Warum Aufklärung die Stasi-Unterlagen-Behörde nur bedingt interessiert

Bedeutende Funde sind in Stasi-Akten sehr wohl zu machen - Teil 2

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Teil 1: Führer der Japanischen Roten Armee waren registrierte Stasi-Agenten

Mit großen Entdeckungen in Stasi-Akten sei nicht mehr zu rechnen, wird uns seit Jahren aus der Leitung der Stasi-Unterlagen-Behörde, ihrer hausinternen Zeitgeschichtsforschung und auch aus Regierungskreisen immer wieder suggeriert. Da ist man sich ganz sicher, ungeachtet der noch über 15.000 Säcke mit unbekannten, zerrissenen Akten, die im Archiv seit 1989 auf ihr Zusammensetzen warten.

Doch warum sollten diese eigentlich keine kleinen und großen Entdeckungen in sich bergen? Wer Aufklärung sucht und dazu noch Böses wittert, der findet. Der findet z.B. eine viel engere Verbindung zwischen der Staatssicherheit der DDR mit dem westdeutschen und internationalen Terrorismus, als bisher eingeräumt war. Wie es der Fund zu den japanischen Stasi-Agenten zeigt.

Ministerium für Staatssicherheit. Bild: Bettenburg. Lizenz: CC-BY-SA-2.0

Über Geheimdienste zu arbeiten, ist wenig erfreulich. Selbst wenn der, um den es geht, abgedankt hat. Eindeutiges, gar "gerichtsfeste" Beweise zeigen sich selten. Mit ausgeklügelten Mitteln werden vor allem bei der Involvierung von Geheimdiensten im Terrorismus mögliche Beweismittel verfälscht, verwischt oder eliminiert.1 Das gehört zum Metier. Gerade hier war die alte Stasi einmalig. Überall in der Welt wird sie in einschlägigen Kreisen gerühmt.

In den Akten, die dem Forscher in der Behörde für die Stasi-Unterlagen (BStU) zur Verfügung gestellt werden, geht es in der Regel um das "Aufklärung" genannte Sammeln von Informationen über die außen-, innen- und sicherheitspolitische Lage. Das ist meist harmlos. Selten geht es um klare operative Einsätze, die stasiintern "aktive Maßnahmen" hießen. Daraus darf nicht geschlossen werden, ein vermuteter operativer Einsatz habe nicht stattgefunden, "die Stasi" hätte davon nichts gewusst oder wäre nicht aktiv dabei.

Diese Uneindeutigkeiten haben Gründe. Nicht nur, dass man gegen den inneren und äußeren Feind konspirativ verklausulierte und Erich Mielke, oberster Chef, bei brisanten Dingen, wie z.B. die paramilitärische Ausbildung von Terroristen, oder Tötungen von Menschen, Wert auf ausschließlich mündliche Verständigung legte. Es gibt auch Gründe, die mit dem Status „post mortem“ der Stasi zu tun haben. Und die gerne beschwiegen werden.

Nach der Öffnung der Stasiarchive 1989/90 war der Motor jedes MfS-Mitarbeiters, Spuren vor allem zu „aktiven Maßnahmen“ zu vernichten. Einzig und allein, um sich im neuen Staat vor strafrechtlichen Konsequenzen illegaler Tätigkeit zu schützen. Doch an Vernichtung oder dauerhaftem Verschluss von Akten vor der Öffentlichkeit war auch der alte gegnerische Geheimdienst, also der Verfassungsschutz bzw. der BND, interessiert. Denn zweifelsohne sind die Stasi-Akten übervoll auch mit Geheimnissen seiner Arbeit. Doch jeder Geheimdienst will um jeden Preis keine Spuren, die ihn an den Pranger stellen könnten. Sicher würde es genug Illegales geben, was auch immer noch vor ein Gericht gehört. Und schließlich ist ein Geheimdienst nicht autonom tätig, sondern folgt den Anweisungen seiner Regierung. Also muss das Ansehen der Regierung geschont werden. Das nennt man Staatsräson.

So bleibt im Verborgenen, wer denn wann und wo genau paramilitärisch/terroristisch ausgebildet wurde und dann einen Anschlag vorbereitete oder durchführte. Und wir erfahren nicht einmal, ob dies dank der alten Herren, die vernichteten, oder dank der neuen, die unter Verschluss stellten, so ist. Wir erfahren nichts Präzises zu den Schüssen eines Kurras`, eines Bachmann und den anderen gezielten Tötungen. Und doch kommt da immer wieder etwas zum Vorschein, das zum Beispiel der Verharmlosung der Verbindung der Stasi mit Terroristen entgegen wirkt.

Teil 3: Die Schwestern Annelie und Verena Becker

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