Von Miniröcken und Bodybuilding - alte Vorurteile, neu aufgewärmt

Bodybuilder bei der Internationalen Deutschen Meisterschaft (IFBB). Foto: U.S. Air Force

Sexuelle Belästigung gegenüber Männern wird zum Thema - mit den vorauszuahnenden Reaktionen in Bezug auf die traditionelle Männerrolle

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Beim Thema Sexismus auf der Arbeitsstelle stoßen betroffene Männer oft genug auch auf Vorurteile, wie sie bereits beim Thema Vergewaltigung gegenüber Frauen bekannt sind. Gerade gutaussehende und -angezogene oder dem Sport frönende Männer erleben, dass diejenigen, die ihnen gegenüber sexistische Verhaltensweisen an den Tag legen, als Begründung angeben, dass sie annahmen, ein solches Verhalten sei sogar erwünscht.

Auch wenn uns diesbezüglich keine Statistiken vorliegen, wir also insofern keine Zahlen und Daten präsentieren können, wird aus vielen Zuschriften gewahr, dass sich z.B. Männer, die Bodybuilding betreiben, oft von Frauen auch belästigt fühlen, da diese ungefragt die Muskeln anfassen, auf anzügliche Weise loben oder kommentieren. Auch wenn natürlich diese Zuschriften kein umfassendes Bild abgeben und gefälscht sein können, so halten wir es für durchaus für im Bereich des Möglichen, dass davon ausgegangen wird, dass jemand, der seine Muskeln "stählt", auch als jemand angesehen wird, der automatisch entsprechende Reaktionen möchte.

Diese Annahme gleicht letztendlich der, dass das Make-Up oder die Kleidung einer Frau aussagt, dass sie auf sexistische Verhaltensweisen anderer aus ist oder diese provoziert. Eine exzessive Weiterführung dieser Idee ist der bekannte Minirock mit Stöckelschuhen, der schon einmal als Einladung zur Vergewaltigung angesehen wird.

Gleichstellungsbeauftragte

Problematisch dürfte für Männer auch sein, dass die Gleichstellungsbeauftragten in Firmen und Kommunen in den meisten Fällen weiblich sind. Auf Wikipedia ist zur Definition der Gleichstellungsbeauftragten in Kommunen in Nordrhein-Westfalen z.B. zu lesen:

Die kommunale Gleichstellungsbeauftragte ist Ansprechpartnerin für die Frauen in der Verwaltung und für die Bürgerinnen der Gemeinde. Sie ist zuständig für die Umsetzung der Gleichstellung vor Ort. Bei allen Vorhaben und Maßnahmen der Gemeinde, die die Belange von Frauen berühren oder Auswirkungen auf die Gleichberechtigung von Frau und Mann und die Anerkennung ihrer gleichberechtigten Stellung in der Gesellschaft haben, wirkt die Gleichstellungsbeauftragte mit. Frauenförderung im Erwerbsleben, der Wiedereinstieg in den Beruf, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Maßnahmen gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch stehen dabei im Vordergrund. Die Gleichstellungsbeauftragte setzt sich darüber hinaus für die Belange von Mädchen in Schule, Ausbildung und in der Jugendarbeit ein und initiiert zielgruppenspezifische Maßnahmen für Alleinerziehende, Sozialhilfeempfängerinnen und Migrantinnen.

Schon diese Definition zeigt, dass die Gleichstellungsbeauftragte sich explizit an Frauen richtet und für diese Ansprechpartnerin sein soll. Die Frage ist, an wen sich nun ein Mann wenden soll, der Fragen zum Thema Wiedereinstieg in den Beruf oder gar (sexuelle) Gewalt bzw. Missbrauch hat oder z.B. Hilfe sucht, wenn es um sexistische Ansprache oder Verhaltensweisen geht.

Ein erst kürzlich erfolgter Richterspruch, der besagt, dass es korrekt sei, dass Männer weder bei der Wahl der Gleichstellungsbeauftragten beteiligt werden, noch ein Mann sich zur Wahl aufstellen lassen kann, verschärft dieses Problem noch:

Schließlich wird die Beschränkung des passiven Wahlrechts auch dadurch gerechtfertigt, dass es gerade für die Gleichstellungsbeauftragte wichtig ist, die Verhältnisse im Einzelfall aus der Sicht des benachteiligten Geschlechts beurteilen zu können. Dies gilt schon für die Fähigkeit und Bereitschaft, spezifische Gleichstellungsdefizite zu entdecken und zu benennen, um diese abzustellen. Sie ist von Frauen eher zu erwarten, solange und soweit gerade weibliche Beschäftigte diese Defizite besonders häufig erfahren und diese das Alltagsleben von Männern nicht in gleichem Maße prägen.

So ließ das Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern verlauten und stellt damit fest, dass Frauen nicht nur als "benachteiligtes Geschlecht" festgeschrieben werden, sondern auch angenommen wird, dass eine Frau diese Benachteiligungen besser beurteilen kann. Eine Ansicht, die letztendlich auch auf einem Vorurteil resultiert und die Frau auf ihr Frausein reduziert.

Auch bleibt offen, wann es denn zu einer Einschätzung, dass diese Diskriminierung nun beide Geschlechter "in gleichem Masse prägen" kommen wird, die dann den Weg auch für männliche Gleichstellungsbeauftragte frei machen würde. Fast schon zynisch wirkt die folgende Anmerkung:

Entsprechendes gilt für die Erwägung, bei männlichen Gleichstellungsbeauftragten bestehe die Gefahr, dass sich die weiblichen Beschäftigten weniger Verständnis für ihre Anliegen versprechen und deshalb von einer Beratung, Nachfrage oder Information absehen.

Angesichts der noch immer auch bei vielen Frauen herrschenden Ansichten in Bezug auf "Männlichkeit" bleibt die Frage, inwiefern diese Gefahr nicht auch jetzt schon bei männlichen Beschäftigten und weiblichen Gleichstellungsbeauftragten besteht und inwiefern dieser Aspekt nicht auch dazu beiträgt, dass die tatsächlichen Ausmaße des Problems insofern gar nicht abgeschätzt werden können. Hier finden sich Parallelen zu dem Problem der häuslichen Gewalt gegenüber Männern, die seit Jahren nicht weiter erforscht wird, weshalb auch nur veraltete Zahlen bzw. geschätzte Zahlen dazu bestehen.

Bedenkt man, dass, wie im Zeit-Artikel angesprochen, es z.B. einem Beschäftigten sowieso schwer fällt, sich wegen sexistischem Fehlverhalten anderer an Vorgesetzte zu wenden und die Redaktion dann durch aus schon einmal in dem Vorwurf des Herbeiphantasierens bestehen kann, dann stellt sich die Frage, an wen sich betroffene Männer wenden sollen und können.

Ein zusätzlicher männlicher Gleichstellungsbeauftragter wäre insofern zumindest ein erster Ansatz, da zu hoffen wäre, dass sich hier auch nur jene zur Wahl stellen, die auf ein "meine Kollegin hat mich sexuell belästigt" nicht mit "Das wünscht du dir wohl" reagieren. Solange aber ohne Zahlenmaterial zur umgekehrten Konstellation davon ausgegangen wird, dass die strukturelle Benachteiligung und der Sexismus größtenteils Frauen betrifft, wird diese Annahme als Begründung dafür angeführt werden, dass es auch keiner Lösung dieses Problems bedarf.

Dies ist im Endeffekt eine Wiederholung dessen, was Frauen beklagten - es wäre jetzt an der Zeit, sich zu solidarisieren und auch klar zu machen, dass Sexismus nicht nur auf der Arbeitsstelle alle betrifft, genauso wie (nicht nur sexuelle und häusliche) Gewalt und dass eine solidarische Plattform, die sich insofern für eine Veränderung der Situation aller Betroffener einsetzt, eine wichtige Entwicklung wäre.

Nicht zuletzt weil die derzeitige Situation, die die Geschlechter weiter gegeneinander hetzt, statt auf ein Miteinander zu setzen, nur jenen in die Hände spielt, die von einer weiterhin nicht stattfindenden Solidarisierung aller Benachteiligten profitieren.

Zut Teil 1: Zieh dein Shirt ruhig aus