Vernetzte Zweiräder
Die letzte Meile zu fahren, statt zu gehen, sorgt für mehr Verkehr
Call a Bike, das an zahlreichen ICE-Bahnhöfen platzierte Leihradsystem der Deutsche Bahn Connect GmbH führt in manchen Städten auch den Namen StadtRAD, Lidl Bike oder FordPass Bike. Das System dürfte in Deutschland das bekannteste sein. Die Räder gelten als robust und werden wohl meist von sportlichen Bahnkunden genutzt.
OBike war ein Fahrradverleihsystem, das seinen Sitz in Singapur hatte. Als Vorteil galt die Tatsache, dass man das Fahrrad nicht an einer festen Station abstellen musste. Das war jedoch zugleich auch ein gravierender Nachteil, weil man die Verfügbarkeit am gewünschten Abfahrtsort zeitnah überprüfen musste. Obike wurde im Januar 2017 gegründet und war auf seinem Höhepunkt Mitte 2018 in 24 Ländern präsent. Die Firma meldete im Juli 2018 in Singapur Insolvenz an und hat seinen Fahrradbestand seit diesem Zeitpunkt nicht weiter gepflegt. Die Räder besitzen Vollgummireifen und keine Gangschaltung. Die Nutzung kostete in Deutschland einen Euro für 30 Minuten. Zuvor musste man ein Kaution von 79 Euro hinterlegen. Mit der Insolvenz scheinen die Kunden die Kaution verloren zu haben. Bis zum Ende des Unternehmens standen auch Vorwürfe im Raum, dass die Nutzung der gewonnenen Kundendaten weitgehend intransparent sei. Es gab Informationen, dass Bewegungsprofile der Nutzer erstellt würden, die verbundenen Unternehmen zur Verfügung gestellt worden seien. Welche dies waren und welche Daten weitergegeben wurden, ist jedoch nicht bekannt.
Das Fahrradabo von Swapfliets bietet in zahlreichen Städten ein Fahrrad zur dauerhaften Miete an, das den Nutzern eine Art Mobilitätsgarantie bieten will und ihn von den Themen Wartung und Reparatur weitgehend befreit. In Münster und München wird inzwischen auch ein E-Bike angeboten, das in Wirklichkeit ein Pedelec ist. Der Leipziger Anbieter Nextbike versteht sich als europäischer Marktführer im Bike Sharing, ist aktuell in über 200 Städten aktiv und tritt dort als Anbieter unter unterschiedlichen Namen auf. Einen Überblick über zahlreiche europäischen Fahrradprojekte will die Seite des Nationalen Radverkehrsplan bieten.
Inzwischen gibt es auch vernetzte Zweiräder, die nicht als Sharing-Modelle angelegt sind, sondern wie das belgische Modell Cowboy wie ein klassisches Pedelec zum Kauf angeboten werden, aber dennoch immer digitalen Kontakt zum Anbieter halten.
Elektroroller im Stil einer Vespa und E-Moped
Was ein E-Roller und was ein E-Scooter ist, ist derzeit noch nicht klar geregelt. Da muss man im Zweifelsfall das jeweilige Angebot genauer anschauen. Hier werden Geräte als Elektroroller bezeichnet, die in der Form einem klassischen Roller im Stil einer Vespa ähneln.
Vermietet werden Elektroroller und E-Mopeds beispielsweise über Autovermietungen, welche unter der Marke des ADAC anbieten. Dort sollen Elektroroller der Marken EMCO, Kumpan, die auch ein eigenes Sharing-Angebot unterhalten, Govecs, die auch den Kultroller Schwalbe als E-Roller wiederbeleben, zu finden sein.
Das vom Elektrohersteller und Automobilzulieferer Bosch betriebene E-Scooter-System COUP arbeitet mit einer Smartphone-App von der Registrierung inklusive Führerscheinprüfung über die Anmeldung und Reservierung bis hin zur Rückgabe der Fahrzeuge. Die App will Schlüssel für eine zeitsparende und flexible Mobilität in der Stadt sein. Darin werden die freien Geräte angezeigt, kostenfrei reserviert und dann vor Ort entsperrt. Am Ziel angekommen wird die Fahrt einfach über die gleiche App beendet. Die App gibt es für iOS und Android.
E-Scooter oder Elektrotretroller
Zu den ersten im öffentlichen Raum in Deutschland erlaubten E-Scootern zählte der in Zirndorf bei Nürnberg produzierte Metz Moover. Ihm fehlte zumindest in der Anfangszeit die notwendige Registrierung bei der Stiftung ear. Er hätte somit in Deutschland nicht verkauft werden dürfen, auch wenn er die Sonder-Erlaubnis für den Straßenverkehr hatte.
Als Leihsysteme werden E-Tretroller von unterschiedlichen Markteilnehmern angeboten. Am bekanntesten dürfte derzeit Lime sein, das weltweit per App in 100 Städten zu finden sein soll. Wie die meisten einschlägigen Angebote ist Lime in Großstädten, aber nicht auf dem Land aktiv. Lime empfiehlt seinen Nutzern einen Helm zu tragen, obwohl dies in Deutschland nicht Vorschrift ist. Während Lime weltweit aktiv ist, konzentriert sich Bird auf den US-Markt. Voi ist inzwischen auch in mehreren deutschen Städten zu haben. Auch der chinesische Anbieter Mobike bietet sein über iOS- und Android-Apps buchbares System in Deutschland an.
Die meisten E-Scooter und ihre Komponenten wurden ursprünglich nicht für das Verleihkonzept entwickelt. Es wird daher vielfach vermutet, dass sich ihre Lebenserwartung im Leihbetrieb auf wenige Monate beschränkt. Da die E-Scooter in Deutschland ihre erste Saison noch nicht hinter sich haben, kann man zur Lebenserwartung noch keine stabilen Aussagen machen. Das gleiche gilt für die Abwicklung des technischen Betriebs, wo das Einsammeln und Aufladen der wild abgestellten Fahrgeräte sehr schlecht bezahlt wird. Bei den E-Scootern gibt es insgesamt noch zahlreiche Unsicherheiten. Ob beispielsweise die E-Scooter mit Sitzgelegenheit, wie sie etwa von SXT oder Wizzard angeboten werden, auf öffentlichen Verkehrswegen genutzt werden dürfen, ist derzeit durchaus umstritten.
Zu den Hauptvorwürfen gegenüber E-Scootern zählt das Argument, dass sie letztlich für mehr Verkehr sorgen, weil sie nur in der letzten Meile eingesetzt werden, die bisher klassischerweise zu Fuß zurückgelegt wurde.
Kritik an den derzeit im Markt befindlichen E-Scootern kommt auch von den TÜVs, welche die Zulassung im Auftrag des Kraftfahrtbundesamtes prüfen. Zu den TÜV-Vorschlägen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit zählen die bislang nicht vorgeschriebenen Blinker. Derzeit muss man wie beim Fahrrad ein Handzeichen geben. Dies ist jedoch aus Gründen der Balance für die meisten Nutzer eher unmöglich, weil sie nicht mit einer Hand lenken können. Auch bei den eingebauten Bremsen sieht man noch Nachrüstungsbedarf. Derzeit ist da noch viel möglich von Schutzblechbremsen bis zu elektrische Bremsen. In Umfragen war offensichtlich ein großer Teil der Befragten der Ansicht, dass Nutzer mindestens einen Mofa-Führerschein haben sollten.
Bei der möglichen Helmpflicht ist die aktuelle Situation ein wenig komplizierter. Laut Straßenverkehrsordnung gibt es eine Helmpflicht nur für Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit ab 25 Kilometern pro Stunde. Die E-Scooter dürfen aber nur 20 km/h fahren. Zudem stehen Helme nicht als Mietobjekte zur Verfügung. Da Helme bei Beschädigungen, die man nicht unbedingt optisch erkennen kann, ihre Schutzwirkung verlieren, eignen sich die bislang verfügbaren Helme auch nicht zum Vermieten.
Ein weiterer Kritikpunkt liegt beim Datenschutz, der in den benötigten Verleih-Apps nicht realisiert sein soll. Man kann sich zwar einfach registrieren und losfahren. Man kann sich jedoch nicht wieder deregistrieren. Der Nutzer bezahlt also weiterhin auch mit seinen Bewegungsdaten. Bislang werden die Daten auch nach Ende des Verleihvorgangs vom Anbieter gespeichert.
Es bleibt abzuwarten, ob sich die E-Scooter-Verleihsysteme auf Dauer durchsetzen. Dies gilt vor allem jenseits der dicht besiedelten Städte, wo schon ein umfangreiches ÖPNV-Angebot besteht.