Verfassungsrat kassiert französisches Anti-Hass-im-Internet-Gesetz
… und Nutzer dürfen sich auch wieder dschihadistische Inhalte herunterladen, ohne von hohen Freiheitsstrafen bedroht zu werden
Bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe und eine Geldstrafe von bis zu 750.000 Euro riskierte eine Person nach bislang gültigem französischen Recht, wenn sie sich regelmäßig - oder im Zusammenhang mit einer bandenmäßigen Organisation - Material aus dem Netz heruntergeladen und gespeichert hatte, dessen Inhalt als Rechtfertigung des Terrorismus eingestuft wird.
Der Tatbestand dafür wird als "recel d’apologie du terrorisme" bezeichnet, was man mit "Hehlerei von Inhalten, die den Terrorismus verteidigen oder unterstützen" übersetzen kann. Es kam auch zu Urteilen mit mehrjährigen Freiheitsstrafen, bei denen der regelmäßige Besuch von dschihadistischen Webseiten ins Strafmaß mit einfloss.
Der französische Verfassungsrat (conseil constitutionel) hat dieses Gesetz jetzt kassiert, wie er heute berichtet. Die Entscheidung wurde vom Vertreter der Liga der Menschenrechte als Abschaffung einer "juristischen Chimäre" gewertet. Die Mitglieder des Verfassungsrat beanstandeten eine unnötige, nicht angemessene, unverhältnismäßige Beeinträchtigung des Grundrechts auf die Meinungs- und Kommunikationsfreiheit.
Bereits gestern hatte der Verfassungsrat wesentliche Teile eines Gesetzes kassiert, das vom deutschen Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) inspiriert gegen Hass-Inhalte auf sozialen Netzwerkseiten ausgerichtet ist. Das lange Zeit sehr kontrovers diskutierte Gesetz der Regierung Macron wurde während des Corona-Ausnahmezustands am 13. Mai im Parlament verabschiedet, weswegen die Abstimmung meist vorwiegend von Interessierten verfolgt worden war.
Jetzt allerdings gibt es viel Aufmerksamkeit für die Entscheidung des Verfassungsrats, der in mancher Hinsicht mit dem Bundesverfassungsgericht vergleichbar ist. Vom Gesetz gegen Hass-Inhalte blieb mehr oder weniger nur die Überschrift übrig, wie manche süffisant kommentierten.
Das Herzstück des Gesetzes bestand in der Verpflichtung der Plattformbetreiber Inhalte, die ihnen als Anstiftung zum Hass, Rassismus, Antisemitismus und Diskriminierung angezeigt werden, innerhalb von 24 Stunden zu löschen. Bei kinderpornografischen und terroristischen Inhalten sollte die Löschung sogar binnen einer Stunde nach Anzeige der Inhalte erfolgen. Die anderen Teile des Gesetzes würden wie Dominosteine mit der Entfernung des Herzstücks fallen, erklärten Presseberichte zu den Folgen der Entscheidung des Verfassungsrats auf das mühsam durchgesetzte französische NetzDG. Die Regierung plant erstmal keine Neuauflage, heißt es.
Für Macron ist dies eine weitere Niederlage, da er sich sehr für seinen Kampf gegen den Hass im Netz ins Zeug gelegt hatte. Wer allerdings Streitigkeiten über Aussagen auf Twitter oder Facebook verfolgt, denen Hass, Rassismus oder Diskriminierung vorgeworfen wird, bekommt, egal auf welcher Position im politischen Spektrum, einen Geschmack dafür, dass dieses Gesetz ein Machtinstrument ist, das mit Deutungshoheiten verbunden ist.
Die Bewertungsmaßstäbe für die Inhalte drehen sich mit dem politischen Wind. Was Linke heute als gutes Gesetz gegen rechte Hasskampagnen empfinden mögen, kann morgen gegen sie gerichtet werden und umgekehrt. Ob Anstiftung zum Hass oder zur Gewalt vorliegt, wo Rassismus, Antisemitismus, Diffamierung, Diskriminierung beginnen, dies auszuleuchten, ist Dauerangelegenheit der Diskussion. Das heißt nicht, wie oft suggeriert wird, dass die Alternative zu Anti-Hass-im-Internet-Gesetzen die Realität des Anything goes ist. Schon jetzt werden vom Gesetz Rahmen gesetzt. So hat die Abwehr gegen Zensurmöglichkeiten über Anti-Hass-Gesetze sehr gute Gründe.
Für die kritische Institution in Frankreich für Freiheitsrechte in digitalen Räumen, der Quadrature du Net, gibt es keinen Zweifel daran, dass "das Gesetz in Wirklichkeit eine missbräuchliche Internetzensur organisiert". Die Polizei hätte auf Grundlage dieses Gesetzes binnen einer Stunde die Zensur von Inhalten erzwingen können, die als terroristisch eingestuft werden und die großen Plattformen hätten innerhalb von 24 Stunden jeden Inhalt zensieren müssen, der als Anstiftung zum Hass eingestuft werden könnte.
Das Gesetz genügt nicht den Ansprüchen der Verfassung und auch nicht den Sorgfaltspflichten, die mit Grundgesetzen verbunden sind. Die Mitglieder des conseil constitutionel haben sich prinzipiell nicht dagegen ausgesprochen, dass es Inhalte gibt, die besser gelöscht werden sollen. Aber gegen eine eilige Prüfung ohne Gericht, ohne richterliches Gutachten, die zu Konsequenzen führt, die gegen Grundrechte verstoßen.