Uni Groningen: Dozent muss nach "Unterricht in Verschwörungstheorien" aufhören
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Der Fall berührt eine ganze Reihe von Fragen, die für die Demokratie, die akademische Freiheit und die Polarisierung verschiedener Lager in unserer Zeit von enormer Bedeutung sind. Dazu im Folgenden ein paar Gedanken:
Warum gibt es überhaupt Universitäten? Wenn der Sinn des Bildungssystems ausschließlich wäre, produktive Arbeitskräfte zu erzeugen, dann bräuchte man gar kein öffentliches Bildungswesen.
Eine marktgerechte Ausbildung könnte man besser der freien Wirtschaft überlassen: Dann gäbe es vielleicht eine Allianz-Akademie für Versicherungswesen, eine BMW-Hochschule für Maschinenbau oder ein Facebook-Institut für Meinungsfreiheit.
Man kann sich leicht vorstellen, wie "frei" Diskussionen etwa von Verbraucherschutz, Umweltschutz oder Netz-Zensur an solchen Einrichtungen wären. Der Staat könnte bei Bedarf finanzielle Zuschüsse verteilen und wäre unterm Strich wahrscheinlich immer noch viel günstiger dabei als beim heutigen, größtenteils öffentlichen Bildungswesen.
Wir wissen aber alle nicht genau, wie die Zukunft aussieht und welche Herausforderungen auf uns zukommen. Allein das verpflichtet uns dazu, nicht nur eingleisig zu fahren. Zudem sind nicht alle Lösungen, die für die Menschen wichtig sind, auch profitabel.
In der Pharma-Forschung gibt es Beispiele zuhauf. Seltene Krankheiten sind finanziell weniger lukrativ, auch wenn die Folgen für die Betroffenen und ihre Angehörigen enorm sind. Auch spricht nach Marktlogik mehr für die Behandlung chronischer Erkrankungen als für eine einmalige Heilung. Wie wichtig Grundlagenforschung sein kann, für die es zum Zeitpunkt der Entwicklung noch keine Anwendung gibt, haben gerade erst die mRNA-Impfstoffe gezeigt.
Ein Menschenleben besteht aber nicht nur aus Arbeit und Gesundheit. Wie viel unsere Freiheiten wirklich wert sind, werden viele wohl erst verstehen, wenn sie sie nicht mehr haben.
Problematische Vorwürfe
Gerade diejenigen, die heute lautstark meinen, wir würden in einer Diktatur leben, könnten in selbiger ihre Meinung gar nicht äußern: Ihre Chatberichte würden dann wie von Zauberhand verschwinden, wenn nicht gar die Chatprogramme von vorneherein blockiert wären.
Willkürlich würde die Geheimpolizei an der Haustür klingeln und denjenigen zu einer "intensiven Befragung" mitnehmen. Wann er oder sie zurückkäme, wäre völlig unbekannt. Manche Leute würden sich dann nach ihrer Rückkehr auffällig regierungstreu äußern.
Der uns heute so bekannte Reflex aus dem bürgerlichen Lager, unliebsame Meinungen sofort als "Verschwörungstheorie" abzutun und ihre Überbringer als "Querdenker", "Trolle", "Verfassungsfeinde" oder Ähnliches, ist aber auch sinnlos. Wir sehen seit gut zwanzig Jahren, dass sich die so Ausgegrenzten nur noch lautstärker äußern und dafür auch immer wieder neue Kanäle finden. Bestes Beispiel dafür ist Donald Trump, der es sogar ins Amt des US-Präsidenten schaffte.
Dabei ist der Verschwörungstheorie-Vorwurf insofern schlimm, als er dem Gegenüber nicht auf der inhaltlichen, sondern auf der emotionalen Ebene eine falsche Wahrnehmung der Realität unterstellt. Die Grenze zur Geisteskrankheit ist dann fließend. Wenn man aber nicht mehr Argumente austauscht, sondern nur noch Beleidigungen, dann kann es auch zu keiner sinnvollen Lösung mehr kommen.
Tückisch ist an solchem Vokabular, dass die Bedeutung meistens unklar ist: Wo hört berechtigte Regierungs- oder Wirtschaftskritik auf und wo fängt ein irriger Verschwörungsglaube an? Oder wo genau hört beispielsweise Kritik am Staat Israel auf und wo fängt Antisemitismus an?
Beim Fall von Tjeerd Andringa kommt nun hinzu, dass hier ein Beamter in seiner öffentlichen Funktion problematische Äußerungen getätigt hat. Die Beteiligten scheinen sich zumindest darüber einig zu sein, dass das Lehren und Lernen kritischen Denkens wichtig ist. Doch wie weit darf das gehen?
Methode, nicht Ergebnis zählt
Beim Streitthema menschengemachter Klimawandel könnte man durchaus untersuchen, wie die große Mehrheit der Klimaforscher zu ihrem Konsens kommt – und wieso Kritiker diesen anzweifeln. Man könnte dann herausarbeiten, wie die beiden Gruppen aufeinander reagieren: Werden noch Argumente ausgetauscht, das heißt, geht man noch prinzipiell auf den Standpunkt des anderen ein? Oder wird immer nur dasselbe wiederholt?
Auf welchen Gegebenheiten beruhen die Argumente und welche Interessen könnten für Konflikte sorgen? Wie sicher ist "sicher" bei den zugrundeliegenden wissenschaftlichen Daten? Wie stark hängt das Ergebnis von Interpretationen ab und wie sehr unterscheiden sich diese?
Wichtig: Für den Erfolg so einer Unterrichtseinheit muss das Ergebnis weder vorgegeben werden noch am Ende eindeutig feststehen. Wenn die Standpunkte hinterher 99:1, 90:10 oder 80:20 verteilt sind, kann die Demokratie gut damit leben.
Den selbsternannten Verfechtern der Aufklärung liegt sonst doch auch so viel an Pluralismus. Man muss daraus keinen Meinungskrieg machen und die Gegenseite emotional-psychologisch abwerten; wie wir zur Genüge gesehen haben, löst das gar nichts, sondern eskaliert es die Situation nur weiter.
Wenn die Standpunkte nach der Diskussion aber nahe bei 50:50 liegen, dann ist das ein starker Hinweis darauf, dass die Daten nicht eindeutig und die Argumente nicht überzeugend sind; oder es handelt sich prinzipiell um einen Streit um Werte, der sich nicht mit Fakten beilegen lässt.
Dann sollte man offen über diese Werte sprechen. Lässt sich damit immer noch keine Einigung finden, muss man das tolerieren: Bestraft werden in demokratischen Rechtsstaat keine Gedanken oder Meinungen, sondern nur ausdrücklich verbotene Taten.
Unabhängige Untersuchung
In dem Fall Andringa wird es nun eine Untersuchung geben. Und so viel ist klar: Das Ergebnis wird die Öffentlichkeit beschäftigen, wie auch schon der Artikel in der Universitätszeitung (im niederländischen Original) rund 200 Kommentare nach sich zog, bis die Redaktion die Funktion deaktivierte. In der Regel wird dort kaum diskutiert.
Die Universitätsleitung täte also gut daran, den Fall von neutralen Personen untersuchen zu lassen, die den Verdacht einer Beeinflussung von oben erst gar nicht aufkommen lassen. Wenn der Dozent mit dem Ergebnis nicht übereinstimmen sollte, steht ihm wie allen Bürgerinnen und Bürgern der Rechtsweg offen – wo der Konflikt dann in öffentlichen Sitzungen und nach festen Regeln, die eine "Waffengleichheit" garantieren sollen, ausgetragen würde.
Die Kommission und später vielleicht die Gerichte werden sich erst einmal damit beschäftigen müssen, was überhaupt in den universitären Sitzungen gesagt wurde. Äußerungen, die Andringa als Privatmann getätigt hat, müssen anders bewertet werden.
Aber auch hier ist die Toleranz nicht grenzenlos: Der demokratische Rechtsstaat hat das Recht, ja sogar die Pflicht, seine eigene Grundlage zu verteidigen. Auch in Deutschland würde ein Beamter Probleme bekommen, der offen zur Revolution aufruft, um nur ein Beispiel zu nennen. Und der umstrittene Radikalenerlass, der angeblich gefährliche Personen präventiv aus dem Beamtentum halten sollte, feierte gerade sein 50. Jubiläum – und wird immer noch kritisch diskutiert.
Wie weit kritisches Denken gehen kann, wie unvoreingenommen es sein muss und was akademische Freiheit in unserer Zeit bedeutet – all das sind Fragen, auf die uns der vorliegende Fall Antworten geben kann. Und bevor wir es merken, sind wir vielleicht selbst schon kritische Denker geworden.
Hinweis: Dieser Artikel erscheint ebenfalls im Blog "Menschen-Bilder" des Autors.