Verfassungsgericht eingeschaltet: Heizungsgesetz doch erst nach der Sommerpause?
CDU-Abgeordneter klagt gegen ungewöhnliches Eilverfahren. Abgeordneten liegt umfassende Novelle noch nicht vor. Warum der Parlamentarier dagegen vorgeht.
Ein CDU-Bundestagsabgeordneter will mit einem sogenannten Organstreitverfahren eine einstweilige Anordnung vor dem Bundesverfassungsgericht erwirken, um den für kommende Woche geplanten Beschluss zur Reform des Gebäudeenergiegesetzes aufzuhalten. Thomas Heilmann, der dem Ausschuss für Klimaschutz und Energie angehört, stellte nach eigenen Angaben heute einen entsprechenden Antrag bei Gericht.
Er will erreichen, dass dem Bundestag die abschließende Beratung und Abstimmung über das sogenannte Heizungsgesetz untersagt wird. Heilmann drängt darauf, dass der Gesetzentwurf den Abgeordneten mindestens 14 Tage vor der dritten Lesung und Abstimmung vorliegen muss.
Lesen Sie dazu bei Telepolis: "Heizungsgesetz im Bundestag: 'Verfahren missachtet Parlamentsrechte'"
Heilmann spricht von einer Missachtung und Verletzung des parlamentarischen Rechts auf gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung. Ziel müsse ein ordnungsgemäßes parlamentarisches Verfahrens sein.
Der Umweltpolitiker bekräftigte über soziale Netzwerke, seine Kritik richte sich nicht gegen die Ziele des Gesetzes, sondern gegen das Verfahren. Heilmann dazu: "Das Gesetz muss unbedingt nachgebessert werden, wobei ich mich ausdrücklich nicht gegen die inhaltliche Zielsetzung des Gesetzes, sondern gegen das sehr mangelhafte parlamentarische Verfahren wende!"
Besonders problematisch ist aus Sicht des Christdemokraten, dass das Gesetzespaket in einem Last-Minute-Verfahren verabschiedet wurde. Dies führte zu stark verkürzten Beratungen, in denen die Schwächen des Gesetzespakets nicht ausreichend behandelt und behoben werden konnten.
Die mutmaßliche Verletzung seiner Rechte als Abgeordneter will er im Hauptsacheverfahren klären lassen.
Hunderte Seiten in letzter Minute
Wochenlang hatten die Ampel-Fraktionen über das Wärmegesetz von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Bauministerin Klara Geywitz (SPD) gestritten, vor allem die FDP hatte Bedenken. Zunächst war der Gesetzentwurf vom Kabinett beschlossen worden.
Doch noch vor der ersten Lesung im Bundestag hatte sich die Ampel auf weitere Änderungen geeinigt, die sie in zum Teil vage formulierten "Leitplanken" festschrieb - ein sehr ungewöhnlicher Vorgang, der dazu führte, dass eine erste Expertenanhörung zu dem zu diesem Zeitpunkt bereits überholten ursprünglichen Gesetzentwurf stattfand.
Letzte Details sollten in dieser Woche geklärt werden. Danach sollten auch formale Änderungsanträge zum ursprünglichen Entwurf eingebracht werden, bevor das Gesetz in der kommenden Woche verabschiedet werden sollte.
"Hunderte Seiten Änderungstexte, die eventuell am Freitagabend gemailt, am Mittwoch im Ausschuss und am Donnerstag abschließend im Plenum beraten werden, haben mit parlamentarischer Demokratie nichts mehr zu tun", beklagte Heilmann. Die Ampel-internen "Therapie-Gespräche" ersetzten keine parlamentarische Beratung, sondern seien "verspätete Verhandlungen zur nachträglichen Korrektur ihrer eigenen Gesetzesvorlage".
Das Gebäudeenergiegesetz ist von großer Bedeutung für die Wärmewende, die darauf abzielt, den Gebäudebestand energetisch zu sanieren und erneuerbare Energien im Wärmesektor zu fördern. Die Kritiker fordern daher eine umfassende Überarbeitung des Gesetzes und ein angemessenes parlamentarisches Verfahren. Nur so könne sichergestellt werden, dass das Gesetz den Zielen der Wärmewende gerecht wird und die Bedürfnisse des Parlaments angemessen berücksichtigt werden.
Das Organstreitverfahren ist ein sogenanntes kontradiktorisches Verfahren, in dem sich Antragsteller und Antragsgegner gegenüberstehen. Antragsberechtigt sind neben den in § 63 BVerfGG die obersten Bundesorgane, aber auch einzelne Bundestagsabgeordnete.
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