Warum wurde Anis Amri im Sommer 2016 nicht in Haft genommen?
Der mutmaßliche spätere Attentäter vom Breitscheidplatz war als Krimineller fest im Fokus der Strafverfolgungsbehörden. Trotzdem ließ man in weiter laufen
Spätestens im August 2016 hätte der Tunesier Anis Amri in Berlin in Haft genommen werden müssen. Er war zuvor an einem versuchten Tötungsdelikt beteiligt. Doch die Staatsanwaltschaft entschied, ihn laufen zu lassen. Warum, ist bisher unklar. Dieser Sachverhalt ist eines der Ergebnisse von zwei Jahren politischer Aufklärung nach dem Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Berlin vom 19. Dezember 2016. Mutmaßlich Amri steuerte an jenem Tag einen Lastwagen auf den Breitscheidplatz, tötete zwölf Menschen und verletzte Dutzende.
Die Tat, um die es geht, ist ein Schlüsselereignis in der Vorgeschichte des Anschlages, und möglicherweise auch ein Schlüsselereignis zum Verständnis der Person des mutmaßlichen Attentäters. Sie spielte sich am 11. Juli 2016 in Berlin ab.
Amri war diesem Zeitpunkt seit einem Jahr in Deutschland. Er hatte sich unter verschiedenen Namen in Nordrhein-Westfalen und Berlin als Asylbewerber registrieren lassen. Ständig reiste er hin und her, hielt sich in Hildesheim auf, in Emmerich, Dortmund, Duisburg, aber die meiste Zeit in Berlin. Er sei derart umtriebig gewesen und zielstrebig vorgegangen, erklärte ein Beamter des Landeskriminalamtes (LKA) von Nordrhein-Westfalen (NRW) später vor dem Untersuchungsausschuss in Berlin, dass sie den Verdacht hegten, bei dem Mann, den sie observierten, handle es sich um einen Informanten einer Sicherheitsbehörde. Überall habe Amri Leute um sich geschart. Die entsprechende Nachfrage bei den Ämtern und Diensten sei aber abschlägig beantwortet worden.
Jedenfalls stand der 23-Jährige im Sommer 2016 unter Kontrolle gleich mehrerer Behörden. Seine tatsächliche Identität war längst geklärt. Das LKA in Düsseldorf hatte eine spezielle Ermittlungskommission zu Amri eingerichtet. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) in Köln überwachte ihn und führte eine eigene Akte zu ihm. Bei Bundesanwaltschaft und Bundeskriminalamt (BKA) liefen Ermittlungsmaßnahmen. Im LKA in Berlin kümmerte sich ein Staatsschutz-Kommissariat um den Tunesier. Und im Gemeinsamen Terrorismus-Abwehrzentrum (GTAZ), in dem sämtliche bundesdeutschen Verfassungsschutzämter, Landeskriminalämter und BKA, Bundesanwaltschaft und Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zusammenarbeiten, war kein sogenannter "islamistischer Gefährder" öfter Thema als Anis Amri.
Sein Asylantrag war Ende Mai 2016 abgelehnt worden, er war ausreisepflichtig, wurde bis September aber noch in Deutschland geduldet. Mindestens die Landeskriminalämter von NRW und Berlin hörten weiterhin sein Telefon ab. Die richterliche Überwachungserlaubnis erstreckte sich noch bis Ende Oktober 2016.
Nach der Ablehnung des Asylantrages wurden auch die staatlichen Geldzahlungen eingestellt. Die Berliner Kriminalpolizei registrierte daraufhin eine Zunahme von Amris Drogengeschäften, mit denen er sich fortan finanzierte. Nach Einschätzung des LKA handelte es sich um "gewerbs- und bandenmäßigen Rauschgifthandel".
Amri hatte Komplizen. Diesen Befund änderten nach dem Anschlag vom Dezember 2016 mehrere LKA-Beamte im Januar 2017 ab in eine abgeschwächte Version, nach der Amri nur "möglicherweise Kleinsthandel mit Betäubungsmittel" betrieben habe. Dass er Komplizen hatte, wurde getilgt. Der abgeschwächte Befund wurde zurückdatiert und mit dem Datum von 1. November 2016 in die Akten geschmuggelt.
Der Sonderermittler Bruno Jost hat die Manipulation im Frühjahr 2017 entdeckt und bekannt gemacht.
Wer war der vierte Angreifer?
Zurück zum Juli 2016 und dem umfangreichen Wissen der verschiedenen Behörden über den Tunesier Anis Amri, als der zusammen mit drei Komplizen in den frühen Morgenstunden des 11. Juli 2016 drei andere Araber überfiel. Tatort war die Bar Novoline in Berlin-Neukölln, in der mit Drogen gehandelt wurde.
Vier Angreifer, darunter Amri, versus drei Angegriffene. In der Anzahl der Handelnden steckt bereits die erste Merkwürdigkeit. Denn irgendwann verschwand in den Berichten der vierte Mann auf Seiten Amris. Fortan war offiziell nur noch von drei Angreifern die Rede. Inzwischen, unter anderem aufgrund dieser Recherche, musste aber bestätigt werden, dass es einen vierten Angreifer gab. Er hat möglicherweise eine eigene Agenda.
Bei der körperlichen Auseinandersetzung zwischen den sieben Männern war ein Messer im Spiel. Einer der Angegriffenen erlitt mehrere Schnittwunden und eine Stichverletzung im Lungenbereich, die, wie es später hieß, "potentiell lebensgefährlich" gewesen sei. Das Opfer musste im Krankenhaus notfallmedizinisch behandelt werden. Amri selber soll mit einem sogenannten Fliesenhammer aus Gummi zugeschlagen haben.
Vor allem die Messerverletzungen waren meldepflichtig und lösten polizeiliche Ermittlungen aus. Der Kriminalpolizei gelang es, sämtliche Namen der Beteiligten zu ermitteln - bis auf den siebten Mann, sprich: den vierten Angreifer. Ermittelt wurde jedenfalls auch der Name Anis Amri - für das LKA ein alter Bekannter.
Die Messerstecherei in der Bar Novoline wurde strafrechtlich mindestens als "gemeinschaftliche schwere Körperverletzung" eingestuft. Einige Kriminalbeamte neigten, wie sie im Untersuchungsausschuss erklärten, gar zur Klassifizierung als "versuchtes Tötungsdelikt".
Wie auch immer, die Tat hätte zwingend Haftbefehle gegen alle Angreifer nach sich ziehen müssen. Weil Amri einer der Tatbeteiligten war, der schon lange als "islamistischer Gefährder" bundesweit unter Beobachtung stand und der seit einiger Zeit zusätzlich organisierten Drogenhandel betrieb, kam es zu einem Treffen auf höchster Berliner Ermittlungsebene. Am 18. August 2016 trafen sich in den Räumen des LKA fünf Kriminalbeamte mit dem Vizechef der Generalstaatsanwaltschaft von Berlin, dem Leitenden Oberstaatsanwalt Dirk Feuerberg, verantwortlich für das operative Geschäft der Behörde. Sie wollten beratschlagen, wie mit dem gefährlichen Tunesier Amri umgegangen werden sollte.
Nach der Messerstecherei in der Neuköllner Bar gab es eigentlich keine Alternative: Die Staatsanwaltschaft hätte Haftbefehl beantragen müssen. Das scheiterte - und zwar nach allem, was man bisher im parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) des Abgeordnetenhauses von mehreren Zeugen des LKA einhellig hören konnte, an Oberstaatsanwalt Feuerberg. Er soll einen Haftbefehl abgelehnt haben. Stattdessen soll er vorgeschlagen haben, den Staatsschutz von Amri abzuziehen und ein Rauschgiftkommissariat für ihn zuständig zu machen, das sich fortan um die Drogengeschäfte des Tunesiers kümmern sollte.
Ein solches Vorgehen wäre, sollte es sich bewahrheiten, bereits seltsam genug, aber selbst das unterblieb offensichtlich. Unklar ist bisher: Wer hat sich von da an um den Gefährder Amri gekümmert?
"Wir waren bemüht, uns als Staatsschutz aus der Wahrnehmung von Amri herauszuhalten"
Unter den LKA-Beamten, die an dem Treffen am 18. August 2016 teilnahmen, war auch einer, der dann nach dem Anschlag im Januar 2017 an den Aktenmanipulationen im Falle Amri beteiligt sein sollte. Darin kann man durchaus eine Logik erkennen. Das Ermittlungsverfahren gegen ihn und einen zweiten LKA-Beamten wegen Strafvereitelung im Amt und Datenfälschung vom Mai 2017 stellte die Staatsanwaltschaft im April 2018 folgenlos ein. Mit bizarrer Begründung: Eine Strafvereitelung zugunsten Amris komme nicht in Betracht, weil Amri zu diesem Zeitpunkt bereits tot war.
In der Einstellungserklärung findet sich aber auch ein Satz, der verrät, wie bewusst es den Strafverfolgern sein muss, dass es durchaus auch um ihr eigenes Handeln in der Vergangenheit geht. Er liest sich wie eine nachgeschobene Rechtfertigung: "Selbst wenn es zum Erlass eines richterlichen Haftbefehls [gegen Amri] gekommen wäre, kann nicht mit erforderlicher Sicherheit festgestellt werden, dass Amri bis zum Anschlag am 19. Dezember 2016 tatsächlich festgenommen worden wäre."
Wurde der Staatsschutz tatsächlich von Amri abgezogen und wenn ja, warum? Im Herbst 2018 machte der Leiter des Staatsschutz-Kommissariats, das gegen Amri ermittelte, vor dem Untersuchungsausschuss von Berlin eine bemerkenswerte Aussage, die Folgen haben sollte. Der Zeuge "C-1" war bei der Besprechung am 18. August 2016 mit dem Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft ebenfalls dabei. Auch er will die Auffassung vertreten haben, Amri von der Straße zu holen und einen Haftbefehl zu erwirken.
Warum das nicht geschah, erklärte er zunächst mit dem kryptischen Satz: "Wir waren bemüht, uns als Staatsschutz aus der Wahrnehmung von Amri herauszuhalten." Auf die Nachfrage, was damit gemeint gewesen sei, ergänzte der Kriminalbeamte: "Es ging um Erkenntnisse, die eine Quelle lieferte, die zu schützen war." Sollte Amri also nicht mehr vom Staatsschutz bearbeitet werden, weil die Gefahr bestand, dass sonst ein Spitzel enttarnt werden könnte? Es muss sich also um eine Quelle gehandelt haben, die engen Kontakt zu Amri hielt.
War diese Quelle möglicherweise jener vierte Angreifer in der Novoline-Bar im Juli 2016? Der Verdacht wird durch eine Information aus Kreisen der Strafverfolgungsbehörden gestützt, nach der der angeblich unbekannte vierte Mann in Zusammenhang mit "verdeckte Maßnahmen" gestanden haben soll.
Mit diesem ersten Hinweis auf eine Quelle konfrontiert, räumte der Leiter des LKA, Christian Steiof, wenige Wochen später in nicht-öffentlicher Sitzung des Untersuchungsausschusses von Berlin ein, dass seine Behörde im Umfeld von Amri insgesamt drei Quellen platziert gehabt habe.
Die Messerstecherei blieb, obwohl die Namen von sechs Beteiligten ermittelt worden waren, folgenlos. Kein Ermittlungsverfahren gegen niemand. Das änderte sich erst 2017 nach dem Anschlag auf dem Breitscheidplatz, den einer der Messerstecher, jener Anis Amri, verübt haben soll. Jetzt leitete die Staatsanwaltschaft Verfahren gegen die zwei Amri-Komplizen ein: Mohamed Ali D. und Abdelmontasser H.(manchmal auch Karim H. genannt).
Abdelmontasser H. soll derjenige gewesen sein, der das Messer schwang und die Verletzungen verursachte. Gegen ihn erging am 6. Februar 2017 Haftbefehl. Im Mai 2017 wurde er zunächst zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Nach einer Berufungsverhandlung wurde die Strafe im November 2017 auf zwei Jahre und sechs Monate reduziert. Gegen Mohamed Ali D. erging am 3. März 2017 Haftbefehl. Im Juni 2017 wurde er zu einem Jahr und acht Monaten Haft verurteilt.
Freiheitsstrafen für eine Messerstecherei und für die Tatbeteiligung. Damit ist belegt: Auch Anis Amri hätte eine Haftstrafe bekommen.
War Amri der Messerstecher und Haupttäter gewesen?
Im März 2018 wollte der Untersuchungsausschuss den verurteilten Mittäter Mohamed Ali D. als Zeugen hören. Die Abgeordneten begaben sich dazu in die Justizvollzugsanstalt Moabit. Bei seiner Vernehmung machte Ali D. dann eine Aussage, die nicht zur bisherigen Version der Geschehnisse passt. Der Messerstecher, sagte er, sei nicht Abdelmontasser H. gewesen, sondern Anis Amri. H. habe Amri das Messer lediglich aus der Hand nehmen wollen. Auf Nachfrage führte er dann noch aus, dass er genau das auch gegenüber der Polizei ausgesagt hatte.
War Amri der Messerstecher und Haupttäter gewesen? Die Frage eröffnet schlagartig ein eigenes Szenario: Wurden damals im Sommer 2016 keine Strafverfahren gegen die drei bekannten Angreifer eingeleitet, um sie oder einen von ihnen zu schützen? Sollte etwa auch Amri verschont werden? Hatte die Besprechung zwischen dem LKA und der Generalstaatsanwaltschaft im August 2016 deshalb zu keinem Ergebnis geführt? Und wenn es tatsächlich so war: Warum sollte Amri verschont werden? Interessanterweise ist in dem Umgang mit den Straftätern eine Parallele zum Umgang der Polizei mit Amri und seinen Drogengeschäften erkennbar. Auch sie wurden nicht geahndet, sondern hinterher versucht, sie abzuschwächen und zu banalisieren.
Und noch eine Variante ist denkbar: Sollten alle an der Tat Beteiligten verschont werden, um eine V-Person zu schützen - jenen vierten Mann?
Der Untersuchungsausschuss hat der Aussage von Ali D., Amri sei der Haupttäter gewesen, keine Bedeutung beigemessen, weil der verurteilte Haupttäter Abdelmontasser H. ein Geständnis abgelegt hatte. Ihn als Zeugen zu laden, kam bisher keinem Ausschuss in den Sinn. Nach dem PUA des Abgeordnetenhauses nahm sich auch der des Bundestages den Zeugen Ali D. vor und verzichtete gleichfalls auf den Zeugen Abdelmontasser H.
Die Geschichte seines angeblichen Geständnisses liest sich in den Gerichtsakten allerdings etwas anders. Tatsächlich hatte er im ersten Prozess vor dem Amtsgericht die Tat eingeräumt. Doch der Verurteilte ging in Berufung, die im November 2017 vor dem Landgericht stattfand. Nun kam zur Sprache, Abdelmontasser H. habe gegenüber einem Sachverständigen erklärt, dass er den Streit in der Bar habe "schlichten" wollen. Ein großes Messer sei zu Boden gefallen, er habe es aufgehoben und versucht, Amri daran zu hindern, es in Besitz zu bekommen. Dabei habe er versehentlich das Opfer verletzt. Und weiter: Er habe die Tat in der ersten Instanz nur gestanden, weil die Staatsanwaltschaft ihm angeboten habe, seiner Abschiebung zuzustimmen, wenn er im Gegenzug ein Geständnis ablege.
Tatsächlich war in der ersten Hauptverhandlung die Möglichkeit einer Abschiebung des Angeklagten erörtert worden, wie man im Urteil nachlesen kann. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft bestritt aber, eine entsprechende Zusage gemacht zu haben. Im Gegenteil: Er habe deutlich gemacht, dass die Staatsanwaltschaft einer Abschiebung ausdrücklich nicht zustimme und dies "bis auf Weiteres auch nicht tun werde". Denn der Angeklagte werde noch als Zeuge im "Zusammenhang mit dem Verdacht der Manipulation der Akten durch staatliche Stellen" gebraucht - "auch durch einen Untersuchungsausschuss", so der Staatsanwalt wörtlich.
Das Gericht folgte der Staatsanwaltschaft, verkürzte die Haftstrafe aber um vier Monate.
Generalstaatsanwaltschaft gibt seit Monaten keine Auskünfte mehr
Dennoch: Was ist am 11. Juli 2016 tatsächlich in der Drogenbar in Neukölln geschehen, und wer waren die Beteiligten? Eindeutig ist der Sachverhalt nicht. Mohamed Ali D. ist inzwischen nach Tunesien abgeschoben worden. Was mit Abdelmontasser H. ist, erfährt man nicht. Sein Anwalt steht für ein Gespräch und Fragen nicht zur Verfügung.
Aber auch die Generalstaatsanwaltschaft gibt seit Monaten keine Auskünfte mehr zu dem gesamten Sachverhalt. Die Beantwortung der Fragen obliege Oberstaatsanwalt Feuerberg, heißt es seitens der Pressestelle ausweichend lediglich. Der jedoch ist selber Teil des Geschehens und müsste als Zeuge vor dem Untersuchungsausschuss vernommen werden.
Wie erklärt sich die Staatsanwaltschaft das Hin und Her mit Geständnis und Widerruf? Gab es ein Angebot: Abschiebung gegen Geständnis? Was ist mit dem vierten Angreifer? Warum soll er nicht identifiziert werden können? Zu den offenen Fragen zählt aber auch die nach der Drogendealer-Bar Novoline. Das Geschäft steht heute leer. Doch damals, im Juli 2016, war eine Person anwesend, die dem LKA Berlin aus dem Bereich Organisierte Kriminalität (OK) bestens bekannt sein dürfte: Ali-Abou Ch., der zu einem einflussreichen arabischen Clan in Berlin gehört.
Ganz offensichtlich hatte er in dem Laden etwas zu sagen. Als die vier Angreifer hereinstürmten, saß Ch. im Hinterzimmer mit den drei Angegriffenen zusammen. Er floh daraufhin in den Tresenraum und schloss die Tür zum Hinterzimmer hinter sich zu. Nach der Tat wies er zwei andere Gäste an, aufzuräumen und den Boden zu wischen, sprich: er ließ Spuren beseitigen.
Überschnitten sich hier ein vorgeblich "islamistisches Milieu" und eines der Organisierten Kriminalität, wo es unter anderem um Drogen- oder Waffengeschäfte geht?
Amri war im Besitz einer Pistole, mit der er den polnischen Speditionsfahrer erschossen haben soll, dessen LKW er entwendete und zum Tatwerkzeug machte. Mit derselben Waffe soll er dann bei seiner Flucht in Italien auf Polizisten geschossen haben, ehe er selber getötet wurde. Es handelte sich um eine Pistole der Marke Erma (Erfurter Maschinenwerke). Woher Amri sie hatte, weiß man bisher nicht.
Journalisten ist vor kurzem aufgefallen, dass auch das NSU-Trio unter seinen 20 Schusswaffen eine modellgleiche Erma-Pistole besaß. Sie wurde in der ausgebrannten Wohnung in Zwickau sichergestellt. Kamen beide Waffen vielleicht aus den gleichen Lieferquellen?
Und wenn der Attentäter Amri einen derartigen Hintergrund besaß - hatte das Einfluss auf sein Motiv für den Anschlag auf den Weihnachtsmarkt?