USA verstoßen gegen Biowaffen-Vereinbarungen

Biowaffen-Fabrik in Nevada wurde nicht im Rahmen der "vertrauensbildenden Maßnahmen" gemeldet

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Hamburg, 7. September 2001 - Eine Versuchsanlage der US-Armee zur Produktion von biologischen Waffen hat Washington vor den anderen Vertragsstaaten der Biowaffen-Konvention verheimlicht. Damit wurde gegen die 1991 beschlossenen "vertrauensbildenden Maßnahmen" verstoßen, nach denen alle Programme der biologischen Abwehrforschung jährlich offengelegt werden müssen. Die vertrauensbildenden Maßnahmen sind politisch verbindlich, ein Verstoß kann jedoch nicht rechtlich geahndet werden. Mit dieser Geheimhaltung hat Washington ein weiteres Mal die Biowaffen-Konvention unterlaufen.

Nach Veröffentlichungen der New York Times vom Dienstag dieser Woche hat das Pentagon Mitte der 1990er Jahre begonnen, in Camp 12 - einem ehemaligen nuklearen Testgelände in der Wüste Nevadas - eine Anlage zur Produktion biologischer Waffen aufzubauen. (Vgl.Pentagon bestätigt nach Pressebericht Forschung an biologischen Kampfstoffen) In zwei Testläufen 1999 und 2000 wurden versuchsweise harmlose Bakterien in der Anlage gezüchtet. Nach Angaben der US-Regierung sollte damit untersucht werden, ob aus kommerziell erhältlichen Bauteilen eine Produktionsanlage erstellt werden kann und ob dabei verräterische Spuren entstehen. Deshalb, so die Verantwortlichen, diene diese Produktionsanlage rein defensiven Zwecken.

Eine derartige Anlage hätte in jedem Falle unter den vertrauensbildenden Maßnahmen an die Vertragsstaaten der Biowaffen-Konvention gemeldet werden müssen. Sinn der Vereinbarungen ist es, durch eine Offenlegung von Hochsicherheitslabors und Defensivprogrammen möglichen Verdächtigungen über geheime Biowaffen-Forschungen von vornherein entgegenzutreten. Dabei werden keine sicherheitssensiblen Details veröffentlicht, sondern nur Umfang und generelle Ausrichtung der Forschung sowie die Anlagen, in denen die Programme durchgeführt werden. Gerade eine Produktionsanlage für biologische Waffen auf einem militärischen Testgelände wirft viele Fragen auf, wenn sie vor den Vertragsstaaten verheimlicht wird.

Die europäischen Partnerstaaten der USA müssen jetzt unverzüglich auf vorbehaltlose Aufklärung drängen. Ähnlich wie beim ABM-Vertrag scheint Washington jetzt auch zentrale Vereinbarungen im Bereich der Biowaffen nicht weiter akzeptieren zu wollen. Wenn die Vereinigten Staaten auch weiterhin ein derart wichtiges Instrument der Rüstungskontrolle unterlaufen, werden bald alle moralischen und politischen Schranken fallen und immer mehr Länder aktive Biowaffen-Programme aufbauen. Es liegt jetzt an den Europäern, entsprechend auf die USA einzuwirken und so die internationale Ächtung biologischer Waffen zu stärken.