Warum nicht das Fahrverbot selber machen?
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Warum wurden am Wochenende keine Straßenkreuzungen blockiert? Stattdessen starrt die Umweltbewegung wie das Kaninchen auf die Schlange auf die Entscheidung der Justiz - Ein Kommentar
Seit Wochen ist das Thema Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in den Medien. Eigentlich sollte das Bundesverwaltungsgericht schon letzten Donnerstag einen Beschluss fassen. Das Gericht hat sich auf kommenden Dienstag vertagt, wohl auch, um der Bundesregierung Zeit für mögliche Vorbereitungen für eventuelle Fahrverbote zu geben. Auffällig ist, dass kurz nach der Vertagung bekannt wurde, dass die Bundesregierung Vorbereitungen dafür trifft.
Doch wo bleibt die außerparlamentarische Umwelt-Bewegung?
Was man aber vermisst, war das Zeichen für die Existenz einer außerparlamentarischen Umweltbewegung. Schließlich war gerade sie über Jahrzehnte, wenn es um AKWs ging, und seit einigen Jahren auch in der Bewegung für die Abschaltung der Kohlekraftwerke als eigener Faktor präsent. "Alles muss man selber machen", lautete die richtige Erkenntnis.
Nur beim Kampf gegen die jahrzehntelange Vergiftung von Mensch und Umwelt durch den Individualverkehr scheint dieses Motto nicht zu gelten. Dabei wäre hier die vielbeschworene Kreativität und Spontanität der Umweltbewegung leicht umzusetzen. Schließlich bräuchte man keine langen Fahrten zu Standorten von AKWs und Kohlekraftwerken auf sich zu nehmen. Denn das Neckartor ist überall.
So wie die hoch mit Autogift kontaminierte Straße in Stuttgart hat jede Stadt ihre besonders umweltschädlichen Ecken. Warum gab es keinen Aufruf, die Zeit bis zur gerichtlichen Entscheidung zu nutzen, um schon mal in Eigenregie ein Fahrverbot umzusetzen? Man hätte nur am Samstagsmittag zum Flashmob auf diesen Straßen aufrufen sollen.
Wären in vielen Städten an diesen vielbefahrenen Straßen Menschen auf die Fahrbahn getreten und hätten sie nicht wieder verlassen oder hätten sie das Bedürfnis verspürt, in großen Gruppen die Straße immer wieder zu überqueren, dann wäre der Autoverkehr zum Stehen gekommen. Dann wäre genau das eingetreten, was fast regelmäßig auf Autobahnen passiert. Nur hätte dieser Stau ein politisches Ziel, das über die Debatte um Diesel und Fahrverbote hinausgehen muss.
"Massenexperiment an Menschen"
Der Arbeitsmediziner und Autor des Buches "Kranke Arbeitswelt" Wolfgang Hien brachte in einem Interview auf den Punkt, um was es bei der Diskussion um die Vergiftung der Umwelt eigentlich geht:
Der eigentliche Skandal liegt erstens darin, dass Hundertausende Menschen am Arbeitsplatz über Jahrzehnte einer tatsächlich schädigenden Konzentration ausgesetzt waren, obwohl es seit Jahrzehnten Kritik an der alten Grenzwertsetzung gab. Zweitens ist es ein Skandal, dass Millionen Menschen, vor allem Kinder, chronisch Kranke und Alte, an stark befahrenen Straßen nicht nur acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche, sondern rund um die Uhr mit erheblichen Konzentrationen belastet sind, was statistisch gesehen mit Sicherheit Schäden verursacht. Der eigentliche Skandal ist, dass hier seit Jahrzenten ein Massenexperiment an Menschen vorgenommen wird. All das haben kritische Wissenschaftler seit langem thematisiert.
Wolfgang Hien
Wäre es da nicht an der Zeit, dass sich die Umweltbewegung auf den Grundsatz "Umweltschutz ist Handarbeit" erinnern würde und jenseits von Politik und Justiz damit anfangen würde, Fahrverbote umzusetzen? Doch von solchen Aktionen konnte man nichts lesen.
Stattdessen wird wie das Kaninchen auf die Schlange auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts gestarrt. Dabei müsste doch zumindest bei lange in der ökologischen Bewegung aktiven Menschen die Erkenntnis noch nicht gänzlich verschüttet sein, dass die Justiz ein Teil des Staatapparats ist und bei seiner Entscheidung die staatlichen Gesamtinteressen im Fokus hat.
Das heißt nicht, dass die Gerichtsentscheidungen immer nur nach dem Gusto des Kapitals ausfallen. Es ist ja gerade die Aufgabe der Justiz im bürgerlichen Staat, ein Gesamtinteresse zu konstruieren, was weder im Interesse noch in der Möglichkeit der einzelnen Kapitalfraktionen ist. Die Vorstellung aber, dass ein Gericht sich schon um die Umweltinteressen kümmern wird, ist absurd und zeugt von einen mangelnden Verständnis von Staat und Justiz.
Wenn überhaupt Umweltinteressen in gerichtliche Entscheidungen einfließen, dann wenn sich starke Bevölkerungsgruppen aktiv unabhängig vom Staat und seinen Apparaten dafür einsetzen. Die Anti-AKW-Bewegung ist dafür ein gutes Beispiel Daher ist ein Ausdruck der Regression einer ehemals außerparlamentarischen Bewegung, wenn sie nicht mehr in der Lage ist, eigene Akzente jenseits von Parteien und Justiz zu setzen.