Verfahrensmissbrauch: WIPO rügt Deutsche Welle

Reverse Domain Hijacking von dw.com gescheitert

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"Aus rein sportiven Gründen" wollte die Deutsche Welle vor dem internationalen Schiedsgericht WIPO der amerikanischen Firma Diamond Ware deren seit 1994 genutzte Internet-Domain dw.com abnehmen. Doch WIPO erkannte auf unsportliches Foulspiel.

Es begann alles mit Fritz Pleitgen. Den stach im Februar 2000 plötzlich der Hafer: er wollte eine "Internet-Offensive". Dabei erwischte es den Autor dieses Beitrags - er wurde mitten im Umzug mit einer Unterlassungserklärung für seine schon längere Zeit benutzte Internetadresse www.wdr.org und einer nach drei Tagen folgenden einstweiligen Verfügung überrumpelt. Alle Verhandlungen zur Güte scheiterten. Es folgte ein nicht sehr fairer Prozess am Landgericht Köln. Da es um Summen von über 500.000 Mark ging, war ein weiterer Weg durch die Instanzen nicht finanzierbar. Auch so blieb bereits ein Schaden von 40.000 Mark, wobei der Richter sogar noch einen höheren Streitwert gewünscht hätte.

Die persönliche Pleite ist ärgerlich genug. Was aber noch viel bedenklicher ist: dieses rein aus finanziellen Gründen zähneknirschend akzeptierte Urteil dient seitdem als immer wieder herangezogene Muster-Grundlage für erfolgreiches Reverse Domain Hijacking, also die unfreundliche Übernahme einer bereits eingeführten und benutzten Internetadresse. Mit fatalen Folgen für die Betroffenen: Innerhalb weniger Tage ist nicht nur der Webauftritt unter der bekannten Adresse weg, sondern auch der gesamte geschäftliche Email-Verkehr. Vergleichbar einer gerichtlichen Beschlagnahme von Papierpost oder Telefon. Wer viel mit dem Internet zu tun hat, kann nach so etwas seinen Laden zumachen.

Als Erste witterte prompt eine weitere Kölner Rundfunkanstalt Morgenluft: die Deutsche Welle. Die hat zwar schon gut zwanzig Domainnamen, darunter auch den völlig ausreichenden dw.org. Doch ist man vom Rundfunk her gewohnt, durch das Senden auf möglichst vielen gleichzeitig empfangbaren Kanälen die eigene Macht zu demonstrieren, und wollte deshalb auch noch "rein sportiv" die Adresse dw.com. Auf der war aber bereits seit 1994 die amerikanische Softwarefirma Diamond Ware.

Kein Problem für den Online-Chef der Deutschen Welle, Guido Baumhauser: Er rief das internationale Domain-Schiedsgericht bei der WIPO an, denn schließlich hat die Deutsche Welle ja ihre Marke weltweit eingetragen - zwei Buchstaben mit einer Art Bumerang darunter. Doch dieser erwischte Baumhauser nun postwendend am Kinn: Diamond Ware hatte DW nämlich ebenfalls als Marke eingetragen - und zwar zumindest in Amerika eher als die Deutsche Welle. Auch die Domain besaß man schon vor der Markeneintragung der Deutschen Welle, hatte von der also gar nichts wissen können und schon gar nicht dw.com bösartig als Domaingrabber registrieren können, um sie später zu verkaufen, so wie die Deutsche Welle behauptete.

Das WIPO-Panel entschied ganz richtig, dass zwar durchaus Bösartigkeit (bad faith) vorhanden sei - aber nicht auf der Seite von Diamond Ware, sondern ganz im Gegenteil bei der Deutschen Welle. Zwei von drei Jurymitgliedern entschieden auf Reverse Domain Hijacking. Grundlage für die Entscheidungsfindung war dabei übrigens unter anderem der erwähnte Artikel von Heise Online, vom Schiedsgericht als Telepolis-Beitrag bezeichnet.

Gerade noch mal gutgegangen, könnte man sagen. Keith Weiner, Inhaber der Firma Diamond Ware, musste allerdings auch sehr um diese Entscheidung kämpfen: Er hatte das Aufstocken des WIPO-Gremiums von einer auf drei Personen zu zahlen und auch seinen Anwalt John Berryhill sowie den Zeitverlust für dieses unnütze Spiel eines gelangweilten Online-Chefs zu tragen. "Leider sieht das WIPO-System keine Strafen vor für Leute, die es so missbrauchen" so John Berryhill, der die WIPO-Entscheidung auch auf seiner Webseite zeigt. Doch es hätte auch anders kommen können, wenn die Deutsche Welle ihre Marke weltweit etwas eher angemeldet hätte. Zudem geht es vor WIPO wirklich nur um Fälle von Cybersquatting, wo jemand eine Domain nur besetzt, um sie an einen Anderen, dem sie eigentlich zusteht, verkaufen zu können. Vor WIPO hätte der Westdeutsche Rundfunk deshalb auch das auslösende Urteil gegen mich niemals durchsetzen können, denn nach den international gültigen Icann-Regeln war an wdr.org nichts auszusetzen.

Genau deshalb werden diese Domainstreits immer wieder über das Markenrecht ausgetragen - und da ist es sogar gefährlicher, wenn man die Domain nicht zum Verkauf blockiert, sondern sinnvoll nutzt. Da das deutsche Markenrecht weltweit das aggressivste ist - nur das englische kann da noch mithalten -, kann eine amerikanische Firma hier ebenso den Kürzeren ziehen, wie es Schweizer Unternehmen schon mehrfach ergangen ist. Dass dabei alte Erinnerungen an Vorgänge vor 60 Jahren wieder hoch kommen, stört niemand, und in Österreich sorgt man sich sogar in Leserkommentaren, dass der dortige österreichische Rundfunk eines Tages seine orf.at einer deutschen Firma, die orf.de benutzt, abtreten muss.

Und das ist nur die Spitze des Eisbergs.

  1. Ein weiterer Trittbrettfahrer ist der inzwischen auch aus anderen Gründen bei Gericht wohlbekannte ehemalige Tennisspieler Boris Becker, der selbst zwar kaum weiß wie man reinkommt, aber sehr wohl, wie man andere rauswirft - einem Namensvetter machte er mittels einstweiliger Verfügung nach bewährtem Schema innerhalb von vier Tagen die Website boris.de dicht.
  2. Das Nachrichtenmagazin Focus geht dagegen davon aus, dass seine Leser dem Analphabetismus nur knapp entwachsen sind und hat deshalb den Inhaber der Domain fokus.de verklagt.
  3. Der Ölkonzern Elf ärgert sich schließlich über eine kritische Seite von Greenpeace, die ihm eine Mitschuld an den miserablen Umweltzuständen im Ölförderland Sibirien geben. Nach einem halben Jahr erhält Greenpeace plötzlich eine Unterlassungserklärung mit 24-Stunden-Ultimatum. Doch nicht etwa an den Fakten - dem Inhalt der Website - gibt es etwas auszusetzen. Nein, die Internetadresse www.oil-of-elf.de selbst sei unzulässig, man könne sie mit einer offiziellen Website des Konzerns verwechseln. Klar, auf der prangt ja auch ganz bestimmt das Greenpeace-Logo ...

Das Markenrecht wird dabei missbraucht und auf Internet-Adressen angewendet. Bei einer normalen Postadresse wäre es absurd, dass ein Porsche-Händler in der Benzstraße plötzlich deswegen eine Abmahnung von Mercedes bekäme. Doch mit dem Internet kennen sich Richter selten aus und akzeptieren im Verfahren der einstweiligen Verfügung diese Ansinnen ungeprüft.

Damit ist der zunächst merkwürdig erscheinende Umweg über das Markenrecht für den Elf-Konzern ein einfacher Weg, die für ihn unangenehme Seite schnell und unkompliziert aus dem Netz zu werfen. Allerdings sind die Regenbogenkrieger von Greenpeace gewillt, zu kämpfen und auch imstande, den Rechtsweg durch die Instanzen zu gehen. Auf diese Chance, endlich eine Entscheidung gegen den Markenrechtsmissbrauch bei Internetadressen zu bekommen, wartet nicht nur die Internetgemeinde, sondern sogar das deutsche Patent- und Markenamt. Auch dort sieht man nämlich die bisherige Entwicklung, die durch eine Verschärfung des Markenrechts 1995 ausgelöst wurde, mit schwerem Bauchgrimmen.

Der Ärger ist also noch lange nicht vorbei. Und die Deutsche Welle hat ihrem staatlichen Auftrag, ein positives Bild Deutschlands in der Welt zu tragen, einen Bärendienst erwiesen.