Was ist Terrorismus?

Kann Terrorismus mitunter erlaubt, ja sogar geboten sein? Diese ethische Frage hatte der Philosoph Georg Meggle in seinem Beitrag Gerechter Terror? (21897) Anfang Februar aufgeworfen - und für den Fall des von ihm so genannten schwachen Terrorismus mit einem "Eventuell ja" beantwortet. Die zu unterscheidenden Terrorismus-Begriffe werden im folgenden näher betrachtet.

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I Vorspann

I.1 Das ITC-Projekt

Die gute Nachricht zuerst. Endlich ist es soweit:

Nach harten und langwierigen Auseinandersetzungen im Sicherheitsrat hat die UNO am 01. April 2005 die Entscheidung getroffen, bis 2010 die von vielen schon seit langem geforderte ITC, die International Terrorism Commission (ITC), einzusetzen. Oberstes Ziel der ITC soll es sein, die UNO auch im internationalen Umgang mit dem Terror weltweit zur obersten Entscheidungsinstanz zu machen. Zahlreiche Institutionen aller Kontinente sind bereits aufgefordert worden, Vorschläge für die Agenda der ITC auszuarbeiten.

Die schlechte Nachricht: Diese gute Nachricht ist bisher nur eine Fiktion. Unter den derzeitigen Macht- bzw. Ohnmacht-Verhältnissen ist ein ITC völlig ausgeschlossen. Trotzdem hat diese Fiktion ihren Wert. Sie zeigt uns, was zu tun wäre, wenn uns wirklich an einer offenen Auseinandersetzung mit Terrorismus und Gegenterrorismus und deren Folgen wie Nebenfolgen gelegen wäre. Tun wir also so, als hätten wir den fiktiven UNO-Auftrag tatsächlich bekommen. Wie sähe eine vernünftige ITC-Agenda aus?1

Die wichtigsten ITC-Fragen und Themenbereiche wären diese:

Die erste Frage ist auch die logisch primäre. Ehe sie beantwortet ist, hängen alle folgenden Fragen in der Luft. (Vielleicht nicht nur die Fragen: Auch unsere bisherigen Anti-T-Reaktionen?) Eine transparente T-Semantik wäre die beste Basis für eine gute Arbeit auch in allen anderen ITC-Projekt-Bereichen. Dieser Vortrag ist mein Beitrag zur Entwicklung dieser Semantik. Also: Was ist Terrorismus?

I.2 "T" - ein Kampfbegriff

Wer von bestimmten Stellen als Terrorist bezeichnet wird - und zwar egal, ob zu Recht oder zu Unrecht -, um dessen Überlebenschancen steht es schlecht. Er ist der Outlaw par excellence. Er gilt als das Böse an sich. "Terrorist" - eine schlimmere Verurteilung lässt sich derzeit kaum denken. "Terrorist" - diese Äußerung bedeutet soviel wie "Feuer frei!". "Terrorist", das ist, keine Frage, der derzeit wirksamste Kampf- , nein sogar Killer-Begriff.

Daraus schließen viele, dass Bemühungen um eine kognitive Klärung dieses Begriffs völlig zweck- und sinnlos seien. Das Gegenteil ist richtig: Gerade deshalb, weil mit der Verwendung des T-Begriffs über Leben und Tod entschieden wird, ist seine nähere Bestimmung so wichtig. Dass diese Bestimmung doch nur "die Terroristen" selber betreffe, ist völlig daneben. Was wäre denn, wenn Sie - z.B., wie ich, als Mitglied von ATTAC - selber in die Gefahr kommen sollten, als (potentieller) T-Täter betrachtet zu werden? Wie sieht dann Ihre Verteidigung aus? Mit Berufung auf welche T-Eigenschaften, die bei Ihnen (so will ich hoffen) fehlen, wollen Sie sich verteidigen?

I.3 Das Neutralitätspostulat

Genau wann ist jemand wirklich Terrorist? Mit Blick worauf sollte diese Frage entschieden werden? Dazu gibt es drei sehr weit verbreitete Ansätze. In der politischen Propaganda, also auch in den Mainstream-Medien, herrschen sie unangefochten.

I.3.1 Keine Akteur-Relativität

Dem ersten Ansatz zufolge hängt, ob jemand Terrorist ist oder nicht, davon ab, wer er ist, genauer, in welcher Position er ist. Eine Variante davon ist der oben schon genannte Outlaw-Ansatz: Wenn Terroristen die Outlaws in Person sind, kann, wer kein Outlaw ist, kein Terrorist sein. Nichts, was von Vertretern des Gesetzes getan wird, ist daher Terrorismus. Kämpfende Soldaten, sofern sie auf Befehl handeln, sind keine Outlaws; also auch keine Terroristen. Dasselbe gilt für Staaten selbst. Diese Auffassung der Akteur-Relativität von Terrorismus kommt sehr nett in den folgenden Doppelreimen zum Ausdruck:

  1. Throwing a bomb is bad
  2. Dropping a bomb is good;
  3. Terrorism, no need to add,
  4. Depends on who's wearing the hood.

I.3.2 Keine Zweck-Relativität

Einem zweiten Ansatz zufolge hängt das Terrorismus-Merkmal von Handlungen daran, welchen Zwecken bzw. welchen Zielsetzungen sie dienen sollen. Am deutlichsten hat diesen Ansatz Jassir Arafat in seiner berühmten Rede vor der UN-Vollversammlung im Jahre 1974 vertreten:

He who fights for a just cause,
he who fights for the liberation of his country,
he who fights against invasion and exploitation
or single-mindedly against colonialism,
can never be defined a terrorist.

I.3.3 Keine Standpunkt-Relativität

Einem dritten Ansatz zufolge ist die Klassifikation in Terrorist vs. Nicht-Terrorist von Anfang an Standpunkt-relativ. Sie hängt insbesondere davon ab, ob der Betreffende für oder gegen uns ist. Man vergleiche nur die Karriere, die Bin-Laden gemacht hat. Vor 1989, also vor dem Sieg der Taliban über die Sowjetunion, war er für die USA der von ihnen stark geförderte Mudjahin, ihr Vorzeige-Freiheitskämpfer. Heute ist er, obwohl sich an seinen Grundeinstellungen und Tätigkeiten nicht allzu viel verändert haben dürfte, der globale Mega-Terrorist.

Ein brauchbarer T-Begriff sollte (um in unserer ITC von allen Parteien benutzbar zu sein) in allen drei Punkten neutral sein: also weder Akteur-relativ, noch Ziel/Motiv-relativ, noch Standpunkt-relativ. Dieser Neutralitätsforderung kommen wir am deutlichsten nach, wenn wir auch ganz offen sagen bzw. zeigen, dass wir ihr nachkommen wollen. Und das gelingt uns am einfachsten, wenn wir - zumindest unter uns - ab jetzt nicht mehr von Terrorismus, Terroristen und terroristischen Akten und dergleichen sprechen, sondern (damit deren Relativitäten eliminierend) nur noch von T-ismus, T-isten und T-Akten.

Von diesen Begriffen ist der des T-Aktes der wichtigste. Denn mit ihm lassen sich die anderen T-Begriffe definieren, während das umgekehrte nicht geht. T-isten sind Leute bzw. Gruppen von Leuten, die zur Erreichung ihrer Ziele auf T-Akte setzen - und somit solche Akte planen, vorbereiten, ausführen bzw. dabei helfen. Und T-ismus, das ist entweder die von T-isten mit ihren T-Akten verfolgte allgemeine Strategie (die T-Strategie eben) oder der ideologische Hintergrund hinter dieser T-Strategie.

Konzentrieren wir uns ab jetzt also auf den wichtigsten Begriff. Was ist ein T-Akt? (Ein terroristischer Akt minus dessen dreifache nicht-neutrale Beschränkung, insbesondere also minus dessen Bewertung vom eigenen Standpunkt aus.)

Ob jemand dem T-ismus anhängt, selbst T-ist ist oder nicht, das hängt letztlich nur an einem: An dem, was er selbst oder die von ihm Unterstützten tun. Mit anderen Worten: Nur an dem, was Akte zu T-Akte macht. Was ist was? Was sind die notwendigen und hinreichenden Bedingungen, die aus Akten T-Akte machen? Es kann sich bei diesen Bedingungen, da wegen des Verbots der Akteur-, Ziel- und Standpunkt-Relativität weder Akteur- noch Ziel- noch Standpunkt-Eigenschaften den Ausschlag geben dürfen, nur um Eigenschaften der betreffenden Akte selber handeln. Also nochmal: Aufgrund welcher Akt-Eigenschaften ist ein Akt ein T-Akt?

I.4 "T" - undefinierbar?

Es gibt, wie einschlägige Übersichten belegen, für den Terrorismus über hundert verschiedene Definitionen.2 Dito für T-Akte. Wiederum schließen daraus viele, dass weitere Definitionsversuche entweder müßig oder gar unmöglich seien. Aber auch das ist ein Fehlschluss. (Mir scheint, dass unglaublich viele diesen Fehlschluss geradezu begehen wollen.) Am wenigsten begehen ihn in der Regel die, die schon von Berufs wegen Experten für Begriffserklärungen sind: Analytische Philosophen. Ich bin einer.3

Besagtem Fehlschluss ist entgegenzuhalten, dass zum einen nicht alle dieser hundert Definitionen gleich gut sind und zum anderen die guten nicht ohne logische Verbindung untereinander sein müssen. Es ist nichts Ungewöhnliches, dass unser Verständnis 'ein und derselben Sache' unterschiedlich weit bzw. eng ist. Dass "Kommunikation" zum Beispiel von den kommunikativen Röhren bis hin zum Habermasschen Kommunikativen Handeln alles Mögliche umfassen kann, hindert uns im Prinzip auch nicht daran, klar zu sagen, was mit "Kommunikation" jeweils gemeint sein soll.4

Die Undefinierbarkeitsthese ist schlicht falsch. Ein Beweis: dieser Beitrag.5 Natürlich gibt es viele verschiedenen Arten von T; aber das schließt nicht aus, dass wir über ein strukturell-systematisches T-Verständnis verfügen können.

I.5 Beispiele - ältere und neuere

Traditionellerweise beginnen Versuche einer Begriffsbestimmung mit einer Reihe von Beispielen. Folgen wir dieser Tradition - und schauen wir uns kurz an, was bisher so alles als ein "T"-Fall gegolten hat. Ich teile sie einfach in ältere und in neuere Fälle auf:

Beispiele älteren Datums:

(B1) Die Sicarii, eine jüdische Zelotensekte (66-72), die Kollaborateuren mit den Römern auf offener Straße die Kehle durchschnitten.
(B2) Die Assassinen, eine muslimische Sekte im 11.-13. Jahrhundert, die für zahlreiche politische Morde verantwortlich war.
(B3) Der jakobinische Terror bis zum Tode von Robespierre.
(B4) Die russischen Revolutionäre (besonders 1878-81), die zahlreiche Attentate gegen politische Führer und hohe Polizeibeamte verübten.

Beispiele neueren Datums:

(B5) Die Ermordung von Hans Martin Schleyer durch die Rote Armee Fraktion vor 28 Jahren.
(B6) Die Geiselnahme und Ermordung israelischer Sportler durch Mitglieder der PLO auf der Olympiade in München (1972).
(B7) Die Massaker in dem Palästinenser-Lager Shatila.
(B8) Die Zerstörung der zum Weltkulturerbe gehörenden Buddha-Statuen von Bamian durch die Taliban.
(B9) Die Angriffe auf das World Trade Center und das Pentagon vom 11. September 2001.
(B10) Das Selbstmordattentat am Abend des 25. Februar 2005 auf die vor der Diskothek "The Stage" in Tel Aviv wartenden Jugendlichen.

Immerhin: Diese Liste ist, wie (B3) zeigt, nicht Akteur-relativ: Auch Regierungen können T-isten sein. Sie ist auch nicht Ziel-einschränkend im Sinne von Arafat: Auch Freiheitskämpfer, wie die Sicarii und die PLO-T-isten von 1972 fallen darunter: (B1) und (B6). Und sie ist wohl auch nicht Standpunkt-relativ. Vergleiche z.B. (B6) und (B7).

Diese Beispiele sind freilich nur Beispiele dafür, was irgendwer irgendwann zum T-ismus gerechnet hat. Ob sie zu Recht als T-Akte gelten sollen, ist damit noch nicht entschieden. Eben dies ist in vielen dieser Fälle umstritten.

Diese traditionelle Beispiel-Methode ist ein guter Start, führt aber nicht sehr viel weiter. Was haben all diese Fälle gemeinsam? Welche der Beispiele sollen paradigmatischer sein als die anderen? Welche geben nur eine propagandistische Sprachregelung wieder? Trägt die Liste dem Sprachwandel, der T-Begriffs-Geschichte, gebührend Rechnung?

Mit einer Begriffs-Analyse allein, d.h. nur mit der Aufzählung der verschiedenen Bedeutungsschattierungen in den verschiedenen Verwendungskontexten, kommen wir bei (einem solchen Killer-Begriff wie) "Terrorismus" nicht weiter. Auch nicht bei dessen von unseren Killerinstinkten abgekoppelten neutraleren T-Begriffen. Wir brauchen also eine Begriffs-Explikation: eine Bestimmung der T-Eigenschaften, die wir ab jetzt als paradigmatisch für den T-Begriffskern ansehen möchten. Zuvor aber noch ein kurzer Blick auf einige von den Begriffserklärungen, die von T-Experten für die Anti-T-Praxis konzipiert worden sind.

I.6 Praktische T-Definitionen

Es gibt zwei Sorten von T-Experten: Die Praktiker und die Theoretiker. Diese verhalten sich zueinander so ähnlich wie die Jäger zu den Biologen. Das Problem der Praktiker ist: Sie haben keine Zeit für lange theoretische Studien. Weder in ihrer Ausbildung, noch in ihrer Berufspraxis, der Jagd. Was dort zählt ist: Erfahrung, Intuition und sicheres und vor allem schnelles Reaktionsvermögen. Die Klassifikationen aus den Biologiebüchern sind für Jäger nur selten erfolgsrelevant. Jedenfalls nicht im Normalfall. Echte Probleme tauchen erst dann auf, wenn im Revier neuartige Tiere auftauchen; besonders große Probleme wohl dann, wenn deren Neuartigkeit zunächst gar nicht erkannt wird. Dann könnte ein Blick in ein von den Theoretikern mitgestaltetes Handbuch für Jäger ganz nützlich sein.

Aus solchen Handbüchern stammen die folgenden ersten T-Definitionsvorschläge. Gesammelt sind sie in PTD, der Political Terrorism Database, die zwar kaum von Denkern, dafür aber umso häufiger von unseren Anti-terroristischen Praktikern frequentiert wird - und so sicher auch deren Einsätze mitprägt.

PTD: Political Terrorism Database/Definitions6

Für Nicht-Jäger sind all diese Definitionen unbrauchbar. (Und für gute Jäger hoffentlich auch.) Nach der Simplen zählte als Terrorismus bereits jeder beliebige Einschüchterungsversuch von Seiten irgendeines Ganoven; nach der Legalen jede Art von krimineller Gewalt. Die Analytische heißt zwar so, hilft uns aber gar nichts. Sie ist schlicht zirkulär. Wer nicht schon weiß, was "terrorist acts" sind, weiß das auch mit dieser 'Definition' nicht. Die State-Sponsored ist so parteiisch wie es nur geht: Sie schließt große Staaten (welche wohl?) als Hauptverantwortliche aus bzw. ist auf gegen westliche Interessen agierende und von kommunistischen Staaten gesponserte T-isten beschränkt. Und der State-Terrorismus beschränkt sich auf dessen innerstaatliche Variante und lässt den trans- bzw. zwischenstaatlichen ganz außen vor.

Dass diese Definitionen nichts taugen, tat und tut freilich ihrer häufigen Verwendung keinerlei Abbruch. Im Gegenteil. Je unbrauchbarer eine T-Definition ist, umso nützlicher scheint sie für einige Institutionen (darunter auch Staaten und Staatenbündnisse) zu sein. Auch deshalb also: Wir brauchen und fordern eine UN-ITC!

II T-Explikation

Was tun, wenn wir uns weder an dem üblichen propagandistischen Mediensprachgebrauch noch an den unzuverlässigen Praktikerhandbüchern orientieren wollen? Mein typisch analytisch-philosophischer Vorschlag: Beginnen wir mit einem einfachen (meinetwegen auch erfundenen) Beispiel, das wir als paradigmatisch betrachten wollen.

II.1 Ein paradigmatischer T-Akt

Mein eigenes Lieblings-Ausgangsbeispiel ist das folgende:

X, ein Separatist aus der Provinz, setzt im Nebenzimmer des Marktcafes der Hauptstadt seines Landes die Zeitschaltuhr einer in seiner Aktentasche versteckten Bombe in Gang, und zwar mit der Absicht, mit dieser Bombe Dutzende von Cafehausbesuchern in die Luft zu sprengen - um so zu erreichen, dass die Regierung daraufhin seine inhaftierten Gesinnungsgenossen in die Freiheit entlässt.

Der Täter setzt hier auf den so genannten Gewalt-Kalkül: Er baut darauf, dass seine Gewalttat ihren Zweck erreicht, die Regierung seine Gesinnungsgenossen freilassen wird. Dieser Gewalt-Kalkül, und genau das macht die differentia specifica der T-Akte aus, inkorporiert den so genannten Terror-Kalkül, der sich am besten durch die folgende Ergänzung unseres Beispiels verdeutlichen lässt:

X erwartet, dass die Entscheidung der Regierung, seine Genossen freizulassen, sich eben dem von seinem Gewaltakt auf Seiten der Bevölkerung bewirkten Horror verdankt.

Der Täter setzt mit seinem Terror-Kalkül darauf, dass seine Gewalttat ihren Zweck mittels des durch sie induzierten Terrors erreicht. Dass sich der Terrorkalkül rechnet, ist der Grund, weshalb X erwartet, dass sich sein Gewaltkalkül rechnet. Beide Kalküle stützen sich auf Ziele (Horrorproduktion und Freilassung der Gefangenen) und Erwartungen (dass die Gewalt den Horror auslösen wird und dass es dieser Horror ist, der die Regierung zur Freilassung bewegen wird).

Ob sich diese Ziele tatsächlich in der erwarteten Weise erreichen lassen, das ist in der obigen T-Situation noch offen. Offen ist also noch, ob der betreffende T-Akt lediglich ein T-Akt-Versuch war oder ein erfolgreicher derartiger Akt. Auch bloße T-Akt-Versuche gelten üblicherweise schon als T-Akte. Man muss also insbesondere mit solchen Versuchen nicht schon Erfolg gehabt haben, um als T-ist zu gelten. Unser obiger Lieblings-Separatist ist ein T-ist, egal, ob die Bombe überhaupt losgegangen ist oder nicht, egal, ob sie die intendierte Spreng-Wirkung gehabt hat, egal ob die Bevölkerung geschockt ist oder nicht, egal ob dieser Horror auf Seiten der Bevölkerung die intendierte Freilassung bewirkt oder nicht. Ein durchgängig erfolgreicher T-Akt ist ein Akt, der bezüglich all dieser Ziele erfolgreich ist; ansonsten eben nur ein partiell erfolgreicher. Wichtig aber, noch mal: Auch ein in keiner Hinsicht erfolgreicher T-Akt-Versuch ist ein T-Akt, der Täter damit also auch ein T-ist, die Strategie, der er folgt, ein Fall von T-ismus.

II.2 Die Definitionselemente

Soweit das Beispiel. Zu unterscheiden sind also die folgenden Elemente, die in einer brauchbaren Definition eine Rolle spielen sollten. Im Beispiel - und so potentiell auch in anderen T-Situationen - sind involviert:

Die Elemente Im Beispiel

Akt/ Aktion a Aktivieren der Bombe Akteur X Der Provinz-Separatist Gewalt-Adressat Y Cafehausbesucher Terror-Adressat Z Die Bevölkerung Finaler Adressat F Die Regierung Bezweckte Wirkung / Reaktion R Freilassung der Gefangenen

Die in den T-Akten verwendeten Mittel können fast alles Mögliche sein: Von MVWs (Massenvernichtungswaffen) über diverse Bomben bis hin zu Computerviren und Falschmeldungen. In Sachen T-Akte ist die Menschheit ungeheuer erfindungsreich.

Ebenso unbegrenzt ist auch das Spektrum der den Tätern zufolge mittels T-Akten bewirkbaren Reaktionen. Zu diesem Spektrum gehört alles, was Menschen für erstrebenswert halten. Und das ist, gegeben die Vielfalt der Wünsche von uns Menschen, wiederum potentiell unendlich viel. Je nach Sorte des Gewünschten kann man dann zwischen entsprechenden Sorten von T-Akten unterscheiden. Die üblichste Sortenbildung umfasst: politische, religiöse, rein kriminelle, rein persönliche etc. Ziele - bzw. T-Akte. Politische Ziele - und entsprechend die Sorte der politischen T-Akte - spielen derzeit die wichtigste Rolle. Ohne sie gäbe es schließlich auch keinen Krieg gegen den Terror.

Bezüglich der intendierten F-Reaktionen sind weitere Differenzierungen angezeigt, je nachdem, aus welchen Gründen F dem Täter X zufolge R zeigen wird. Unsere Ausgangsbeispiel-Situation sagt darüber nichts. Glaubte X - in unserer Welt wohl contra factum -, dass F (die Regierung) durch den bei Z (der Bevölkerung) durch die Gewalt gegen Y (die Cafehausbesucher) ausgelösten Horror selbst so geschockt sein würde, dass sie - gleichsam vor lauter Panik - daraufhin die Gefangenen freilässt? (Direkte F-Reaktion.) Oder glaubte X, dass die Regierung die Freilassung mit Blick darauf anordnen werde, dass sie andernfalls von der geschockten Bevölkerung nicht mehr gewählt würde? (Konsequenzen-orientierte F-Reaktion.) Oder dass sie diese Anordnung mit Blick darauf erlassen wird, dass andernfalls die T-Gruppe, zu der X gehört, weitere T-Akte gleicher oder gar größerer Ordnung ausführen würde? (Akteur-Konsequenzen-orientierte F-Reaktion.)

Die meisten mir bekannten Analysen von T-Akt-Begriffen schludern über die verschiedenen Adressatengruppen sang- und klanglos hinweg. Das sollte man gerade deshalb nicht tun, weil es tatsächlich Fälle gibt, in denen diese Gruppen identisch sind. Aber das gilt, wie unser Separatistenbeispiel zeigt, keineswegs immer. Eine brauchbare, d.h. eine systematische Explikation sollte also zwischen diesen Adressaten-Gruppen differenzieren können. Schematisch lassen sich diese Unterschiede (speziell für unseren paradigmatischen Separatistenfall) so verdeutlichen:

II.3 Die Definition

(T) T-Akte sind Akte des (versuchten) Bewirkens von Zwecken mittels durch Gewalt induziertem Terror.7

Wichtig: Nach (T) sind zwar alle T-Akte auch Terror-Akten, aber eben nicht alle Terror-Akte auch T-Akte.

II.4 Präzisierungen

II.4.1 Gewalt

Zwischen den folgenden Typen von Gewalt ist ohnehin schon ganz generell zu unterscheiden:

Jeder dieser Spezialfälle verdiente eine ausführliche Sonderbehandlung. Die ist hier nicht drin. Nötig für eine genauere Einsicht in T-Situationen wäre sie sicher. Bei der "Adressaten-Gruppe" ist erneut (wie in II.3 oben) zwischen Gewalt- /Terror- und Finaler-Adressaten-Gruppe zu differenzieren.

II.4.2 Gewalt- und Terror-Kalkül

Das wichtigste Merkmal für T-Akte (im Sinne von (T)) ist die Art und Weise, wie in ihnen der Gewalt- und der Terror-Kalkül miteinander verknüpft sind. Die Logik dieser Verknüpfung lässt sich schon mit einfachen Mitteln durchsichtiger machen. Etwa so:

(1) Die Tatsache, dass X a tut, bewirkt, dass Y Gewalt-Opfer dieses von X vollzogenen Aktes wird.
(2) Die Tatsache (1) bewirkt bei Z (ist für Z der reinste) Horror.
(3) Die Tatsache (2) bewirkt, dass F die Reaktion R zeigt.

(3*) (3) deshalb, weil
(3.1) F glaubt: Wenn F nicht mit R reagiert, wird das zur Konsequenz K führen.
(3.2) F will, dass K nicht eintritt. (Will K vermeiden)

(3**) (3.1) deshalb, weil
(3.1.1) F glaubt: Wenn F nicht mit R reagiert, wird X seinerseits mit R* reagieren.
(3.1.2) F glaubt: Die Reaktion R* durch X bewirkt K.

Bei einem T-Akt-Versuch glaubt und will X, dass (1) bis (3) (evtl. inklusive (3*) oder gar (3**)) zutrifft. Erfolgreich ist sein T-Akt genau dann, wenn X mit diesem Glauben richtig liegt.

II.5 Die T-Karte

Für eine erste grobe Orientierung im Nebel der unterschiedlichsten T-Begriffe ist mir selbst die folgende (sich mit dem bisherigen Explikationsgang deckende) T-Aufbau-Karte eine große Hilfe. Vielleicht ist sie das auch für Sie. Die Karte beginnt mit dem allgemeinsten Begriff und führt uns schrittweise zu den jeweils spezielleren. Auf jeder Stufe wäre wieder zwischen Verhalten bzw. Handeln im Sinne von Handlungsversuchen vs. erfolgreichem Handeln zu unterscheiden.

T-Karte

  1. Terrorisierendes Verhalten
  2. Auf Terror/Horror-Produktion angelegtes Verhalten
  3. Gewalt-induzierter Terror
  4. (3) als Mittel zum Zweck: T-Akt
  5. (3) als Mittel zur Nötigung
  6. Konsequenzen-orientierte Nötigung
  7. Täter-Konsequenzen orientierte Nötigung

Jede höhere Stufe impliziert alle vorangehenden, aber keine niedere eine höhere. Der Reihe nach: Nicht jedes Handeln, durch das jemand 'terrorisiert' wird (1), ist ein Tun, das auf die Produktion von Terror/Horror angelegt ist. Genervte Eltern mögen ihren Kids gegenüber noch so oft "Ich lass mich von euch nicht länger terrorisieren!" erklären; sie unterstellen dabei nicht, dass ihre Kids mit dem, was sie gerade tun, ihnen voll auf die Nerven gehen wollen (2). Und selbst wenn dem so wäre, so geben sie ihre Kid-'Terroristen' nicht schon deshalb zum anti-terroristischen Abschuss frei. Aus (2) folgt also (1); aber nicht umgekehrt. Und insbesondere folgen aus (1) nicht auch schon (3) usw. Nächster Schritt: Horror-Filme sind darauf angelegt, beim Zuschauer mehr oder weniger echten Horror zu produzieren (2); aber sie tun das nicht (jedenfalls nicht ausschließlich) mittels Gewalt (3). Besonders wichtig ist die Differenz zwischen (3) und (4). Danach gilt: Alle T-Akte sind auch Terror-Akte; aber nicht alle Terror-Akte sind auch T-Akte. Terror-Produktionen als reiner Selbstzweck wären so verstanden keine T-Akte.

Der Übergang von Stufe (4) zur Stufe (5) entspricht dem Übergang von T-Akten im Allgemeinen zu deren speziellen Nötigungs-Unterarten.

II.6 Weitere T-Ziele

Wir können mit allem, was wir tun, jeweils mehr als nur ein Ziel verfolgen. Das gilt auch für T-Akte. Insofern ist schon die Rede von der Finalen Zielgruppe relativ; relativ darauf, wie umfassend unser Blick ist. Betrachten wir nur die intendierten unmittelbaren Folgen? Oder auch die Langzeitfolgen, die mit einer T-Strategie verfolgt werden sollen, einer Strategie, in der - aus der Sicht der Täter-Gruppe - selbst ein Scheitern einzelner T-Akte letztlich als dem Endziel dienlich, und insofern als Erfolg gelten kann? In unserem Separatisten-Beispiel (bzw. in einer Variante davon) könnte es etwa sein, dass X in Wirklichkeit gar nicht will, dass F die Reaktion R zeigt (seine Genossen freilässt), vielmehr gerade das Gegenteil - und zwar in der Erwartung, dass genau dies die Kampfbereitschaft seiner noch freien Genossen erhöhen wird, der Rückhalt, den seine Separatistengruppe von Seiten der Öffentlichkeit braucht, dadurch verstärkt und somit die Separations-Chancen maximiert werden.

Kurz, die logische Struktur von T-Akten kann noch sehr viel mehr umfassen als das, was mit dem (GST) - dem Grundschema von T-Akten von II.4.2 oben - erfasst ist. T-Strategien können in der Tat noch sehr viel komplexer sein. Das ändert aber nichts an (GST) als ihrem Kern. Diesen muss also eine brauchbare T-Explikation primär zu erklären versuchen.

Die Idealform einer Explikation von T-Begriffen wäre eine T-Logik. Von einer solchen sind wir noch weit entfernt.8 Mit (GST) ist aber immerhin schon geklärt, welche Grundbegriffe und Relationen in einer solchen T-Logik eine Rolle spielen müssten. Es sind die gleichen, die in einer jeden Explikation instrumentellen Handelns unverzichtbar sind.

III Stärkere T-Akte

III.1 Besondere Gewalt-Adressaten

Ein Großteil der T-Debatten unter meinen Philosophen-Kollegen dreht sich darum, ob zu den in D1 genannten Bedingungen nicht noch eine weitere hinzukommen, der T-Begriff also entsprechend verengt werden müsse. Im Mittelpunkt stehen dabei die Fälle, in denen sich der in T-Akten involvierte Terror-Kalkül in der Regel als besonders effizient erweist; und das sind in besonderem Maße die Fälle, in denen die Gewalt-Adressaten, wie man oft sagt, Unschuldige sind. Am Horror-effizientesten sind T-Akte, zu deren Gewalt-Opfern auch Kinder gehören.

Statt von "Unschuldigen" sollten wir besser - weil allgemeiner und somit der großen Verschiedenartigkeit der Fälle angemessener - von "nicht legitimen Gewaltzielen" sprechen.9 Wann jemand ein legitimes Gewalt-Opfer ist oder wäre, das näher zu bestimmen, ist Sache der Ethik bzw. des Rechts. (Ein legitimes Gewaltziel wären der klassischen Widerstandstheorie zufolge Tyrannen. In Notwehrsituationen ist Gewalt gegenüber dem Angreifer legitim, etc.) Ich setze die Unterscheidung zwischen legitimen vs. Nicht-legitimen-Gewaltzielen hier einfach als gegeben voraus.

III.2 Engere T-Definitionen

Die Forderung, T-Akte durch die Einschränkung von deren Gewalt-Opfern auf nicht-legitime Gewaltopfer zu bestimmen, tritt in zwei Varianten auf. Der objektiven Variante entspricht die Definition (T.1), der subjektiven (T.2). 10

Die objektive Version

(T.1) T-Akte sind Akte des (versuchten) Bewirkens von Zwecken mittels Gewalt-induziertem Terror - wobei diese Gewalt Adressaten trifft, die Nicht-Legitime-Gewalt-Ziele sind.

Die subjektive Version

(T.2) T-Akte sind Akte des (versuchten) Bewirkens von Zwecken mittels Gewalt-induziertem Terror - wobei diese Gewalt Adressaten trifft, die aus der Tätersicht Nicht-Legitime-Gewalt-Ziele sind.

Auch über die Vor- und Nachteile dieser beiden Verstärkungsvarianten streiten sich die Philosophen. Für die Frage, ob wir über unsere Zentraldefinition (T)

(T) T-Akte sind Akte des (versuchten) Bewirkens von Zwecken mittels Gewalt-induziertem Terror.

hinausgehend eher (T.1) oder (T.2) wählen sollten, ist dieser Streit aber müßig. Wir müssen hier gar nicht wählen.11 Jedenfalls nicht in abstracto. Die Hauptsache ist, wir sind ab jetzt in der Lage, diese verschiedenen (unterschiedlich starken) T-Begriffe klar auseinander zu halten.

(T.1)- und (T.2)-Fälle schließen einander natürlich nicht aus. Sie kommen zur Deckung in:

(T.3) T-Akte sind Akte des (versuchten) Bewirkens von Zwecken mittels Gewalt-induziertem Terror - wobei diese Gewalt Gewaltadressaten trifft, die, wie dieTäter selbst wissen, Nicht-Legitime-Gewalt-Ziele sind.

III.3 Starke Zurechenbarkeit

In diesem Beitrag geht es nur um die Explikation von T-Akten, noch nicht um eine (moralische, rechtliche, politische) Bewertung solcher Akte. Trotzdem: Ich will vor allem diejenigen Aspekte von T-Akten herausarbeiten, die für eine Bewertung besonders wichtig sein dürften.

Dazu gehört vor allem, wie sich der Gewalt-Akt des Täters X einerseits und das Faktum, dass Y ein Gewalt-Opfer dieses Aktes von X ist, andererseits, zueinander verhalten.12 Die wichtigsten Fragen sind hier:

  1. Zielte die Gewalt-Tat von X direkt auf Y ab?13 Oder wurde Y 'lediglich' indirekt Opfer dieser Gewalttat?
  2. Ist die Tatsache, dass Y Opfer der Gewalttat von X wurde, dem X stark zurechenbar oder nicht?

Stark zurechenbar heiße eine Tat-Wirkung W des Täters X genau dann, wenn X entweder wusste (und so zumindest in Kauf nahm), dass seine Tat die Wirkung W haben wird oder er dies wissen hätte können, wenn er sich um dieses Wissen gebührend bemüht hätte - und er zu dieser Bemühung verpflichtet war.

Kombiniert ergeben diese Unterscheidungen das folgende Bild möglicher Fälle:

Wie dieses Schema zeigt, ist Gewalt gegen direkte Gewaltziele (egal ob gegen legitime oder nicht-legitime Ziele) dem Täter immer stark zurechenbar; aber auch eine das Opfer 'nur' indirekt treffende Gewalt (wiederum egal, ob gegen legitime oder nicht-legitime Ziele) kann stark-zurechenbar sein.

III.4 Extrem Starke T-Akte

Mithilfe dieser Unterscheidungen können und sollten wir ab jetzt - und zwar bevor wir in eine T-Bewertungsdebatte überhaupt einsteigen - zwischen den folgenden (gegenüber (T.1) erneut) stärkeren T-Begriffen unterscheiden14:

(T*) Ein T-Akt ist ein Starker T-Akt gdw. die T-Gewalt stark zurechenbar Nicht-Legitime-Gewalt-Ziele trifft.

(T**) Ein T-Akt ist ein Extrem Starker T-Akt gdw. sich die T-Gewalt direkt gegen Nicht-Legitime-Gewalt-Ziele richtet.

(T***) Ein T-Akt ist ein Extremst Starker T-Akt gdw. sich die T-Gewalt direkt gegen Adressaten richtet, die, wie die Täter selbst wissen, Nicht-Legitime-Gewalt-Ziele sind.

Und wenn ein T-Akt nicht einmal ein Starker ist?

(T0) T-Akte, die keine starken T-Aktesind, heißen Schwache T-Akte.

Entsprechend wären Schwacher, Starker, Extrem Starker und Extremst Starker T-ismus und die dazu passenden T-isten als die Strategie bzw. Strategie-Anwender zu definieren, die in ihren Gewalt- und Terrorkalkülen auf solcherart T-Akte setzen.

III.5 Der Kompass

Explikationen dienen dazu, dass sich der begriffliche Nebel, in dem wir herumirren, zumindest vorübergehend etwas lichtet. Der gegen den T-Nebel hier entwickelte T-Kompass abschließend im Reinformat: (Wieder steht der Pfeil für die logische Folgerungsbeziehung.)

III.6 Der Honderich-Test

Für die Relevanz und Brauchbarkeit dieser ersten Skizze einer T-Semantik gibt es einen einfachen Test:

In seinem Buch Nach dem Terror hatte uns der Philosoph Ted Honderich zum Nachdenken über Parallelen zwischen den palästinensischen Terror-Anschlägen und dem israelischen Staatsterrorismus aufgefordert - und damit in Deutschland einen Riesenskandal ausgelöst. Zum Zwecke einer kritischen Prüfung dieses Vergleichs hatte die Leipziger Universität Ted Honderich zu einem Vortrag plus Diskussion eingeladen. In seinem Vortrag "Gibt es ein Recht auf Terrorismus?" machte Honderich seine Parallele konkreter15:

(P) Denken Sie an die Tötung eines israelischen Kindes durch eine palästinensische Selbstmordattentäterin.
(I) Denken Sie auch an die Tötung eines palästinensischen Kindes durch einen Israelischen Luftwaffenoffizier von einem Kampfhubschrauber aus.

Der "Israeli" sagt natürlich, dass er, hätte er die Wahl gehabt, lieber nur den Hamas-Terroristen getötet hätte, in dessen Nähe sich das Kind befand. Die palästinensische Selbstmordattentäterin sagt natürlich effektiv dasselbe, wahrscheinlich ebenso aufrichtig.

Ein Verständnistest zum Schluss. Nein, nicht schon die Frage, wie die beiden Fälle (P) und (T) zu bewerten sind, vielmehr nur etwas Grundsätzlicheres: Sind die beiden T-Situationen wirklich gleich? Um welche Arten von T-Akten handelt es sich jeweils? Mit anderen Worten: Was müssten Sie in beiden Fällen wissen, um wissen zu können, um welche (wie starken?) T-Akte es sich in (P) und/oder in (I) handelt?

Diese Testfragen hatten sich weder Honderich noch seine Kritiker gestellt. Was, wenn sie sich diese gestellt hätten?

Schlussbemerkungen

Schon allein die fälligen Vorarbeiten zu der in I.1 von Kofi Annan spätestens für 2010 angekündigten International Terrorism Commission (ITC) sind alles andere als ein Zuckerschlecken. Weder politisch und moralisch, noch, wie sich hier zeigte, auch nur begrifflich-intellektuell. Guter Wille allein hilft (auch) gegen Terroristen und die oft nicht weniger terroristischen Anti-Terroristen nicht viel.

Dies ist die gekürzte Fassung des gleichlautenden Beitrags aus: Ulrike Kronfeld-Goharani (Hg.), Friedensbedrohung Terrorismus. Ursachen, Folgen und Gegenstrategien, Berlin (LIT), 2005, S. 15-36.

Literatur