Unterhaltsvorschuss: Der Staat zahlt etwa 650 Millionen jährlich
Nur knapp ein Viertel der bezahlten Gesamtvorschussleistungen konnte 2015 von Unterhaltspflichtigen wieder eingetrieben werden
Mit der Überschrift "Viele Unterhaltsverweigerer kommen durch" lockt die FAZ heute Leser, die erfahren wollen, wie viele Unterhaltsverweigerer mit welchen Mitteln ihrer gesetzlichen Pflicht entkommen. Eine Kleinigkeit ist die Verletzung der Unterhaltspflicht nicht, wie § 170 des Strafgesetzbuches aufklärt. Der FAZ-Bericht enthüllt zunächst eine Summe, die Steuerzahler ärgern könnte: Rund 850 Millionen Euro wurden 2015 von Bund, Ländern und Kommunen für den Unterhaltsvorschuss aufgebracht.
Der Unterhaltsvorschuss wird laut Familienministerium an Kinder von Alleinerziehenden gezahlt, die "keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt" vom anderen Elternteil erhalten. Die Voraussetzungen sind in einem eigenen Gesetz festgelegt.
Auf die Notwendigkeit dieser staatlichen Leistung machte zuletzt ein Bericht des DIW-Berlin vom 20.März aufmerksam. Dort geht es um die "Gefährdung der Demokratie durch Armut" und als "wohl schockierendste Entwicklung" wird die "Verdoppelung der Armutsgefährdung von alleinerziehenden Eltern seit 2005 auf fast 25 Prozent heute" genannt.
Künftig noch höhere Leistungen
Künftig dürfte sich die Summe, die das öffentliche Gemeinwesen für den Unterhaltsvorschuss jährlich bezahlt, noch erhöhen. Denn Bund und Länder haben sich darauf verständigt, den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss auszuweiten, wie auf der Seite des Bundesfamilienministeriums nachzulesen ist: Ab Juli 2017 erhalten Kinder über das 12. Lebensjahr hinaus bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres Geldzahlungen. Auch soll die Höchstbezugsdauer von 72 Monaten entfallen.
Seit dem 1. Januar dieses Jahres beträgt die Höhe des Unterhaltsvorschusses für Kinder bis zum Alter von 5 Jahren 150 Euro im Monat, für 6- bis 11-Jährige 201 Euro. Ab Juli 2017 sollen Kinder im Alter zwischen 12 und 17 Jahren bis zu 268 Euro erhalten (die Unterhaltsregelungen für Eltern richten sich nach der Düsseldorfer Tabelle).
Die öffentlichen Kassen werden also in der Sache Unterhalt in wenigen Monaten mehr belastet, die Ausgaben und die Zahl der Bezieher dürften sich bald "sogar verdoppeln", heißt es im FAZ-Bericht, spätestens jetzt dürfte der Leser noch neugieriger darauf sein, wie es denn um die Unterhaltspflichtigen bestellt ist. Ungefähr 450.000 Alleinerziehende sind derzeit auf Unterstützung angewiesen. Es müsste also auch ungefähr dieselbe Menge an Zahlungspflichtigen geben.
Verbesserungen bei der "Rückholquote"
Ab diesem Punkt wird es schwierig. Die Rückholquote liegt laut Informationen der Zeitung 2015 bei 23 Prozent. Von 843 Millionen Euro wurden nach Angaben des Familienministeriums 192 Millionen Euro wieder eingetrieben. Der Staat zahlte demnach 651 Millionen.
2010 lag die Rückholquote noch bei 18 Prozent. Es gab also eine Verbesserung. Sie wird damit erklärt, dass seit 2013 den Jugend- oder Sozialämtern ermöglicht wurde, über das Bundeszentralamt für Steuern die Konten der Zahlungspflichtigen zu erfahren und über ein Kontoabrufverfahren zu ermitteln, ob es etwas zum Zurückholen gibt. Allerdings werde den Schuldnern das Verfahren im Voraus angekündigt, weshalb die Möglichkeit bestehe, die "bisher unbekannten Konten zu leeren", wie die Zeitung aus einem Sachstandsbericht der Regierung zitiert.
2015 wurden knapp 10.000 Kontoabfragen gestellt, heißt es. Das ist erstaunlich wenig angesichts mehrerer Hundertausend säumiger Zahler. Dabei wurden insgesamt 6.000 Konten gefunden. "In 1.600 Fällen konnte bei den Inhabern dann Geld eingetrieben werden". Das ist gut ein Viertel der Abfragen. Und die anderen drei Viertel?
"Böswillige Verweigerung", "Vater unbekannt" und "fehlende finanzielle Leistungsfähigkeit"
Hierzu gibt es keine genauen bundesweiten Daten, stellt die Zeitung fest. Sie erwähnt, dass es "neben böswilliger Verweigerung" noch weitere Gründe für Zahlungsausfall gibt. Sie nennt zwei Gründe: Etliche hätten kein ausreichendes Einkommen, bezögen selbst staatliche Fürsorgeleistungen und zum anderen den "nicht seltenen Fall", dass der Vater des Kindes unbekannt sei.
Genaue Daten dazu, wie oft die einzelnen Fälle auftreten, scheint es nicht zu geben. Die kommunalen Spitzenverbände haben keine zusammenfassende Statistik.
FAZ
Etwas detaillierte Angaben erhielt die Zeitung vom Sozialamt in Köln. Der Leiter der Grundsatzabteilung des Amtes gab an, dass in etwa jedem achten Fall der unterhaltspflichtige Vater unbekannt sei. In der weit überwiegenden Zahl fehle es jedoch an finanzieller Leistungsfähigkeit. "Sture Zahlungsverweigerung trotz ausreichenden Einkommens komme dagegen nicht allzu oft vor", wird der Leiter des Amtes zitiert.
Laut dem Kölner Abteilungsleiter dürfte der Anteil der "nicht Leistungsfähigen" durch die Erhöhung der Eckwerte der "Düsseldorfer Tabelle" zuletzt eher gestiegen sein, gemeint sind damit nicht nur die Mindestsätze, sondern auch der Selbstbedarf.
Durch die Ausweitung der Leistungen beim Unterhaltsvorschuss käme auf die Behörden künftig noch mehr Verwaltungsaufwand hinzu, erklärt der Bericht abschließend, zumal 87 % der Bezieher dieser Leistung auch von Harzt IV leben und die Ansprüche aufeinander abgestimmt werden müssen, denn der Unterhaltvorschuss wird auf Hartz-IV angerechnet: "Meist bringt der Unterhaltsvorschuss folglich nicht einmal mehr Geld - wohl aber Verwaltungsaufwand." Damit würde es praktisch noch schwieriger für die Kommunen, genug Personal "fürs Geldeintreiben" zu haben.