Türkei bespitzelt 173 Personen in NRW
Eine kleine Anfrage der Grünen im Landtag lässt das Ausmaß der Bespitzelung durch den türkischen Geheimdienst erahnen
Dass der türkische Geheimdienst MIT ein Netz von wahrscheinlich bis zu 6000 Agenten in Deutschland unterhält ist schon seit einiger Zeit bekannt. Nun wird langsam das Ausmaß der Bespitzelung sichtbar. Mindestens 173 Personen sowie 40 Vereine und Institutionen sollen allein in NRW unter Beobachtung türkischer Behörden stehen. Das geht aus der Antwort auf eine kleine Anfrage der Grünen-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag hervor.
Auf den Listen des MIT befinden sich demnach vor allem mutmaßliche Angehörige der Gülen-Bewegung, die von der türkischen Regierung für den Putschversuch von 2016 verantwortlich gemacht wird. Innerhalb der Türkei ist die Bewegung massiver Verfolgung ausgesetzt, Zehntausende Mitglieder wurden inhaftiert und enteignet. In Deutschland wurden Betroffene laut Landesregierung von den Behörden darüber informiert, dass sie auf türkischen Fahndungslisten stehen und unter anderem vor Reisen in die Türkei gewarnt. Nicht klar sei, wie viele Betroffene deutsche Staatsbürger sind.
Berivan Aymaz, Sprecherin für Flüchtlingspolitik der Grünen im Landtag NRW, kommentierte, dies sei wahrscheinlich "nur ein kleiner Ausschnitt des Ausmaßes der Bespitzelung". Es bestehe für die Menschen sehr unterschiedliche Gefährdungslagen, die von der Landesregierung nicht hinreichend beachtet würden: "Gerade mit Blick auf den Fall des Kölner Schriftstellers Doğan Akhanlı muss sie auch diejenigen, die der türkischen Linken oder der kurdischen, armenischen und alevitischen Minderheit angehören, verstärkt in den Fokus nehmen und erforderliche Maßnahmen zu ihrem Schutz ergreifen."
Ilias Uyar, der Anwalt des auf türkische Weisung in Spanien festgesetzten deutschen Schriftstellers Doğan Akhanlı, hatte ebenfalls vermutet, dass sein Mandant von türkischer Seite aus bespitzelt wurde. Er übt in dem Zusammenhang auch Kritik am BKA, das seiner Auffassung nach in der Lage gewesen wäre, Dogan Akhani zu warnen und so seine Festnahme im Urlaub zu verhindern: "Nach unserem derzeitigen Kenntnisstand hatte die Türkei das Bundeskriminalamt sowohl im Jahr 2014 als auch im Jahr 2015 an die Red Notice und damit auch an das Auslieferungsbegehren erinnert. Es wäre unseres Erachtens richtig gewesen, wenn die zuständigen deutschen Stellen die Löschung der Red Notice gegenüber Interpol bereits zu diesem Zeitpunkt, nämlich vor zwei Jahren, initiiert hätten. Die Gefahr einer Verhaftung im europäischen Ausland wäre dann verhindert worden." Bei den spanischen Behörden hat er nun beantragt, seinen Mandanten ausreisen zu lassen.
Besondere Brisanz erhält dies im Zusammenhang mit den Enthüllungen rund um entzogene Journalisten-Akkreditierungen zum G20-Gipfel, die offenbar auf schlampiger Datenpflege beim BKA basierte und die Arbeitsweise und Kompetenz der Behörde generell in Frage stellt.