Warum das Teflon-Zeitalter zuende gehen muss

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Zurück zu Eisenpfannen und Wachs? Chemikalien von Kochgeschirr und Bekleidung schaden der Umwelt. Industrie warnt dennoch vor geplanten Einschränkungen.

Dass Mikroplastik die Umwelt bedroht, ist inzwischen allgemein bekannt. Es wird jedoch noch viel zu wenig getan, damit diese Belastung reduziert wird. Ein wichtiger Grund für die schleppenden Fortschritte liegt in den unterschiedlichen Regelungen beidseits des Atlantiks.

Während im innovationsfreudigen US-amerikanischen Recht ein Geschädigter in der sogenannten Nachsorge einem potenziellen Verursacher nachweisen muss, dass er ihn geschädigt hat, soll das Vorsorgeprinzip der EU dafür sorgen, dass niemand durch ein bekanntes Risiko zu Schaden kommt.

Bei den sich inzwischen ebenfalls abzeichnenden Umweltschäden durch per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen, kurz PFAS, soll in der EU jetzt Druck gemacht werden. Die Substanzen haben unter Handelsnamen wie Teflon, Gore-Tex oder Tyvek das Leben für viele Menschen angenehmer und bequemer gemacht.

Auf Pfannen und Schuhen und im Abwasser

In Pfannen setzt nichts mehr an. Schuhe und Regenbekleidung werden wasserdicht und Rotweinflecken auf weißen Tischdecken verlieren ihre Schrecken. Daher sind diese Produkte bei Verbrauchern beliebt. Der Verzicht darauf und die Rückkehr zu Eisenpfannen und gewachster Bekleidung wird meist als Rückschritt betrachtet.

Chemikalien aus der PFAS-Gruppe sind aufgrund ihrer Eigenschaften seit Jahrzehnten auch in der Industrie äußerst beliebt, da sie als chemisch und thermisch sehr stabil gelten und flexibel eingesetzt werden können.

Aufgrund ihrer Stabilität werden sie inzwischen auch als "Ewigkeitschemikalien" bezeichnet. Sie finden sich verstärkt im Abwasser, wo sie mit den derzeit üblichen Techniken nicht herausgefiltert werden können. Man konzentriert sich derzeit auf die Trinkwasserreinigung mithilfe von Aktivkohlefiltern, was die Kosten nach oben treibt.

Schrittweises PFAS-Verbot in der EU?

Gegen den erklärten Widerstand der meist US-amerikanischen Chemiefirmen streben mehrere Mitgliedsstaaten der EU nach einem umfassenderen Verbot von PFAS. Gewisse Einschränkungen sind in der EU bereits in Kraft.

Die zwei Untergruppen Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) und Perfluoroctansäure (PFOA) sind in der Verordnung EU 2019/1021 auch als "POP"-Verordnung bekannt, gelistet.

Einige andere Stoffe wurden als SVHC gemäß "Reach"-Beschränkungen deklariert. Weitere Maßnahmen sind derzeit in Vorbereitung und werden wahrscheinlich in Rahmen von "POP" in den nächsten Jahren eingeschränkt. Es handelt sich dabei um Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS9), perfluorierte Carbonsäuren (C9-14 PFCAs) und Undecafluorhexansäure (PFHxA).

Nun kommt aber dazu, dass fünf EU-Länder am 15. Juli 2022 ein Einschränkungsdossier für die gesamte PFAS-Gruppe bei der European Chemicals Agency (ECHA) eingereicht haben.

Am 13. Januar 2023 veröffentlichte die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BauA) einen Hinweis zu den anstehenden PFAS-Einschränkungen. Hier werden PFAS definiert alle Stoffe, die mindestens eine perfluorierte Methylgruppe (-CF3) oder perfluorierte Methylengruppe (-CF2-) enthalten. Es ist daher ist zu erwarten, dass eine Einschränkung ab 2025 in Kraft treten wird.

Am 7. Februar 2023 veröffentlichte ECHA einen Vorschlag für die Einschränkung von rund 10.000 Per- und Polyfluoroalkyl-Substanzen.