Was heißt hier ohne Gentechnik?
Reformen des Gentechnik-Gesetzes sorgen für Diskussionen
Im Normalfall treten Grüne, Verbraucher- und Umweltschützer meist gegen Lockerungen von gesetzlichen Regelungen ein und Wirtschaftsvertreter tendenziell gegen strenge Reglements auf. Bei den geplanten Neuerungen zur Auszeichnung von Lebensmitteln mit der Aufschrift „ohne Gentechnik“ war es einmal genau umgekehrt. Über die Neuregelung des gentech-frei Labels freuen sich die Kritiker der Agrogentechnik, bei anderen Änderungen im Gentechnik-Gesetz orten sie aber erhebliche Verschlechterungen. Weder Haftungsfragen noch Kostenwahrheit seien befriedigend geklärt, so die Kritiker.
Tierische Produkte wie Milch, Fleisch oder Eier müssen laut EU-Regelung nicht extra deklariert werden, wenn die Tiere mit GV-Futter aufgezogen wurden. Das ist Gentech-Kritikern seit langem ein Dorn im Auge. Nur bei Bioware ist der Verbraucher bis dato eindeutig auf der sicheren Seite. Konventionell wirtschaftende Landwirte, die GVP-freie-Futtermittel einsetzen, konnten das bisher kaum kommunizieren. Denn zwar besteht bereits seit 1998 in Deutschland „rein theoretisch“, wie die Grünen betonen, die Möglichkeit, Lebensmittel mit dem Label „ohne Gentechnik“ auszuzeichnen. Die Auflagen dafür waren aber äußerst streng und „kaum praktikabel“.
Agrarminister Horst Seehofer hatte immer wieder anklingen lassen, die Kennzeichnungslücke bei tierischen Produkten schließen zu wollen. Im Gentechnik-Gesetz, das heute im Bundestag verhandelt wurde, ist nun eine entsprechende Änderung vorgesehen. Begrüßt wird sie von Grünen, Greenpeace und verschiedenen Verbraucherverbänden. Heftige Kritik kam im Vorfeld von Futtermittelherstellern, Lebensmittelindustrie und Teilen der Landwirtschaftsverbände.
Der Deutsche Raiffeisen-Verband (DRV), einer der großen Futtermittellieferanten in Deutschland, sprach von „Irreführung“ der Verbraucher. "Es ist schwer, den Verbrauchern zu sagen, dass 'ohne Gentechnik' draufsteht und ein bisschen Gentechnik drin ist", kritisierte auch Marcus Girnau vom Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL) in einer Anhörung des Landwirtschaftsausschusses am 16. Januar. Der BLL ist ein Wirtschaftsverband, dem Vertreter und Verbände u.a.. aus der Landwirtschaft, Lebensmittelindustrie, dem Lebensmittelhandel und der chemischen Industrie angehören. Der BLL konkretisierte die Einwände in einer Pressemitteilung:
So soll die Werbeaussage "ohne Gentechnik" nach dem Entwurf bereits dann genutzt werden können, wenn bei tierischen Produkten wie Fleisch, Milch, Eiern keine gentechnisch veränderten Pflanzen für die Tierfütterung verwendet werden. Der Einsatz gentechnisch veränderter Zusatzstoffe in den Futtermitteln soll dagegen der Werbeaussage "ohne Gentechnik" nicht mehr entgegenstehen. Darüber hinaus soll bei fehlender Alternative auch bei der Herstellung von Lebensmitteln auf gentechnisch veränderte Verarbeitungshilfsstoffe, Enzyme oder Vitamine zurückgegriffen werden können, ohne den Verbraucher auf dem Etikett darauf hinzuweisen.
Anders sehen es die Befürworter des Labels. Greenpeace-Gentechnikexperte Christoph Then betont, es müsse auf nationaler Ebene möglich sein, tierische Produkte, die ohne GV-Pflanzen hergestellt wurden, freiwillig zu kennzeichnen. Die Grünen argumentieren ähnlich. Das Label werde die „gentechnikfreie Wirtschaft stärken“ und für mehr „Transparenz“ sorgen, so eine Fachreferenten der Grünen im Bundestag gegenüber Telepolis. Sie betont, dass nach der Neuregelung lediglich „technische Hilfsstoffe“ wie Tierarzneien oder Enzyme, „die von gentechnisch veränderten Mikroorganismen – in geschlossenen Systemen - hergestellt werden, aber nicht mehr im Endprodukt sind“, erlaubt würden. Die Grünen hatten bereits im Landwirtschaftsausschuss damit argumentiert, dass für den Verbraucher „hauptsächlich der Einsatz von GVO-Soja, also die Agrogentechnik, und nicht die Gentechnik in geschlossenen Systemen relevant“ sei.
Auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen begrüßt die Neuordnung, zumal sie den Wünschen der Verbraucher entsprechen würde. Die Verbraucherschützer betonten in einer Stellungnahme, dass die gesetzlichen Grundlagen praktikabel sein müssten, was bisher eben nicht der Fall gewesen wäre. Als konkretes Beispiel führt der Verband die Geflügelzüchter an:
Besonders Geflügelmäster haben in der Vergangenheit mit dem Hinweis auf gentechnikfrei erzeugtes Soja versucht, dem Verbraucherwunsch zu entsprechen. Bei ihrer Auslobung liefen sie Gefahr, gegen geltendes Recht zu verstoßen. Für diese Unternehmen wird nun Rechtsklarheit hergestellt und damit der Anreiz für die Erzeugung und Auslobung solcher Ware erhöht.
Interessant ist im Zusammenhang mit dieser Diskussion ein Blick nach Österreich. Dort besteht ebenfalls seit 1998 eine Regelung für Labels "ohne Gentechnik". Anders als hierzulande wird sie oft Hand in Hand mit der Wirtschaft und anderen Verbänden aktuellen Standards entsprechend adaptiert. Allerdings scheiterten auch dort schon engagierte Unternehmer an diversen strengen Regelungen im Lebensmittelkodex. Immerhin schafften es aber verschiedene Lebensmittelerzeuger, etwa große Geflügelhalter und Rinderzüchter, den Druck auf Futtermittellieferanten wie Raiffeisen zu erhöhen, sodass inzwischen wieder mehr gentech-freie Ware erhältlich ist. Und die österreichischen Molkereien haben zu gut 80 Prozent auf „gentechnik-frei“ umgestellt, was die Verbraucher gerne annehmen und auch dafür etwas tiefer in die Tasche greifen.
Es ist anzunehmen, dass auch in Deutschland Lebensmittelproduzenten im Zuge der Neuregelung vermehrt gentechnik-freie Ware ausloben wollen und so der Druck auf die Futtermittelhersteller steigen wird. Für den Bund Ökologischer Lebensmittelwirtschaft erklärt sich daraus auch der im Vorfeld aufgeflackerte Widerstand gegen eine Lockerung der bisherigen Bestimmungen. „Dass jetzt ausgerechnet diejenigen gegen eine reformierte Kennzeichnung Front machen, die an anderer Stelle der Agro-Gentechnik Tür und Tor öffnen wollen, hat sehr durchsichtige Gründe“, merkt BÖWL Vorstand Felix Prinz zu Löwenstein an.
Kritik an den Schutz- und Haftungsregelungen
Die Neuordnung der rechtlichen Grundlagen für das Label „ohne Gentechnik“ wird von den Kritikern der Agro-Gentechnik also einhellig begrüßt. Mit anderen Punkten der Reform des Gentechnik-Gesetzes haben sie derzeit aber wenig Freude. Die Grünen kritisieren unter anderem die Möglichkeit zu Privatabsprachen:
Zukünftig sollen Gentech-anbauende Landwirte über Privatabsprachen mit ihren Nachbarn auf Schutzregelungen wie zum Beispiel die Einhaltung von Mindestabständen verzichten können. Der Nachbar, der nicht rechtzeitig auf den Wunsch seines Gentech-anbauenden Nachbarn reagiert, verliert seine Schutzansprüche gegen gentechnische Verunreinigungen. Also eine Umkehrung der Bringschuld zu Ungunsten der gentechnikfreien Produktion – und ein Freibrief für Verunreinigungen.
Und der BÖWL bemängelt, dass „ein Großteil der zu erwartenden Schadensfälle durch die im Gesetz vorgesehene Haftung nicht abgedeckt“ wird. Außerdem würden die Probleme der Imker „unterschlagen“. Auch die Kosten „würden nicht den Verursachern zugeordnet“, kritisiert man beim Bund Ökologischer Lebensmittelwirtschaft. So hatte der BÖWL vorgeschlagen, dass der potenziell Geschädigte auf Kosten des GVP-Anbauers eine Probennahme und Analyse durchführen kann. Im Falle eines positiven Befunds hätte der GVP-Anbauer dann diese Kosten übernehmen sollen, so der Ansatz des BÖWL. Eine derartige Regelung wurde aber nicht ins Gesetz aufgenommen. Kommentar des BÖWL:
Das Gentechnikgesetz hat keine entsprechende Regelung getroffen und bewirkt damit, dass durch die Einführung von Gentechnik solche Produkte teurer werden, die ohne Gentechnik hergestellt werden!