Was ist Terrorismus?
Fussnoten
Weitere Ausführungen dazu, welche Eigenschaften ein ITC haben müsste, damit es ein gutes Projekt wird, finden sich in Meggle (2003c).
So zum Beispiel in dem heute schon fast uralt wirkenden Werk: (Schmid 1983). Alex P. Schmid, Political Terrorism, A Research Guide to Concepts, Theories, Data Bases and Literature, Amsterdam, 1983.
Einen guten ersten Einstieg in eine kritische Betrachtung verschiedener Ansätze zu T-Definitionen aus der Feder von Philosophen lieferte bereits Bauhn (1989).
Das ist freilich kein Kinderspiel. Vgl. etwa G. Meggle, Grundbegriffe der Kommunikation, Berlin / New York, 1997.
Natürlich ist dies hier nicht der einzige Beweis für die Existenz einer brauchbaren T-Explikation. Der beste bisherige Beweis stammt von Igor Primoratz; sein Vorschlag deckt sich am ehesten mit meiner Definition (T.2) von III.2 unten. Siehe (Primoratz 2003), S. 55.
Jonathan R. White, Terrorism: An Introduction, 1991
Der Definition (T) - bzw. (T.2) unten in III.2 - kommt am nächsten die in (Primoratz 2003).
Terrorismus - das ist die wohlüberlegte Anwendung (bzw. Androhung) von Gewalt gegenüber unschuldigen Dritten mit dem Ziel, andere mittels Einschüchterung zum Vollzug von Handlungen zu bewegen, die sie sonst nicht tun würden. (a.a.O, S. 55.)
Ganz nahe dran war aber auch schon (Fromkin 1978). Dessen Definition in der Übersetzung von Per Bauhn:
Terrorism is to make use of violence in order to create fear. And this fear shall in turn cause someone else - not the one who commits terrorist acts - to change his way of acting so that the final goal of the terrorist activities is achieved. (Bauhn 1989), S. 40.
Schon ab 1978 hätten sich also unsere T-Jäger (aus I.5 oben) etwas besser informieren und somit orientieren (lassen) können.
Zum derzeitigen Stand meiner Vorarbeiten zu einer solchen Logik siehe (Meggle 2002).
Alternative Konzeptionen reden hier auch von "Nicht-Kombattanten", "Unbeteiligten Dritten" und dergleichen. All dies sind aber nur spezielle Unterfälle von "nicht-legitimen Gewaltopfern".
Primoratz spricht hier von dem externen vs. dem internen Ansatz, siehe (Primoratz 2003), S. 55.
Warum sollten wir z.B., dem traditionellen Sprachgebrauch folgend, die Attentate der russischen Revolutionäre - siehe (B4) in der Beispielliste aus I.5 oben - nicht mehr als Sonderfall von T-Akten ansehen?
Die folgenden Unterscheidungen sind für Gewalt-Akte generell einschlägig, nicht nur für T-Akte.
Hier wären jetzt eine Reihe von weiteren Unterscheidungen angezeigt. Z.B. die, ob die Tat den Y nur deshalb treffen sollte, weil dieser Y ist, oder ob die den Y treffende Gewalt diesen auch dann getroffen hätte, wenn dieser (aus der Täter-Sicht) nicht der Y gewesen wäre. Das kommt der Unterscheidung von II.4.1 oben zwischen ad personam Gewalt und Zielgruppen-Gewalt nahe, deckt sich damit aber nicht ganz.
Zur Einübung dieser Unterscheidungen wäre es nun gut, Sie versuchten, die Beispiele aus I.5 sowie weitere, von denen Sie gehört haben, entsprechend zu klassifizieren
(Honderich 2003), S. 2.