Verwässerte Kriterien

Die geplante EU-Kellerrichtlinie für Biowein wirft ihre Schatten voraus

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Kaum ein Mensch hat einen Überblick, an wie vielen Verordnungen und Richtlinien in Brüssel zur Zeit gerade gearbeitet wird. Schlagzeilen machen meist nur Vorhaben wie die Dienstleistungsrichtlinie zur Liberalisierung des europäischen Arbeitsmarktes, die nach massiven Protesten europäischer Gewerkschaften und Sozialinitiativen leicht entschärft wurde. Weniger bekannt ist die geplante "Kellerrichtlinie" für Biowein, die 2009 in Kraft treten soll. Doch was den meisten EU-Bürgern wohl eher wie exotische Selbstbeschäftigung diverser Lobbyisten und unterbeschäftigter Bürokraten anmutet, wird für einen Teil der Weinwirtschaft und letztendlich für alle Freunde eines guten Tropfen einen nicht unwesentlichen Eingriff bedeuten.

Wildwuchs in der Weinbranche

Angesichts des Wildwuchses in der Weinbranche wären einheitliche Regeln und für den Verbraucher nachvollziehbare Qualitätskriterien eigentlich nicht ganz unsinnig. Im konventionellen Weinbau ist vieles erlaubt, ohne dass dies auf den Etiketten ersichtlich wäre. Pestizide gehören zum Standard in den meisten Weinbergen und gentechnisch veränderte Reben sind in einigen Ländern ebenso auf dem Vormarsch wie die Produktion von Kunstweinen, die mehr oder weniger beliebig aus Weinbestandteilen wie Wasser, Zucker, Säure und Aromen zusammengesetzt werden. Letzteres betrifft zwar zur Zeit nur Weine, die auf Grundlage des am 1. Januar 2006 in Kraft getretenen Weinhandelsabkommen aus den USA in EU-Länder importiert werden, aber auch die nach EU-Recht zulässigen Manipulationen haben es in sich.

So dürfen Weine vor der Gärung aufgezuckert und mit gezüchteten Fremdhefen geschmacklich manipuliert werden. Zu den zugelassenen "neuen önologischen Verfahren" gehört auch die Erhöhung des Alkoholgehalts durch Kyroextraktion oder Umkehrosmose. Bei der Kyroextraktion werden die ganzen Trauben vor der Weiterverarbeitung leicht gefrostet und dann gepresst, wodurch der Wassergehalt sinkt, da die nicht wasserlöslichen Bestandteile des Weins einen niedrigeren Gefrierpunkt haben. Ein ähnlicher Effekt wird durch die Umkehrosmose erzielt, wo die Konzentration des Mostes mit einem auf Druck basierenden physikalischen Verfahren bewerkstelligt wird.

Im Keller werden ferner Enzyme und Schimmelpilze zur "Reifung" eingesetzt oder Holzchips in die Fässer gegeben, um den beliebten "Barrique"-Geschmack zu simulieren. Das Endprodukt bekommt noch eine reichliche Dosis schweflige Säure, um den Wein haltbar zu machen

Biowein

Bei Biowein ist das etwas anders - allerdings nur etwas. Im Weinberg gelten einige klare Regeln auf Grundlage der sich gerade in der letzten Phase ihrer Novellierung befindlichen EU-Verordnung Nr. 2092/91 über den ökologischen Landbau und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel. Pestizide, Fungizide und Herbizide sind tabu, artenreiche Begrünung im Weinberg die Regel. Erlaubt ist allerdings bis zu bestimmten Höchstmengen der Einsatz von Kupfersulfat gegen eine der gefürchtetsten Rebkrankheiten: Den falschen Rebenmehltau (Peronospora). Das Kupferpräparat ist zwar im Endprodukt nicht mehr nachweisbar, belastet aber durch Anreicherung zunehmend die Böden der Biowinzer. Es gab und gibt vielfältige Versuche mit ökologisch einwandfreien Alternativen, bisher jedoch ohne durchschlagenden Erfolg.

Doch spätestens im Keller ist Schluss mit Biovorschriften. Für ökologisch erzeugte Weine und verwandte Produkte (Wein, Schaumwein, Likörwein, Brandwein, Weinbrand, Weinessig) gelten hier die allgemeinen weinrechtlichen Bestimmungen der EU-Verordnung Nr. 1493/1999 über die gemeinsame Marktorganisation für Wein nebst diverser Ergänzungen und Durchführungsbestimmungen, die die oben beschriebenen Manipulationen ermöglichen.

Deshalb ist das EU-einheitliche sechseckige Biosiegel keine Garantie dafür, dass ein dergestalt zertifizierter Wein von oben genannten Eingriffen verschont blieb. Wenn überhaupt, garantieren das die einzelnen kleinen Ökoweinverbände, wie in Deutschland z.B. ecovin und Bioland, durch ihre eigenen Richtlinien.

Lifestyle-Faktor

Doch Biowein ist auf dem Weg, im Schlepptau der großen Bioboomer, Obst, Gemüse und Milch die kleine, gemütliche Nische der klassischen Ökoklientel zu verlassen. Längst haben die großen Abfüller, Handelsketten und Discounter das Umsatz- und Gewinnpotential von Ökoweinen erkannt. Während der Durchschnittsverkaufspreis für Wein in Deutschland unter zwei Euro pro Flasche liegt gibt der Bioweinkäufer im Durchschnitt fast doppelt so viel aus. Er tut dies in der Regel in dem trügerischen Bewusstsein, ein nicht nur umweltverträglich angebautes, sondern auch qualitativ besseres Produkt zu erwerben.

Doch mit der Qualität ist das so eine Sache, beim Wein. Bei Bioobst, -gemüse und -milch ist die Sache einigermaßen klar: Kaum Schadstoffe, keine gentechnisch manipulierten Futtermittel etc. Doch Weinqualität wird von Faktoren bestimmt, die sich mit herkömmlichen Bioverordnungen kaum bestimmen lassen. Es geht um geeignete Böden und Lagen, um Ertragsreduzierung durch strengen Rebbeschnitt, um Hand- statt Maschinenlese, um gebietstypische Rebsorten und letztendlich um den Verzicht auf die vielfältigen Manipulationsmöglichkeiten im Keller. Nur auf dieser Grundlage können charaktervolle, oftmals unverwechselbare Weine entstehen, die allerdings - egal ob bio oder nicht – ihren Preis haben.

Doch das Segment der Weinfreunde, die bereit sind, fünf oder gar zehn und mehr Euro für eine Flasche Wein auszugeben, ist gemessen am Gesamtmarkt verschwindend klein. Im unteren, leicht über den Standard-Discounter-Preisen angesiedelten Preisbereich von drei bis vier Euro könnten Bioweine aufgrund ihres Lifestyle-Faktors jedoch ein bedeutender Umsatz- und Gewinnbringer werden.

Lobbyschlacht

Vor diesem Hintergrund zeichnet sich beim Ringen um die EU-Biowein-Kellerrichtlinie eine Lobbyschlacht ab. Für eine "Liberalisierung" und möglichst weit gefasste Kriterien plädieren Großabfüller und –vertreiber, die mit kostengünstig herstellbaren "Bioweinen" den Massenmarkt erobern wollen. Auf der anderen Seite stehen kleine Verbände und unabhängige Ökowinzer, denen das Bio-Label künftig nur etwas nutzen kann, wenn es für ein eindeutig definiertes Qualitätsprodukt steht. Im Entwurf zur EU-Ökoverordnung, wo sich ähnliche Interessenlagen gegenüberstanden, konnte sich die Industrie klar durchsetzen (Vgl. Unter Beschuss: Die neue EU-Ökoverordnung). Kritiker erwarten deshalb bei der Kellerrichtlinie ein ähnliches Ergebnis.