-Organisation "Ankara Bar Association" Sabit Aktaş prognostizierte, dass unter der Entscheidung viele Kinder leiden werden. Er kritisierte das Verfassungsgericht und warf den dortigen Richtern Realitätsferne vor. Sie sollten, bevor sie so eine Entscheidung fällten, einmal in die Gerichtssäle gehen und sehen und hören, was Kinder, die dort ihre Erfahrungen beschreiben durchgemacht haben.
Canan Güllü, die Leiterin des Verbands der türkischen Frauenvereinigungen (TKDF) will den Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bringen. Sie ist überzeugt davon, dass die Entscheidung des Verfassungsgerichtes zu noch mehr Zwangsehen führen wird.
Auf einer Pressekonferenz im Dezember 2015 in Izmir sagten Izmir Bar, Mitglied des Vorstands des Frauenrechtsvereins, sowie die Frauenrechtsanwältin Nuriye Kadan, dass es keine genauen Zahlen über die Anzahl der Kinderehen gäbe, weil viele Kinderehen vor einem Imam geschlossen und von den Behörden nicht offiziell registriert werden.
Im Jahr 2012, berichtete Kadan, hätten knapp 200.000 Eltern Antragsformulare ausgefüllt, um ihre unter 16 Jahre alten Mädchen zu verheiraten. 97,4% aller Schüler, die ihre Ausbildung nicht fortsetzten, weil sie heiraten, seien weiblich. Es entstünden Probleme durch Schwangerschaften und Geburten, die als die hauptsächlichen Gründe für den Tod junger Mädchen zwischen 15 und 19 Jahren gelten.
Schon 2015, wo das Missbrauchsgesetz noch galt, betonte die Frauenrechtsanwältin Nuriye Kadan, dass Ehen mit Minderjährigen eine Verletzung von deren Rechten seien. Sie verurteilte das Gedankengut der türkischen Gesellschaft als patriarchalisch und traditionell. Dieses Gedankengut, nun unter Erdogan gestärkt, führt letztendlich dazu, dass die Prozesse, die minderjährige Mädchen in die Ehe zwängen, internalisiert und legitimiert werden.
2015 erregte ein Imam in der Türkei die Gemüter weil er sich nicht nur für Eheschließungen mit Jugendlichen, sondern sogar mit echten Kindern ausgesprochen hat. Seine Meinung rechtfertigte er mit dem Koran. Die New York Post berichtete, dass der Imam, Nurreddin Yildiz der Meinung sei, dass Kinder auch schon vor der Pubertät heiraten könnten. "Es gäbe kein Hindernis dafür, dass ein 7-jähriges Mädchen einen 25-jährigen Mann heiratet oder ein 7-jähriger Junge eine 25-jährige Frau", so Yildiz Meinung. Denn, so seine Ansicht, "Jeder Muslim, der an den Koran glaubt, kennt kein Mindestalter für eine Hochzeit."
Auch Deutschland hat ein Problem mit Kinderehen bei den Migranten
In den arabischen Ländern sind Kinderehen weit verbreitet. Auch in Syrien, -mit Ausnahme von der mehrheitlich kurdischen "Demokratischen Föderation Nordsyrien -Rojava", die in ihrem Gesellschaftsvertrag Kinderehen explizit verboten haben - ist diese Praxis Gang und Gäbe. Mit den Flüchtlingen aus dem arabischen Raum kommen auch die Kinderehen mit ins Land.
Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) dringt daher auf ein rasches Vorgehen gegen die Anerkennung von im Ausland geschlossenen Kinderehen in Deutschland. Sie berichtet, dass es in den Flüchtlingsunterkünften Frauen gibt, die in Syrien mit 13 oder 14 verheiratet wurden. Man gehe bundesweit von mehreren hundert Fällen aus. Aber nach deutschem Recht liegt keine Ehemündigkeit vor, wenn ein Ehepartner unter 18 ist. Nur in Ausnahmefällen seien Ehen ab dem 16. Lebensjahr zulässig.
Ein Urteil des Bamberger Gerichts sorgte für Verwirrung, weil es verfügte, dass das "als Vormund bestellte Jugendamt der Stadt Aschaffenburg nicht über den Aufenthaltsort einer heute 15-Jährigen aus Syrien bestimmen darf. Das Mädchen war dort als 14-Jährige mit einem volljährigen Cousin verheiratet worden. Auf ihrer Flucht aus Syrien waren beide in Aschaffenburg angekommen. Die Ehe sei wirksam und selbst im Falle einer Unterschreitung des in Syrien geregelten Ehemündigkeitsalters nicht unwirksam", so die Richter. Dem Focus zufolge.
Das Aschaffenburger Familiengericht sah dies anders. Das Amtsgericht war der Meinung, dass die hiesigen gesetzlichen Regelungen für Minderjährige zu gelten hätten - und nicht der Schutz der Ehe, die nach einem speziellen syrischen Scharia-Recht geschlossen wurde (Aktenzeichen: 7F2013/15). Aus diesem Grund wird sich jetzt wohl der Bundesgerichtshof damit befassen müssen. Auch die Hilfsorganisation SOS-Kinderdörfer berichtet von einem starken Anstieg der Minderjährigenehen aus Syrien. Vor dem Krieg seien bei 13 Prozent aller Hochzeiten einer oder beide Ehepartner jünger als 18 Jahre gewesen: "Nun seien es mehr als 51 Prozent. Vor allem in Flüchtlingscamps in Jordanien, im Libanon, im Irak und der Türkei habe sich die Zahl der Zwangsehen erhöht."