Warum das Verbot des Kükentötens in Deutschland keine Wirkung zeigt
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Da das deutsche Kükentötungsverbot nur an den Symptomen eines kranken Agrarsystems herumdoktert und nicht an der industrialisierten Hühnerhaltung, bringt es den Hühnern keinen Fortschritt.
Seit Inkrafttreten des Verbots ist die Zahl der Brütereien in Deutschland eingebrochen. Von zuletzt 21 Betrieben ging die Zahl auf nur noch elf zurück. Was genau mit den Millionen männlichen Küken passiert, die in den verbliebenen deutschen Brütereien geschlüpft sind, ist weitgehend unklar.
Laut Bundesagrarministerium werden 9 von 20 Millionen Bruderhähnen in Polen aufgezogen. Über die dortige Verwendung der Bruderhähne sei wenig bekannt. Und nicht alle der verbliebenen Brütereien erbrüten noch Eier für die Legehennenrassen.
Die Zahl der in Deutschland produzierten Eier ist übrigens nicht in gleichem Maße gesunken wie die Zahl der Brütereien. Dafür wurden vermehrt Küken und Legehennen aus dem Ausland importiert. Dort ist das Töten der männlichen Küken weiterhin erlaubt.
Zwar vermeldet das Bundesagrarministerium, dass der größte Teil der importierten Tiere aus Erzeugung ohne Kükentöten stammten. Überprüfen lässt sich das jedoch bislang nicht.
Der Verein für kontrollierte alternative Tierhaltungsformen (KAT) gibt jedoch an, dass insbesondere bei verarbeiteten Produkten sowohl Eier aus einer Produktion mit Kükentöten als auch Eier aus Käfighaltung eingesetzt würden.
Die Rolle des Verbrauchers: Wie man bewusster Eier konsumieren kann
Verbraucher können dies beim Einkauf von Produkten wie Eiernudeln oder Gebäck, wo die Art der Eier nicht genannt werden muss, in der Regel nicht erkennen.
Ursprünglich war es ab dem 1. Januar 2024 verboten, die Bebrütung männlicher Hühnerembryonen ab dem 7. Bebrütungstag per Geschlechtsbestimmung im Brut-Ei abzubrechen.
Hier gibt es inzwischen eine Änderung. Der Bundesrat billigte ein dazu vom Bundestag beschlossenes Gesetz. Eingriffe zum Bestimmen des Geschlechts im Ei und ein möglicher Abbruch des Brütens sind demnach künftig erst ab dem 13. Bebrütungstag verboten. Begründet wird dies damit, dass das Schmerzempfinden bei Hühnerembryonen nicht vor dem 13. Bebrütungstag einsetze.
Dass die Frist verlängert wurde, dürfte jedoch auch daran gelegen haben, dass eine Geschlechtsbestimmung vor dem 7. Bebrütungstag bislang nicht mit der erforderlichen Genauigkeit realisierbar war.
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